Datensatz
Der onkologische Basisdatensatz (oBDS) dient der langfristigen, flächendeckenden sektoren- und leistungserbringerübergreifenden Dokumentation von Diagnose, Therapie und Verlauf von Krebserkrankungen bis zum Tod durch die nach § 65c SGB V etablierten Krebsregister. Ziel ist es, mit angemessener Aufwand-Nutzen-Relation ergebnisbezogen onkologische Versorgungsqualität und Krebsgeschehen in der Bevölkerung durch wissenschaftliche Analysen darstellen und in der Folge verbessern zu können.
Der oBDS kann eine prozessbezogen dynamisch-aktuelle und detaillierte einrichtungsinterne Dokumentation – etwa für Zertifizierungszwecke – ergänzen, jedoch nicht ersetzen.
Einige Bundesländer haben darüber hinaus ein paar zusätzliche Items in ihren landesgesetzlichen Regelungen für die Krebsregistrierung ergänzt, die zur Übersicht auch auf den unterliegenden Seiten aufgeführt werden und im XML-Schema für die elektronische Übermittlung Berücksichtigung finden. → Siehe Landespezifische Merkmale
Auch im Deutschen Kinderkrebsregister werden einige zusätzliche Items erfasst. Therapien und einige Angaben zu den Verläufen werden im Deutschen Kinderkrebsregister nicht erfasst. Diese Spezifika werden im Detail unter Meldungen an das DKKR aufgeführt.
Um eine Harmonisierung der bundesweit erfassten Daten zu fördern, werden von der Plattform § 65c für bestimmte Items einheitliche Vorgaben bzw. Listen herausgegeben, die auch weiter unten aufgeführt sind.
- Bundesanzeiger
- Kataloge
- Gültige Versionsangaben für medizinische Klassifikationen
- OPS-Code, Lokalisation, R-Klassifikation
- Weitere Klassifikationen
- Nebenwirkungen CTCAE
- Ländercodes (ISO3166-1-ALPHA2)
- Genetische Marker
- Paarige Organe
- Plausibilisierung von Verlaufsinhalten
- Protokolle und Substanzen
- Zielgebietsschlüssel
- Institutionskennzeichen Ersatzcodes
- Überleitungstabelle ICD-O-3 zu ICD-10
- Krebsprädispositionssyndrom und -gen