Verantwortlich: Nora Bamberger (HE), Karin Eibach (BW), Ann-Kathrin Mayr-Nottbohm (HH), André Quaas (MV)
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Es ist stets der vollständige Befundtext zu melden, den auch der Einsender/behandelnde Arzt erhält (inkl. der Histologie-Einsende-Nr.).
Pro Tumor(befund) eine separate Meldung
Wenn mehrere, meldepflichtige Tumorerkrankungen in einem Befund beschrieben werden (z.B. Malignes Melanom und Plattenepithelkarzinom der Haut), so ist jede Erkrankung separat zu verschlüsseln und zu melden.
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Meldung von tumorfreien Nachresektaten
Bitte melden Sie auch tumorfreie Nachresektate, damit der klinische Verlauf nachvollziehbar ist.Meldung von Konsiliarbefunden, auch von Patient*innen aus anderen Bundesländern
Wenn Sie Tumore von Patienten und Patientinnen aus anderen Bundesländern oder im Rahmen von Konsilen befunden, dann unterliegen auch diese Anlässe der Meldepflicht.Meldung von autoptisch gesicherten Tumorerkrankungen
Tumorerkrankungen sind auch dann meldepflichtig, wenn sie erst im Rahmen einer Autopsie erkannt werden.
Differenzierte und vollständige Angaben
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Mit spezifischen Verschlüsselungen und mit einer abschließenden Tumorklassifikation am Ende des Befundtextes ermöglichen Sie den Registern eine korrekte Dokumentation und vermeiden aufwendige Rückfragen.
Vorschlag für eine abschließende Tumorklassifikation:
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