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Schnittstellenspezifikation 1.0 vom 18.07.2022 | Plattform § 65c Beschluss 2022/54/21
Vitalstatusinformationen
Für Einrichtungen in der onkologischen Versorgung kann es wichtig sein, Vitalstatusangaben zu ihren (an das Krebsregister gemeldeten) Patientinnen und Patienten zu bekommen. Sobald eine Patientin oder Patient nicht mehr in der eigenen Einrichtung behandelt wird, ist es schwierig, an Informationen über den weiteren Verlauf, beispielsweise für die Berechnung von Überlebenszeiten zu kommen. Sofern durch die Einrichtung selbst ein aktives Follow-up betrieben wird, führen unnötige Anfrage zu bspw. mittlerweile verstorbenen Patientinnen und Patienten bei weiterbetreuenden Ärzten oder gar Angehörigen zu Irritationen.
Bei Vitalstatusinformationen aus den Krebsregistern geht es sowohl um die Übermittlung von Sterbeinformation als auch der letzten beobachteten Lebt-Information, sofern die Person noch nicht verstorben ist. Dabei wird die beste Information aus allen vorliegenden Informationen (Best-of) übermittelt. Also die gegebenenfalls zusammengefasste Information aus unterschiedlichen Quellen: klinische Meldungen, Melderegister, Leichenschauscheine, registerübergreifender Datenaustausch).
Solche Anfragen werden von allen Krebsregistern beantwortet. Um den insbesondere den Herstellern von meldenden Systemen/Primärsytemen/Tumordokumentationssystemen die Möglichkeit zu geben, die Vitalstatusangaben der Krebsregister standardisiert einheitlich zu verarbeiten, wurde ein definiertes Format zwischen allen Krebsregistern im Austausch mit den anfragenden Einrichtungen festgelegt.
Abgrenzung
Es geht hier um patientenbezogene Informationen zum Vitalstatuts. Krankheitsbezogene Rückmeldungen wie zum Beispiel Tumorstatusinformationen können grundsätzlich ebenfalls von den Krebsregistern abgefragt werden. Die Art und Weise, wie die Krebsregister diese Informationen bereitstellen, ist noch sehr unterschiedlich. Eine Harmonisierung wird seitens der Krebsregister angestrebt.
Format
Encoding der Daten
CSV mit Semikolon als Feldtrenner und doppelten Anführungszeichen als Einschlusszeichen für Zeichenfelder, die Feldtrenner enthalten können
Encoding ISO-8859-1 oder UTF-8 (Umlaute kommen nicht vor)
Feldnamen in Spaltenüberschriften, Reihenfolge für automatisierte Verarbeitung egal, aber für manuelle Sichtung empfehlenswert wie angegeben
pro Patient (Patient_ID) eine Zeile (Best-of)
Dieses Format kann von Tabellenkalkulationsprogrammen wie z.B. Excel eingelesen werden.
Inhalte
Wenn die Person verstorben ist, sind das Sterbedatum und - soweit zulässig und vorhanden - die übrigen todesbezogenen Daten befüllt. Wenn die Person nicht verstorben ist, ist das Letzte_Info_Datum der Zeitpunkt, von dem das Krebsregister weiß, dass die Person noch gelebt hat.
ICD-Versionen sind hier generell unerheblich. Als Format ist die ICD, wie im oBDS das Format definiert ist, zu übermitteln.
Feldname | Muss / Kann | Erläuterung |
Patient_ID | M | ID, unter der Melder den Patienten übermittelt hat (Attribut Patient_ID im oBDS) |
Sterbedatum | K | Format dd.mm.yyyy |
Sterbedatum_Genauigkeit | K | In manchen Registern könnte es nur erlaubt sein, das Sterbedatum ungenau weiterzugeben oder es liegt dort nur ungenau vor E = exakt (entspricht taggenau) T = Tag geschätzt (entspricht monatsgenau) M = Monat geschätzt (entspricht jahrgenau) V = vollständig geschätzt (genaue Angabe zum Jahr nicht möglich, z.B. bei Lost to follow up)) |
Tod_tumorbedingt | K | J(a)/N(ein)/U(nbekannt) entsprechend des oBDS |
Unmittelbare_Ursache_ICD_1 Unmittelbare_Ursache_ICD_2 | K | Gemäß Leichenschauschein Todesursache Ia |
Vorangegangene_Ursache_ICD_1 Vorangegangene_Ursache_ICD_2 | K | Gemäß Leichenschauschein Todesursache Ib |
Grundleiden_ICD_1 Grundleiden_ICD_2 Grundleiden_ICD_3 Grundleiden_ICD_4 | K | Gemäß Leichenschauschein Todesursache Ic Im Basisdatensatz ist derzeit lediglich die Übermittlung des Grundleidens vorgesehen. Hinsichtlich der Beurteilung der Krebs-Tod-Relation ist das die Minimalvariante. Es steht dem Register frei, im Rahmen des Best-of vom Leichenschauschein abweichende ICDs einzusetzen, wenn diese den Sachverhalt besser treffen. Sollten in extremen Fällen vier Felder nicht ausreichen, alle Grundleiden abzubilden, sind eindeutig tumorrelevante Diagnosen zu bevorzugen. Letztlich zeigt das Vorliegen mehrerer Einträge die Komplexität des Falls an. Stigmatisierende ICDs aus dem Nicht-Tumorbereich können gegebenenfalls mit einer Ersatz-ICD, die zu beschreiben ist, ersetzt werden. |
Andere_Erkrankung_ICD_1 Andere_Erkrankung_ICD_2 | K | Gemäß Leichenschauschein Abschnitt II |
Letzte_Info_Datum | K | Sofern der Patient nicht als verstorben registriert ist Format dd.mm.yyyy Das Datum des letzten beobachteten Zeitpunkts, zu dem der Patient gelebt hat. Das können beispielsweise auch Therapieende-Angaben sein oder ein Treffer in einem Meldeamtsabgleich sein. Ersatzdatumsangaben basierend auf fehlenden Leichenschauscheininformationen nach abgeschlossener Verarbeitung eines Jahrgangs sind nicht zulässig. |
Letzte_Info_Datum_Genauigkeit | K | Siehe Sterbedatum_Genauigkeit |
Beispieldaten
Patient_ID;Sterbedatum;Sterbedatum_Genauigkeit;Tod_tumorbedingt;Unmittelbare_Ursache_ICD_1;Unmittelbare_Ursache_ICD_2;Vorangegangene_Ursache_ICD_1;Vorangegangene_Ursache_ICD_2;Grundleiden_ICD_1; Grundleiden_ICD_2;Grundleiden_ICD_3;Grundleiden_ICD_4;Andere_E rkrankung_ICD_1;Andere_Erkrankung_ICD_2;Letzte_Info_Datum;Letzte_Info_Datum_Genauigkeit xy0815;03.04.2020;E;J;;;;;C50.3;C18.2;;;;;; yz0816;;;;;;;;;;;;;;20.05.2021;E
Übersicht Zugriffsmöglichkeit
Diese Übersicht zeigt, welche Register wie Zugriff auf die Vitalstatusdaten ermöglichen.
Bundesland | Datum der Bereitstellung | Zugriff | Modalitäten der Bereitstellung |
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Baden-Württemberg | seit 18.10.2023 | über das Meldeportal als Self-Service | im bundeseinheitlichen CSV-Rückmeldeformat |
Bayern | seit 2023 | auf Anfrage | für elektronisch Meldende im bundeseinheitlichen CSV-Rückmeldeformat, sonst nach Absprache |
Berlin/Brandenburg | Sommer 23 | für elektronisch meldende Leistungserbringer | |
Bremen | geplant für Q1/2024 | über das Melderportal als Self-Service auf Anfrage | patientenbasiert für elektronisch meldende Leistungserbringer |
Hamburg | ab 01.04.2024 | ||
Hessen | vorgestellte Format sicher ab der übernächsten Lieferung 2024 | Versand per Email als xlsx | für elektronisch meldende Leistungserbringer |
Mecklenburg-Vorpommern | seit 2021 | Vitalstatus im Zugriff über das GTDS bzw. auf Anfrage | für Organzentren einsehbar bzw. 1 Jahr per Vertrag |
Niedersachsen | November 2023 | über das Melderportal als Self-Service | patientenbasiert für Leistungserbringer |
Nordrhein-Westfalen | Neues Format seit 01.04.2023 | Anfrage an VST | |
Rheinland-Pfalz | CSV seit März 2023 | auf Anfrage | im einheitlichen CSV-Rückmeldeformat, oder nach Absprache leicht modifiziert |
Saarland | status quo | auf Anfrage | |
Sachsen | status quo | auf Anfrage | für elektronisch meldende Leistungserbringer |
Sachsen-Anhalt | status Quo | auf Anfrage | patientenbasiert für Leistungsträger |
Schleswig-Holstein | Self-Service über das Melderportal geplant für Q1/2024 | status quo: auf Anfrage an VS | |
Thüringen |
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