• Bereit zur Überprüfung
  • Vereinbarungen zu Elementen des XML-Schemas

    Patienten-Stammdaten

    Vitalstatus

    Es wurde das neu geschaffene Element Vitalstatus eingefügt. Das Element ist ein Pflichtfeld, es erlaubt keine missings: Die Person ist zu einem angegebenem Datum entweder verstorben oder lebend. Das dazugehörige Datumselement gibt an, auf welches (letzte verfügbare) Datum sich der Vitalstatus bezieht. In der Praxis speist sich das Datum aus drei Angaben: Bei verstorbenem Personen wird das Sterbedatum angegeben, bei außerhalb des Registereinzugsgebiets verzogenen Personen das Wegzugsdatum (und der Vitalstatus auf lebend gesetzt). In allen anderen Fällen wird das Datum des letzten Mortalitätsabgleichs angeben. Dies gilt ausdrücklich auch, wenn nach diesem Abgleich zu dieser Person noch eine Meldung im Register eingegangen ist, da es sonst bei Überlebenszeitanalysen zu systematischen Verzerrungen kommen kann. Da das Sterbedatum nur monatsgenau übermittelt werden darf, wird das das zum Vitalstatus gehörige Datumsfeld insgesamt nur monatsgenau übermittelt.

    Todesursachen

    • Da Meldungen zu Todesursachen aus verschiedenen Quellen kommen und derzeit in einigen Registern nicht immer entschieden werden kann, welche der Angaben der amtlichen Todesursache entspricht, sind hier zwei Datenfelder konfiguriert worden:

      • Eines für die amtliche Todesursache (Grundleiden): entweder vom statistischen Landesamt übermittelt oder lt. Todesbescheinigung, wenn diese in Kopie oder elektronisch im Register vorliegt.

      • Ein weiteres Feld ist konfiguriert für alle weiteren, im Register vorliegenden Todesursachen (Mehrfachangaben möglich). Wenn nicht klar ist, ob eine im Register vorliegende Todesursache der amtlichen entspricht, können entsprechende Angaben (z.B. aus klinischen Meldungen) hier übermittelt werden.

    • Für Auswertungen ist jedoch primär die amtliche Todesursache (Grundleiden) vorgesehen.

    Tumor

    Primärdiagnose

    DCN (death certificate notified) Diagnose_Typ | Überblick Felder

    • abgebildet wird hier, ob die Quelle der ersten Information über einen Erkrankungsfall im Register eine Todesbescheinigung/amtlich übermittelte Todesursache war.

    Erläuterung: Für Fälle mit Diagnosesicherung=0 (DCO) ist hier die Ausprägung: 0 (kein DCN) unplausibel

    Alle anderen Kombinationen von Diagnosesicherung/DCO sind möglich. Erfolgreich nachrecherchierte (DCN-) Fälle sind durch DCN=1 und Diagnosesicherung≠0 gekennzeichnet.

    DCN=1 und Diagnosesicherung=unbekannt bedeutet, dass weitere relevante Informationen über eine Meldung erhoben werden konnten (z.B. Diagnosedatum, Bestätigung der Diagnose), aber z.B. unklar bleibt, ob die Diagnose histologisch gesichert wurde. 

    Wenn die Nachrecherche zum Zeitpunkt der Datenlieferung noch nicht abgeschlossen ist, ist DCN=1 und Diagnosesicherung=0 anzugeben (DCO-Fall zum Zeitpunkt der Übermittlung)

    • Die im Register gängige Unterscheidung zwischen DCI (erfolgreich nachrecherchierte DCI-Fälle) und DCN ist für Auswertungen in aller Regel weniger relevant, daher wurde auf eine eigene Ausprägung “DCI” verzichtet, zumal sie im Gesetz auch nicht vorgesehen ist. Auch lässt sie sich im Zweifel über die Variable Diagnosesicherung nachvollziehen: DCI-Fälle sind DCN-Fälle, bei denen die Diagnosesicherung nicht DCO ist. Das bedeutet allerdings, dass Informationen auf der Todesbescheinigung, die Rückschlüsse auf eine Diagnosesicherung zulassen (“histologisch gesichertes Adenokarzinom”) bei DCO-Fällen im Lieferdatensatz nicht berücksichtigt werden können.

     

    Diagnosesicherung

    • Zu verstehen als höchste im Register bekannte Diagnosesicherheit (Best-of)

    • Es werden die Ausprägungen des oBDS übernommen (1,2,4,6,7). Zusätzlich wird die Ausprägung „0“ für DCO-Fälle vergeben, das entspricht internationalen Standards. Die Im Gesetz vorgesehene Information „durch Obduktion“ ist über den oBDS nicht abbildbar (gehört zu 2: klinische Diagnostik). Die Ausprägung „unbekannt“ ist erlaubt.

    Anmerkung aus AG: Harmonisierung Diagnosesicherung zwischen oBDS und Gesetz wäre sinnvoll. Die im Gesetz"Autopsie" ist als Diagnosesicherung aus dem oBDS nicht zu entnehmen, "a"-Symbol müsste herangezogen werden (aber nicht alle Fälle aTNM). Derzeit fällt die Autopsie als Diagnosesicherung unter “klinisch”.

    TNM TNM_Typ

    • Übermittelt wird ein zur Primärdiagnose gehörendes Best-of. Es gelten die Best-of Regeln aus dem Manual der Krebsregistrierung. Die Ausprägung „u“ (Feststellung mit Ultraschall) nach alter Version wird noch angenommen und ggf. im ZfKD zu Präfix: „c“ umgesetzt.

    • Wenn im Register ein „cTNM“ und ein „pTNM“ vorliegt, sollen beide übermittelt werden. Entscheidend für die Zuordnung ist das T-Präfix. N und M können jeweils klinisch oder pathologisch sein, ggf. auch zweimal mit gleichem Präfix, aber unterschiedlichen Ausprägungen.

    • Ein fehlendes Präfix wird entsprechend oBDS wie ein Präfix „c“ gewertet.

    • Da es Fälle gibt, in denen das Register nicht entscheiden kann, ob das Stadium klinisch oder pathologisch ermittelt wurde, ergibt sich hier eine Unsicherheit, da nicht sicher zwischen „unbekannt“ und „klinisch“ unterschieden werden kann (im oBDS wird nicht zwischen fehlendem Präfix und Präfix “c” unterschieden, es ist keine Ausprägung für “unbekannt” vorgesehen). Vorschlag: Wenn pTNM vorliegt, cTNM zusätzlich nur angeben, wenn das Präfix „c“ für das T-Stadium gesichert ist. Wenn kein pathologisches Stadium (pTNM) vorliegt, sollten unter cTNM auch TNM-Angaben mit fehlendem Präfix-T übermittelt werden, da diese dann die einzigen vorliegenden Angaben zum Tumorstadium sind.

    UICC TNM_Typ | Übersicht Felder

    • Wie beim TNM wird hier ein vom Register gebildetes “Best-of” übermittelt, wenn ein solches im Register vorliegt.

    • obwohl das UICC-Stadium nicht ausdrücklich im Gesetz genannt ist, wird es übermittelt, da es in einigen Fällen nicht sicher aus den vorliegenden Variablen (TNM, Histologie) gebildet werden kann (Bsp. Oropharynx-Ca.). Begründung : Das UICC-Stadium gehört zur TNM-Klassifikation und ist zudem von „prognostischer Relevanz“.

    Histologie Histologie_Typ

    Morphologie Morphologie_ICD_O_Typ

    • es können wie bei der Meldung über oBDS 2021 über die ICD-O Kodierungen hinaus auch Blue-Book-Codes geliefert werden, über Version identifizierbar (Version = bb)

    • das Element entspricht dem oBDS 2021 Pendant, allerdings ist hier nur eine statt bis zu 5 Morphologie Elementen anzugeben

    Fernmetastasen Menge_FM_Typ

    Sitz der Fernmetastase (bei Primärdiagnose Diagnose_Typ)

    • im Gesetz nur als Ereignis „im Verlauf“ (Folgeereignis_Typ) erwähnt („Angaben zur neu aufgetretenen Metastasierung und zum Ort dieser Metastasierung“). TNM sieht optional eine Spezifizierung des Metastasensitzes vor, die dem oBDS entspricht (mit Ausnahme von GEN=generalisiert)

    • im Schema ist die Variable aus oBDS übernommen, auch für Primärdiagnose. Begründung ist die „prognostische Relevanz“ des Metastasensitzes und der Bezug zur TNM-Klassifikation

    • es können mehrere Metastasensitze angegeben werden. Übermittelt werden soll jedoch nur die erste Sicherung pro Metastasensitz (z.B. nur die erste Knochenmetastase), dies gilt auch für paarige Organe.

    Module

    Allgemein: Aus den Modulen sollen zunächst nur Angaben übermittelt werden, die zur Primärdiagnose gehören, keine Verlaufsangaben (gilt z.B. für PSA, LDH, HR-Status)

    Modul Brustkrebs

    • Verwendete Variablen

      • Prätherapeutischer Menopausenstatus

      • HormonrezeptorStatus: Östrogen

      • HormonrezeptorStatus: Progesteron

      • Her2neu Status (Primärdiagnose, OP>Biopsie)

      • Tumorgröße Invasives Karzinom/DCIS

    • Für die Hormonrezeptoren ist der Befund aus dem Operationspräparat dem Biopsiebefund vorzuziehen. Die Tumorgröße entspricht dem pathologischen T-Stadium bei Primärdiagnose

    Modul Prostatakrebs

    • Verwendete Variablen

      • Gleason-Score 

      • Anlass GS: (Stanze oder OP oder unbekannt) 

      • PSA-Wert

    • Primär soll der Gleason-Score übermittelt werden, das Grading kann ggf. vom ZfKD aus dem Gleason Score abgeleitet werden, da das WHO Grading von den Pathologien kaum noch angegeben wird. Der Gleason-Score aus der Stanze ist von der Qualität her höher einzuschätzen, da in der Regel prätherapeutisch, als der Gleason Score aus der OP (welcher auch posttherapeutisch sein könnte).

    • PSA-Wert: Es soll ein einzelner zur Primärdiagnose gehörender prätherapeutischer PSA-Wert übermittelt werden. Liegen im Register mehrere vor, soll der erste Wert übermittelt werden (vorläufige Empfehlung, da noch keine Best-of-Regeln vorliegen). Zur Vermeidung von Fehlinterpretationen ist eine Datumsangabe vorgesehen. Damit kann z.B. bei Fällen mit zunächst ‘watchful waiting’ und späterer Operation o.ä. sicher unterschieden werden, ob der PSA-Wert initial oder prätherapeutisch im Verlauf erhoben wurde.

     

    Modul: Malignes Melanom

    • Verwendete Variablen

      • Tumordicke in mm

      • LDH

      • Ulzeration

    • Angaben zur Tumordicke und Ulzeration sollten dem pathologischem T-Stadium entsprechen. Es soll genau ein prätherapeutischer, zur Primärdiagnose gehörender LDH-Wert übermittelt werden, liegen im Register mehrere vor, soll der erste Wert übermittelt werden .

    Modul Darmkrebs

    • Verwendete Variablen

      • Mutation K-ras-Onkogen

      • beim Rektum-Ca.: Abstand des Tumorunterrandes zur Anokutanlinie

    Operationen

    Gesamtbeurteilung Residualstatus (für OPOP_Typ) wird nicht übermittelt

    • Gefordert ist im Gesetz unter 3d) "Residualstatus nach Abschluss der Primärtherapie"

    Erläuterung: Eine globale R-Klassifikation nach Abschluss der Primärtherapie wird nach oBDS nicht übermittelt, wäre daher nur bei alleiniger OP als Therapie abbildbar. Auch ein Tumorstatus nach Abschluss Primärtherapie wird nicht regelmäßig erhoben. Nur einige KR haben "Vollremission" als Meldeanlass (oft lückenhafte Meldung). Da dieses item im Basisdatensatz in der Neufassung 2021 (aus guten Gründen) entfallen ist, können wir diese Vorgabe des Gesetzes künftig nicht mehr erfüllen.

    • das oBDS Element Residualstatus ist nicht in den oBDS-RKI übernommen, lediglich dessen Variable Lokale_Beurteilung_Residualstatus kann übermittelt werden. Im Regelfall sollte kein Informationsverlust entstehen, außer evtl. nach operativer Metastasenentfernung

    Strahlentherapie ST_Typ

    Applikationsart Unbekannt einfügen

    • nach AG Diskussion soll die Applikationsart Unbekannt übermittelt werden können, mit Zielgebiet

    • somit ist neben den bestehenden Applikationsarten auch das Element Unbekannt eingeführtUnbekannt | Überblick

    Dauer der Strahlentherapie

    • Auch bei Einsatz unterschiedlicher Applikationsarten innerhalb einer Therapie soll die Dauer als Differenz zwischen Beginn und Ende der Therapie berechnet werden. Dadurch ist mit leichten Unschärfen zu rechnen (wenn z.B. zwischen verschiedenen Applikationsarten eine Pause liegt).

    Systemische Therapie SYST_Typ

    Art der Systemischen Therapie (oder abwartenden) Therapie

    • Änderung des Datenfeldes in der neuen Version des oBDS: Keine Mehrfachangaben, sinnvolle Kombinationen sind vorgegeben. Bestandsfälle werden nach folgendem Schema übergeleitet:

      • CH+IM=CI

      • CH+ZS=CZ

      • IM+ZS=IZ

      • CH+IM+ZS=CIZ

    • Andere Kombinationen können nicht mehr in einem einzigen Datenfeld abgebildet werden, was wegen der meist unterschiedlichen Therapiedauer auch nicht sinnvoll wäre.

    • Wurde z.B. zusätzlich zur Chemotherapie eine Hormontherapie durchgeführt, muss hierfür ein neues Datenfeld “Systemische Therapie” angelegt werden, mit eigenem Datum bzw. eigener Therapiedauer.

     

    Aufbau Substanzen Substanz

    • Element ist aus oBDS 2021 übernommen

    • abweichend davon ist die Angabe der Version in den ATC Elementen optional, da die Versionskodierung keine fehlenden Werte erlaubt

    Aufbau Protokolle Protokoll_Typ

    Folgeereignisse Folgeereignis_Typ

    • ein Folgeereignis wird charakterisiert durch die Kombination der ‚Gesamtbeurteilung Tumorstatus‘ und den jeweiligen spezifischeren Angaben zum Tumorstatus Primärtumor, Lymphknoten und Fernmetastase.

    • zusätzlich wird optional ein rTNM und ggf. der Sitz einer (neu aufgetretenen) Fernmetastase übermittelt.  Es gelten jeweils die Best-of-Regeln nach §65c-Beschluss. Erwartet werden primär Angaben zu ‚Verschlechterungen‘: (z.B. Gesamtbeurteilung: P oder Y; bei Tumorstatus Primärtumor, Lymphknoten oder Fernmetastasen: R oder P).

    • nicht in allen Fällen wird eine Unterscheidung zwischen Rezidiv und Progression möglich sein, dies gilt insbesondere für Patient*Innen, bei denen eine Tumorfreiheit (erst) durch eine nicht-operative Therapie erreicht wurde.  Angaben zum jeweiligen Tumorstatus werden übermittelt, auch wenn für den fraglichen Zeitraum keine Gesamtbeurteilung vorliegen sollte (Eine

    • die Übermittlung des (r)TNM dient dazu, die Beurteilung von Folgeereignissen zu ermöglichen, für die keine ausreichenden Angaben in den anderen Datenfeldern vorliegen.

    Reihenfolge von Ereignissen in einer Menge (OP, ST, SYST,..)

    • Datumsangaben zu Therapien dürfen bestenfalls monatsgenau übermittelt werden, was die Bildung der Reihenfolge erschwert

    • allerdings soll der Abstand der Ereignisse zur Diagnose “tagesgenau” übermittelt werden, somit sollte sich die Reihenfolge der Ereignisse rekonstruieren lassen. Ausnahmen sind Fälle, in denen eine der für die Berechnung der Abstände notwendigen Zeitpunkte im Register nicht tagesgenau vorliegen, in diesem Fall werden keine Abstände berechnet.

    Kraywinkelk (Unlicensed)
    September 29, 2022

    in dem Fall können die Register dann das “c” ja auch vergeben. Es ist gut möglich, dass das in den Registern noch nicht einheitlich gehandhabt wird, damit müsste man dann erstmal leben