Allgemeine Vereinbarungen
Welche Daten werden geliefert
Der erweiterte Lieferdatensatz nach Gesetz zur Zusammenführung von Krebsregisterdaten gilt ab dem Diagnosejahr 2020, die erste Datenlieferung zum 31.12.2022 betrifft somit aufgrund der Verkürzung der Lieferfrist die Diagnosejahre 2020 und 2021. In den kommenden Jahren werden Ergänzungen zu den bereits übermittelten Fällen bis einschl. Diagnosejahr 2019 (z.B. Sterbefälle, Nachmeldungen, Änderungen der Diagnose, Diagnosesicherung) übermittelt. Nach aktuellem Stand wird vereinbart, dass auch die aktualisierten Bestandsdaten (Diagnosejahre bis 2019) nach dem neuen Schema übermittelt werden. Angaben zur Therapie nach altem Schema (z.B. Operation ja/nein) für Diagnosen bis 2019 müssen nicht mehr übermittelt werden, da eine Auswertung über den Gesamtzeitraum (bis 2019/ab 2020) nicht sinnvoll erscheint. Einige Ausprägungen bzw. Konfigurationen im neuen Lieferdatensatz entsprechen nicht genau dem Schema der früheren Epi-Daten (z.B. Diagnosesicherung, Vitalstatus, DCN, evtl. TNM). Hier müssen noch Vereinbarungen getroffen werden
Diagnosen: Übermittelt werden alle Diagnosen aus dem ICD-10-Kapitel: Neubildungen (C00-D48), soweit sie im jeweiligen Register zumindest für eine bestimmte Region systematisch erfasst werden. Übermittelt wird ein “best-of” Datensatz. Ein Fall, der im Register separat angelegt wurde, wird als solcher an das ZfKD übermittelt werden, unabhängig von der epidemiologischen Zählweise. Für die Datenlieferung gilt der Wohnortbezug, d.h. es werden Daten für Fälle übermittelt, bei denen der Wohnort des Patienten/der Patientin zum Zeitpunkt der Erstdiagnose im Einzugsgebiet des jeweiligen Registers lag.
Übermittlung der epi Daten zum RKI
die Festlegungen zur Übermittlung sind hier dargelegt
Personen-ID
jeder Teildatensatz zu einer Person (Element Patient | Überblick ) erhält in jeder Lieferung eine pro Register eindeutige Kennung (Personen-ID)
diese ID wird an das RKI als Pseudonym versandt
die Harmonisierung zu bundesweit eindeutigen Personen-ID im Gesamtdatensatz nimmt das RKI vor
die Pseudonyme werden in jeder jährlichen Lieferung von den Registern neu generiert (unabhängig von der letzten Jahreslieferung) und lassen keinen Bezug auf die Person zu über das Lieferjahr hinaus
es wird jedes Jahr der Gesamtbestand übermittelt. Damit sind alle Ergänzungen und Korrekturen automatisch inbegriffen und es erspart den Registern und dem RKI ein aufwändiges Korrekturmanagment
Wohnort / Behandlungsort
Zuordnung Wohnort
Bisher wird der Wohnort einer Person zugeordnet, nach Umzug und anschließender neuer Tumorerkrankung würden allerdings Fehler entstehen
Festlegung: Wohnort zum Zeitpunkt der Primärdiagnose wird auf Tumorebene erfasst (Variable Inzidenzort
)
Eine wünschenswerte Erfassung und korrekte Zuordnung von mehreren Tumoren zur gleichen Person, wenn diese (nach Umzug der Person) in verschiedenen Bundesländern als Fälle aufgetreten sind, kann mit der neuen Datenübermittlung (ohne Kontrollnummern) nicht gelingen. Es erscheint noch offen, ob dies langfristig über den RD gewährleistet werden kann.
ICD Versionen sind optional
ICD Versionen sind im Schema umgesetzt als ICD_Version_Typ
entgegen der Festlegung im oBDS 3.0.0 sind durchgängig alle Elemente zur Version von ICD Kodierungen optional
Hintergrund ist, dass die Übermittlung von Kodierungen bei unbekannter Versionsangabe ermöglicht werden soll
die Elementtypen zu den jeweiligen Versionsangaben (ICD, Morphologie, Topographie) enthalten die Ausprägung
Unbekannt
nichtsomit entsprechen die Werteausprägungen denen in oBDS
Datumsbasierte Angaben
Angaben mit Datum
die zulässige Genauigkeit der Datumsangaben wird über Attribute gesteuert, welche aus oBDS übernommen sind
alle Angaben mit Datum werden grundsätzlich unterteilt in
unterliegt datenschutzrechtlichen bzw. gesetzlichen Beschränkungen
Bsp: Diagnosedatum Diagnose_Typ | Überblick Felder
Attribut Datumsgenauigkeit = T / M / V geschätzt Datum_Monat_oder_Jahr_oder_Vollschaetzung_Typ
kann frei übermittelt werden
Bsp: Lieferdatum
Attribut Datumsgenauigkeit = E (Exakt) Datum_Tag_genau_Typ
Angaben mit einer Anzahl Tagen zwischen Ereignissen
auch wenn Datumsangaben überwiegend geschätzt/gerundet übermittelt werden müssen, soll der Abstand zwischen Ereignissen tagesgenau verfügbar sein
eine Dauer in Tagen soll nur berechnet werden, wenn die beiden relevanten Datumsangaben im Register tagesgenau vorliegen
wenn das zweite Ereignis (Ende der Therapie, Tod) noch nicht eingetreten ist, wird keine Dauer berechnet (also auch keine Dauer bis Ende des Follow-ups bei dann noch lebenden Personen)
eine genaue Rekonstruktion einzelner geschützter Angaben (z.B. Sterbedatum) ist somit ausgeschlossen, da zu keiner tagesgenauen Datumsdifferenz ein angrenzendes präzises Datum übermittelt wird
der Wert für den Tagesabstand muss >0 sein, die Angabe selbst ist optional
Konventionen zu fehlenden Werten
der Umgang mit fehlenden Werten ist offenbar nicht durchgängig gelöst im oBDS, und somit auch nicht in oBDS-RKI
generell soll erreicht werden, dass fehlende / unbekannte Werte kodiert werde können, allerdings ist der Unterschied zwischen “kein Wert verfügbar” und “Wert verfügbar, aber unbekannt” nicht durchgängig abbildbar
dieser Kontextgewinn könnte theoretisch im oBDS-RKI durch Änderungen im Aufbau der Schemaelemente erreicht werden (durch zusätzliche Ausprägungen wie
Unbekannt
), dann weichen die Schemakonzepte aber immer weiter voneinander ab und die Elemente sind nicht mehr ohne weiteres kompatibelebenfalls soll vermieden werden, dass einzelne fehlende Werte bei Pflichtangaben dazu führen, dass das komplette Element dann nicht mehr valide ist
daher wird im Zweifelsfall das Element als optional deklariert
Pflichtfelder
sind in erster Näherung von der meldebasierten Übermittlung im oBDS 3.0.0 übernommen
während der Entwicklung des Schemas ist deutlich geworden, dass die fallbasierte Übermittlung mehr Freiheiten für die optionale Angabe von Werten erfordert
viele Pflichtfelder aus oBDS 3.0.0 wurden so zu optionalen Feldern
Wertebereiche
Wertebereiche sind auf zwei Arten im Schema kodiert:
erlaubte Ausprägungen sind direkt im Element aufgeführt (als Enumerations)
regex-patterns in einem Element ermöglichen die Validierung von dort abgelegten Werten
Verweise auf externe Kataloge (z.B. DIMDI) sind nicht verarbeitet
in einigen Elementen sind “fallback optionen” eingebaut, um alternative, weniger strukturierte Übermittlungen als Freitext zu ermöglichen (Bsp. Substanz/Protokolle bei SYST_Typ )
Lieferregister
im Schema sind alle Lieferregister gemäß der Systematik bei den epi Lieferungen aufgeführt (01 - 16)
zusätzlich aufgenommen wurde die gemeinsam liefernde Institution Berlin + Brandenburg als item 17
Überleitung oBDS 2014 zu 2021
derzeit besteht eine Übergangsphase zwischen oBDS 2014 und oBDS 2021 (Implementierung noch nicht abgeschlossen)
zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme des oBDS-RKI ist gemäß Planung oBDS 2021 (mindestens v 3.0.0) verpflichtend für den Austausch der Länder
das Schema berücksichtigt daher ausschließlich den neuen Standard oBDS 3.0.0 und höher
im Rahmen des Registerübergreifenden Datenaustausches werden in aller Regel aktuelle Meldungen ausgetauscht, somit stellt sich das Problem der Überleitung zwischen den oBDS Versionen hier nur in Randfällen dar (z.B. bei Korrekturnachrichten zu alten Meldungen)
an das RKI wird hingegen der komplette Datenbestand übermittelt, somit müssen alle Altfälle in das gültige Schema “passen”
Volker Arndt: Angabe erforderlich, bis wann der Vitalstatusabgleich im Register vorliegt (Zensurdatum).
Nachtrag: Ich sehe gerade, dass weiter unter “Vitalstatus” vermutlich dieser Punkt aufgegriffen wird.