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Liegen für einen Patienten zum selben Sachverhalt (eine Diagnose, eine OP, eine Therapie) mehrere Meldungen vor, können die Inhalte zusammengefasst in einer Meldung übermittelt werden. Dies ist nur möglich, wenn dafür zwingende Gründe vorliegen und die Zusammenfassung nach bestem Wissen widerspruchsfrei ist.

Notwendig ist dieses Vorgehen nur bei Registern, bei denen die individuellen Meldungen nicht elektronisch vorliegen und bei der erstmaligen elektronischen Erfassung zusammengefasst wurden. Die nachfolgende Tabelle fasst auf Bundesebene zusammen, welches Register Meldungen als best-of Datensätze bzw. als individuelle Meldungen ausspielt:

Krebsregister

Meldungsebene

Bemerkung

Baden-Württemberg

Individuelle Meldung


Bayern

Best-of


Berlin/Brandenburg

Best-of


Bremen

Individuelle Meldung


Hamburg

Individuelle Meldung


Hessen

Best-of


Mecklenburg-Vorpommern

Best-of


Niedersachsen

Individuelle Meldung


Nordrhein-Westfalen

Individuelle Meldung


Rheinland-Pfalz

Individuelle Meldung


Saarland

Individuelle Meldung


Sachsen

Best-of


Sachsen-Anhalt



Schleswig-Holstein

Individuelle Meldung


Thüringen

Best-of



Ein weiterer Anwendungsfall sind Meldeamtsdaten mit vielen kleingranularen Aktualisierungen. In diesem Fall ist es sinnvoll mehrere Aktualisierungen in einer Meldung zusammenzufassen.

Die Strukturierung der Meldungen als Einzelmeldungen mit jeweils genau einem Sachverhalt, einem Melder und einem Meldeanlass bleibt davon unberührt.

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