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Verantwortlich: Nora Bamberger (HE), Karin Eibach (BW), Ann-Kathrin Mayr-Nottbohm (HH), André Quaas (MV)

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Es ist stets der vollständige Befundtext zu melden, den auch der Einsender/behandelnde Arzt erhält (inkl. der Histologie-Einsende-Nr.).

Pro Tumor(befund) eine separate Meldung
Wenn mehrere, meldepflichtige Tumorerkrankungen in einem Befund beschrieben werden (z.B. Malignes Melanom und Plattenepithelkarzinom der Haut), so ist jede Erkrankung separat zu verschlüsseln und zu melden.

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  • Meldung von tumorfreien Nachresektaten
    Bitte melden Sie auch tumorfreie Nachresektate, damit der klinische Verlauf nachvollziehbar ist.

  • Meldung von Konsiliarbefunden, auch von Patient*innen aus anderen Bundesländern
    Wenn Sie Tumore von Patienten und Patientinnen aus anderen Bundesländern oder im Rahmen von Konsilen befunden, dann unterliegen auch diese Anlässe der Meldepflicht.

  • Meldung von autoptisch gesicherten Tumorerkrankungen
    Tumorerkrankungen sind auch dann meldepflichtig, wenn sie erst im Rahmen einer Autopsie erkannt werden.

Differenzierte und vollständige Angaben

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Mit spezifischen Verschlüsselungen und mit einer abschließenden Tumorklassifikation am Ende des Befundtextes ermöglichen Sie den Registern eine korrekte Dokumentation und vermeiden aufwendige Rückfragen.

Vorschlag für eine abschließende Tumorklassifikation:

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Erweitern
titleModul Prostatakarzinom (C61; D07.5)

ID (oBDS)

Merkmal

Ausprägungen

Beschreibung

P1

Gleason-Score

N + M = Summe; z. B. „5 + 3 = 8“
N, M zw. 1 und 5
Wenn nur die Summe bekannt ist, diese dokumentieren:
„x + y = 8“

P2

Anlass Gleason-Score

O = OP (auch TUR-P)

S = Stanze

U = Unbekannt

P3

Datum Entnahme der Stanze

TT.MM.JJJJ

P4

Anzahl der Stanzen (gesamt)

natürliche Zahl

P5

Anzahl der positiven Stanzen

natürliche Zahl, einschließlich null

P6

Ca-Befall Stanze

natürliche Zahl in %

U = unbekannt

Gibt die semiquantitative Abschätzung des Prozentsatzes der Gesamtkarzinomfläche/Gesamtstanzzylinderfläche, der am schwersten befallenen Stanze in Prozent an. Die Angabe wird benötigt, um die Möglichkeit einer aktiven Überwachung (Active Surveillance) einzuschätzen.
Vgl. QI 1, Empfehlung 4.32 der S3-Leitlinie 2016 und QI 1 & QI 3 der S3-Leitlinie 2021