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In der Liste der Protokolle finden sich zusätzlich zu rein venös und/oder enteral verabreichten medikamentösen Therapieprotokollen weitere Therapieverfahren, die ebenfalls als systemische Therapien gemeldet werden können. Es handelt sich dabei um Therapieverfahren, die ohne Applikation einer Wirksubstanz erfolgen oder bei denen unterschiedliche Wirksubstanzen eingesetzt werden können. Eine eindeutige Vorbelegung ist hierbei aufgrund der möglichen Vielfalt nur für sehr häufige Wirksubstanzen und Kombinationen praktikabel. Werden andere als die im Protokoll genannten Substanzen eingesetzt, wird nur das Protokoll mit der Bezeichnung des Verfahrens als solches ausgewählt (z.B. 'TACE'), die Substanzen werden manuell zugeordnet (per Listenauswahl, falls vorhanden, sonst frei erfasst). Die Therapieart des Protokolls bestimmt sich in diesen Fällen aus den Therapiearten der eingesetzten Wirksubstanzen, also z.B. 'CH', 'IM, oder 'CI'. Sofern keine Wirksubstanz verabreicht wird, ist die Therapieart 'SO' zu wählen, z.B. bei Aderlass, Plasmapherese, TTFields etc.

Bitte beachten Sie folgende Änderung vom 31.12.2023:

Mit Einführung des onkologischen Basisdatensatzes (oBDS) besteht für bestimmte lokale Therapieverfahren, die ohne die Applikation eines Wirkstoffs erfolgen, die Möglichkeit, alternativ den OPS-Code über die Therapieart OP zu melden (siehe hier OPS-Codes).

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