Datensatz

Der einheitliche onkologische Basisdatensatz von ADT und GEKID wurde im März 2008 verabschiedet und ist im Februar 2014 für die klinische Krebsregistrierung nach § 65 c SGB V aktualisiert worden. Er gilt für alle Krebsarten und wird fortlaufend um tumorspezifische Module ergänzt. Mit dem einheitlichen onkologischen Basisdatensatz wird ein Standard vorgegeben, der von allen Krebsregistern genutzt wird und auch darüber hinaus in der Onkologie Anwendung findet.

Einige Bundesländer und das Deutsche Kinderkrebsregister haben darüber hinaus ein paar zusätzliche Items in ihren landesgesetzlichen Regelungen für die Krebsregistrierung ergänzt, die zur Übersicht auch auf den unterliegenden Seiten aufgeführt werden und im XML-Schema für die elektronische Übermittlung Berücksichtigung finden. → Siehe Landespezifische Merkmale

Um eine Harmonisierung der bundesweit erfassten Daten zu fördern, werden von der Plattform § 65c für bestimmte Items einheitliche Vorgaben bzw. Listen herausgegeben, die auch weiter unten aufgeführt sind.