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Die Seite ist vom Landeskrebsregister positiv validiert worden und ist für das Landeskrebsregister gültig. Die Seite ist vom Landeskrebsregister positiv validiert worden. Es sind Länderspezifika zu beachten, die unten ergänzend vom Landeskrebsregister angegeben worden sind. Die Seite ist vom Landeskrebsregister negativ validiert worden. Im Text sind unten Erläuterungen ergänzt, warum die Beschreibung für das entsprechende Landeskrebsregister nicht passt. Die Seite ist vom Landeskrebsregister noch nicht überprüft worden.
Hinweis: Änderungen zur vorherigen Version sind in der Markierungsfarbe Türkis hervorgehoben.
Allgemeines
Pathologiebefunde sind ein unverzichtbarer Bestandteil der Krebsregistrierung, da sie die einzigen Primärdaten darstellen, die durch detaillierte und leitlinienkonforme Befundung für die präzise Diagnose, Klassifikation und Validierung von Krebserkrankungen von den Krebsregistern genutzt werden können. Sie liefern nicht nur grundlegende Informationen zur Tumorart, Lokalisation, Morphologie und zum Tumorstadium, sondern ermöglichen auch die Identifikation von molekularen und genetischen Markern, die für die personalisierte Therapie entscheidend sind. Darüber hinaus dienen die Befundtexte als zentrale Quelle, um gemeldete Daten zu überprüfen und etwaige Unstimmigkeiten ohne zusätzliche Rückfragen in den meldenden Einrichtungen zu klären [1,2].
Es sollte daher immer der vollständige Befundtext gemeldet werden, den auch der behandelnde Arzt oder die behandelnde Ärztin erhält, inklusive der Histologie-Einsende-Nummer.
Meldung aller relevanten Befunde: Alle Befunde im Zusammenhang mit einer meldepflichtigen Tumorerkrankung müssen an das Krebsregister gemeldet werden, um eine vollständige und nachvollziehbare Dokumentation zu gewährleisten. Hierzu gehören:
Tumorfrei nachresektierte Gewebeproben: Auch tumorfreie Nachresektate sollten gemeldet werden, um den klinischen Verlauf und die Entscheidung über weiterführende Behandlungen vollständig nachzuvollziehen.
Autopsiebefunde: Tumorerkrankungen, die erst während einer Autopsie festgestellt werden, sind ebenfalls meldepflichtig und für Auswertungen relevant.
Befunde, bei denen im Rahmen der Diagnostik aufgrund unzureichenden Materials keinegesicherte Aussage zur Tumorerkrankung getroffen werden kann (z. B. nicht verwertbare Biopsien), stellen keinen gültigen Meldeanlass dar.
Strukturierte Angaben:
Strukturierte Angaben ergänzen die Befundtexte und erleichtern die Bearbeitung in den Krebsregistern. Diese sollten spezifisch und konsistent mit den Befundtexten sein, um eine schnelle und korrekte Fallzuordnung zu gewährleisten.
Tumorabhängige Module:
Für einige Entitäten müssen entitätenspezifische Module genutzt werden. Es ist wichtig, die Felder auszufüllen, die durch die Pathologiebefundung tatsächlich beantwortet werden können.
Genetische Varianten und weitere Klassifikationen:
Therapierelevante genetische Varianten und immunhistochemische Marker sollen im Meldungsabschnitt Genetik strukturiert erfasst werden. Je nach Tumorart können auch weitere relevante Parameter unter den weiteren Klassifikationen dokumentiert werden.
Registrierung pro Tumorerkrankung: Wenn im Pathologiebefund nur eine meldepflichtige Erkrankung (ggf. auch mit multiplen Manifestationen) beschrieben wird, erfolgt für diesen Befund nur eine Meldung ans Krebsregister.
Sofern jedoch verschiedene, meldepflichtige Tumorerkrankungen in einem Pathologiebefund beschrieben werden, besteht fürjede Erkrankung ein eigener Meldeanlass, und es sind separate Meldungen für jede Erkrankung zu senden.
Merkmale und Ausprägungen
ID (oBDS) Merkmal Ausprägungen Beschreibung 7.1 Name des einsendenden Arztes 7.2 Name Einrichtung 7.3 Name der Fachabteilung 7.4 IKNR/BSNR/LANR Diese Regel gilt nicht für Schleswig-Holstein. Die Angabe des IKNR (Institutionskennzeichen Nummer), BSNR (Betriebsstätten-Nummer) und LANR (Landesarzt-Nummer) der einsendenden Einrichtung wurden bewusst nicht in das XML-Schema übernommen, da diese Angaben in der Regel selten vorliegen und daher nicht zwingend erforderlich sind. 7.5 Adresse der Einrichtung
ID (oBDS) Merkmal Ausprägungen Beschreibung 5.1 Primärtumor Tumordiagnose ICD Code siehe Tumorzuordnung siehe „Überleitungstabelle ICD-O zu ICD-10 für Pathologen“ 5.2 Primärtumor Tumordiagnose ICD-Version Angabe der zur Kodierung verwendeten ICD-10-GM Version Hinweis: Es ist die zum Diagnosezeitpunkt aktuelle Version zu verwenden (entsprechend der im Diagnosejahr geltenden ICD-Version). siehe Tumorzuordnung 5.6 Primärtumor Diagnosedatum TT.MM.JJJJ Die Priorisierung der Datumsangaben bei einer Pathologiemeldung wird in Ergänzung zur Vorgabe unter Tumorzuordnung wie folgt empfohlen: Klinisches Diagnosedatum (wenn auf dem Einsendungsschein vermerkt) Datum eines Vorbefundes (vom Pathologen erstellt) Entnahmedatum (Datum der Gewebeentnahme) Einsendedatum (Datum der Probeversendung) Eingangsdatum (Datum des Laborempfangs) Befunddatum (Datum des pathologischen Befundes) Diese Reihenfolge stellt sicher, dass die Diagnosedaten so korrekt und präzise wie möglich erfasst werden. 5.7 Primärtumor Diagnosesicherung siehe 5.8 Primärtumor Seitenlokalisation L = links
R = rechts
B = beidseitig
M = Mittellinie/mittig
U = unbekannt
T = trifft nicht zu siehe Tumorzuordnung
ID (oBDS) Merkmal Ausprägungen Beschreibung 6.1 Tumor Histologiedatum TT.MM.JJJJ Ein exaktes (taggenaues) Datum ist anzugeben. Datum, auf das sich die histologische / zytologische Untersuchung bezieht. Die Priorisierung des Histologie-/Zytologiedatums bei einer Pathologiemeldung wird wie folgt empfohlen: Entnahmedatum (Datum der Gewebeentnahme) Einsendedatum (Datum der Probeversendung) Eingangsdatum (Datum des Laborempfangs) Befunddatum (Datum des pathologischen Befundes) Diese Reihenfolge stellt sicher, dass die Daten so korrekt und präzise wie möglich erfasst werden. 6.2 Histologie-Einsendenummer Alphanumerisch Die Histologie-Einsendenummer/Auftragsnummer wird vom Pathologischen Institut beim Eingang des Präparates vergeben. 6.3 Morphologie-Code Alphanumerisch nach ICD-O Morphologie oder WHO Classification of Tumours (Blue Books) (aktuelle Version) Spezifische Histologie des Tumors gemäß aktueller WHO-Klassifikation 6.4 Morphologie ICD-O/Blue Book Version Bezeichnung der zur Kodierung verwendeten ICD-O/Blue Book Version
Für den medizinischen Katalog gültige Versionsbezeichnungen nach BfArM oder Bluebooks.
6.5 Morphologie-Freitext Originalbezeichnung der morphologischen Diagnose.
Es sind möglichst keine Abkürzungen zu verwenden. 6.6 Grading 0 = primär erworbene Melanose ohne zelluläre Atypien (nur beim malignen Melanom der Konjunktiva)
1 = gut differenziert
2 = mäßig differenziert
3 = schlecht differenziert
4 = undifferenziert
5 = C61
X = nicht bestimmbar
L = low grade (G1 oder G2)
M = intermediate grade (G2 oder G3)
H = high grade (G3 oder G4)
B = Borderline
(nur für Ovar, Tuba uterina, Adnexe)
U = unbekannt
T = trifft nicht zu siehe Bitte melden Sie den Gleason-Score über das Prostata-Modul und Sarkom-Grading nach FNCLCC über das Feld Weitere Klassifikationen. 6.7 Anzahl der untersuchten Lymphknoten numerisch (einschließlich Sentinel), siehe 6.8 Anzahl der befallenen Lymphknoten numerisch (einschließlich Sentinel), siehe 6.9 Anzahl der untersuchten Sentinel-Lymphknoten numerisch (nur Sentinel), siehe 6.10 Anzahl der befallenen Sentinel-Lymphknoten numerisch (nur Sentinel), siehe 6.11 Befund-Freitext Es ist stets der vollständige Pathologiebefundbericht zu melden, der mit der Histologie-Einsende-Nr. verbunden ist und auch dem Einsendenden übermittelt wird.
ID (oBDS) Merkmal Ausprägungen Beschreibung 10.1 Residualstatus (lokal) R0 = kein Residualtumor
R1 = mikroskopischer Residualtumor
R2 = makroskopischer Residualtumor
R1 (is) = In-Situ-Rest
R1 (cy+) = cytologischer Rest
RX = Vorhandensein von Residualtumor kann nicht beurteilt werden
U = Residualtumorstatus ist nicht bekannt Beurteilung des lokalen Residualstatus nach Abschluss der Operation, siehe Die Angabe „U“ ist von der Pathologie nicht zu erwarten.