Verantwortlich: Carolin Kuhl (HE), Annette Wosnik (BW), Katrin Burtscher (BW)

Allgemeines

Dokumentiert werden sollen nur tumorgenetische Veränderungen im Tumormaterial (somatische Veränderungen). Ergebnisse zu Untersuchungen auf Veränderungen in der Keimbahn dürfen nicht übermittelt werden. Ausschlaggebend ist u.a. die Intention der Bestimmung.

Die Molekulargenetik gewinnt immer mehr Relevanz in der Diagnostik, Prognose und Therapie von Tumorerkrankungen und ist bereits fester Bestandteil in diversen Morphologieschlüsseln und der Berechnung von Qualitätsindikatoren (QI) der S3-Leitlinien.
Ergebnisse aus molekularpathologischen Untersuchungen können, abhängig davon, zu welchem Zeitpunkt sie erhoben wurden, in einer Diagnosemeldung, Operationsmeldung, Verlaufsmeldung und auch Pathologiemeldung übermittelt werden.
Im onkologischen Basisdatensatz stehen zwei Felder für die Dokumentation der Molekularpathologie zur Verfügung. Da neben dem Gen auch die spezifische Veränderung relevant ist, wird empfohlen diese Informationen über das Merkmal „23.1 Genetische Variante Name“ mit einem definierten Trennzeichen zu übermitteln. Weitere Informationen zur Datenübermittelung sind im Umsetzungsleitfaden zu finden.

Eine Empfehlung der Plattform §65c gibt einen ersten Überblick und umfasst am Tumor/an Tumorzellen/an Tumor-DNA bestimmte Gene und deren Veränderungen sowie weitere Biomarker, wenn

In die Liste sind Genbestimmungen, die für eine rein diagnostische bzw. prognostische Bestimmung empfohlen werden oder aktuell ausschließlich in einem Studienkontext Relevanz finden, zunächst nicht aufgenommen.

Die Dokumentation im Feld “Genetische Variante” ist der Dokumentation im Modul (aktuell KRAS, Her2neu) vorzuziehen.

Merkmale und Ausprägungen

ID (oBDS)

Merkmal

Ausprägungen

Beschreibung

-

Genetische Variante Datum

TT.MM.JJJJ

Es ist das Befunddatum der molekulargenetischen Bestimmung anzugeben.

23.01

Genetische Variante Name

Beispiele für Gene nach HGNC mit Variante:
BRAF||p.Val600Glu
ALK||EML4::ALK
KRAS||p.Gly12Cys
NRAS||Exon 4

Es wird darauf hingewiesen, dass die im oBDS genannten Beispiele für das Feld 23.01 sich nicht in Gänze in der Liste der Plattform widerspiegeln, da zunächst die Information zum Gen (nach HGNC) und darauffolgend zur Variante benannt werden soll.

Einen Überblick der relevanten Gene und Veränderungen gibt eine Referenzliste. Hierbei handelt es sich um eine Empfehlung und darüberhinaus können weitere relevante genetische Veränderungen dokumentiert und gemeldet werden.

23.02

Genetische Variante Ausprägung

M = Mutation/mutiert/positiv
W = Wildtyp/nicht mutiert/negativ
P = Polymorphismus
S = Sonstiges
N = nicht bestimmbar
U = unbekannt

Da die Art der Mutation als Variante in Feld 23.01 Genetische Variante Name nach “||” abgebildet wird, ist hier nur noch “mutiert” (M) und “nicht mutiert” (W) anzugeben. Für die Immunhistochemie (IHC) sind die Begriffe “positiv” und “negativ” zu wählen oder bei anderen Begrifflichkeiten das Ergebnis über “Sonstiges” zu dokumentieren.

Hinweis: Bei Sonstiges ist die konkrete Ausprägung im Anmerkungsfeld anzugeben.

Kann ein Ergebnis z.B. aus Materialmangel oder Probenfehler etc. nicht ausgewertet werden, ist “N = nicht bestimmbar” anzugeben.

Hilfestellungen für die Dokumentation

Über die in einer immunhistochemischen Untersuchung eingesetzten für das jeweilige Protein spezifischen Antikörper können indirekt auch genetische Varianten/Veränderungen, z.B. über eine Proteinüberexpression nachgewiesen werden. Das Ergebnis einer IHC wird häufig mit positiv (ein spezifisches Färbeverhalten kann entsprechend nachgewiesen werden) oder negativ (es kommt zu keinem spezifischen Färbeverhalten) beschrieben. Für die Fälle, in denen die Aussage „positiv“ oder „negativ“ mit „mutiert“ oder „nicht mutiert“ gleichzusetzen ist, kann entsprechend der Ausprägungen M (positiv) bzw. W (negativ) dokumentiert werden. Ausnahmen hiervon sind p53 und SDHB, wo das Färbeergebnis vom potentiellen Mutationsstatus abweicht (siehe Tabelle).

p53_IHC

M: Immunhistochemie abnormal, entspricht nicht exprimiert (Nulltyp) oder überexprimiert
W: Immunhistochemie: heterogenes Färbemuster

SDHB_IHC

M: Immunhistochemie negativ (kompletter Expressionsverlust)
W: Immunhistochemie angefärbt

Dokumentationsbeispiele

Anaplastisches Astrozytom (C71.-)

Die Untersuchung wurde im Rahmen der Diagnose C71.9 mit der Diagnosesicherheit G durchgeführt.
Zur Untersuchung auf einen möglichen Verlust von Heterozygosität (LOH) von 1p/19q wurde eine dual-color Fluoreszenz-in-situ-Hybridisierung (FISH) angefertigt.
In der FISH-Analyse mit den Sonden 1p36 (orange) und 1q25 (grün) enthalten hierbei die meisten Tumorzellkerne eine gleiche Anzahl von grünen gegenüber orangen Signalen.
In der FISH-Analyse mit den Sonden 19q13 (orange) und 19p13 (grün) enthalten hierbei die meisten Tumorzellkerne eine gleiche Anzahl von grünen gegenüber orangen Signalen.

Kritische Stellungnahme:
Ergebnis der molekularpathologischen Untersuchung des Tumorgewebes mit den Sonden 1p/19q: Kein Nachweis eines Verlustes von Heterozygosität 1p/19q (LOH 1p/19q FISH: negativ).

In der zusammenfassenden abschließenden Beurteilung spricht das immunhistochemische und molekularbiologische Profil für die Manifestation eines offenbar sekundär malignisierten anaplastischen Astrozytoms WHO-Grad III, IDH-mutiert. Es dominiert hierbei eine astrozytär-gemistozytäre Tumorkomponente, jedoch finden sich auch Anteile mit oligoidem Phänotyp sowie vereinzelter kleinherdiger epithelialer Metaplasien. Das Tumorgewebe weist eine IDH1- (R132H) Mutation auf. Zudem lässt sich eine MGMT-Promotersequenz-Methylierung nachweisen.

LOH 1p/19q, IDH1 (R132H), MGMT-Promotorsequenz-Methylierung

Nach WHO Classification 9401/3 Astrocytoma, IDH-mutant, grade 3 wird die IDH-Mutation eindeutig beschrieben. Nach ICD-O-3.2 wird unter 9401/3 Anaplastisches Astrozytom, IDH-Mutation und Anaplastisches Astrozytom, IDH-Wildtyp, wodurch die genetische Veränderung nicht eindeutig beschrieben ist. Die IDH-Mutation sollte somit zusätzlich erfasst werden.

Gen

Variante

Ausprägung

IDH1

R132H

M

LOH 1p/19q(-Ko-Deletion)

-

W

MGMT

Promotor-Sequenzmethylierung

M

Kolorektales Adenokarzinom

Beurteilung: Im vorliegenden Tumormaterial eindeutiger Nachweis der aktivierenden BRAF-Mutation p.Val600Glu.
Kein Nachweis einer KRAS Mutation. Kein Nachweis einer NRAS Mutation.

Gen

Variante

Ausprägung

KRAS

-

W

NRAS

-

W

BRAF

p.Val600Glu

M

Lungenkarzinom

Beurteilung:
Im Tumormaterial Nachweis einer KRAS G12C Mutation. Kein Nachweis einer MET Amplifikation oder eines MET Exon14 Skippings.
Es liegen Wildtypsequenzen für folgende Gene vor: BRAF, EGFR. In der Fusionsanalyse konnte keine Fusion nachgewiesen werden (ALK, NTRK1-3, ROS1, RET).

Gen

Variante

Ausprägung

BRAF

 -

W

KRAS

G12C

M

NRAS

 -

W

ALK

Fusion

W

RET

Fusion

W

ROS1

Fusion

W

NTRK

Fusion

W

MET

Amplifikation

W

MET

Exon-14-Skipping

W