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Pathologiemeldung

Pathologiemeldung

Verantwortlich: Nora Bamberger (HE), Karin Eibach (BW), Ann-Kathrin Mayr-Nottbohm (HH)

Co-Autoren: Carolin Kuhl (HE), Thorsten Wicker (HH)

 

Status der Validierung

BW

BY

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HH

HE

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TH

Die Seite ist vom Landeskrebsregister positiv validiert worden und ist für das Landeskrebsregister gültig.

Die Seite ist vom Landeskrebsregister positiv validiert worden. Es sind Länderspezifika zu beachten, die unten ergänzend vom Landeskrebsregister angegeben worden sind.

Die Seite ist vom Landeskrebsregister negativ validiert worden. Im Text sind unten Erläuterungen ergänzt, warum die Beschreibung für das entsprechende Landeskrebsregister nicht passt.

Die Seite ist vom Landeskrebsregister noch nicht überprüft worden.

Allgemeines

Pathologiebefunde sind ein unverzichtbarer Bestandteil der Krebsregistrierung, da sie die einzigen Primärdaten darstellen, die durch detaillierte und leitlinienkonforme Befundung für die präzise Diagnose, Klassifikation und Validierung von Krebserkrankungen von den Krebsregistern genutzt werden können. Sie liefern nicht nur grundlegende Informationen zur Tumorart, Lokalisation, Morphologie und zum Tumorstadium, sondern ermöglichen auch die Identifikation von molekularen und genetischen Markern, die für die personalisierte Therapie entscheidend sind. Darüber hinaus dienen die Befundtexte als zentrale Quelle, um gemeldete Daten zu überprüfen und etwaige Unstimmigkeiten ohne zusätzliche Rückfragen in den meldenden Einrichtungen zu klären [1,2].

Die korrekte Erfassung und Dokumentation dieser Befunde ist daher von zentraler Bedeutung für eine effektive Behandlungsplanung, die Qualität der Krebsforschung sowie die kontinuierliche Verbesserung der Krebsvorsorge und -therapie. Es sollte daher immer der vollständige Befundtext gemeldet werden, den auch der behandelnde Arzt oder die behandelnde Ärztin erhält, inklusive der Histologie-Einsende-Nummer.

Separate Meldungen pro Tumorfall:
Jeder Befund zu einem weiteren Tumorfall sollte einzeln gemeldet werden. Wenn mehrere Tumoren des gleichen Typs an derselben Stelle auftreten, werden sie in der Regel als ein Tumorfall betrachtet. Dies gilt auch für sogenannte multifokale Neoplasien, bei denen mehrere Tumoren ohne Verbindung zueinander an der gleichen Lokalisation entstehen (z.B.: zwei Plattenepithelkarizinome im linken Oberlappen der Lunge). In solchen Fällen sollte nur eine Pathologiemeldung erfolgen.

Erst wenn Tumoren unterschiedliche Histologien oder an verschiedenen Lokalisationen auftreten (z.B. Plattenepithelkarzinom im linken Oberlappen und ein Adenokarzinom im linken Unterlappen der Lunge), gelten sie als multiple Primärtumoren und sollten als separate Fälle auch einzeln als Pathologiemeldung übermittelt werden. Die genaue Handhabung richtet sich nach internationalen Richtlinien (IARC/IACR) und ggf. landesspezifischen Anpassungen, um eine korrekte und vollständige Erfassung jedes einzelnen Tumorfalls zu gewährleisten [3].

Meldung aller relevanten Befunde:
Alle Befunde im Zusammenhang mit einer Tumorerkrankung müssen an das Krebsregister gemeldet werden, um eine vollständige und nachvollziehbare Dokumentation zu gewährleisten. Hierzu gehören:

  • Tumorfrei nachresektierte Gewebeproben: Auch tumorfreie Nachresektate sollten gemeldet werden, um den klinischen Verlauf und die Entscheidung über weiterführende Behandlungen vollständig nachzuvollziehen.

  • Autopsiebefunde: Tumorerkrankungen, die erst während einer Autopsie festgestellt werden, müssen ebenfalls gemeldet werden, da sie wichtige Informationen zur finalen Krankheitsdokumentation liefern und zur vollständigen Erfassung des Tumorverlaufs beitragen.

Strukturierte Angaben:

Strukturierte Angaben ergänzen die Befundtexte und erleichtern die Bearbeitung in den Krebsregistern. Diese sollten spezifisch und konsistent mit den Befundtexten sein, um eine schnelle und korrekte Fallzuordnung zu gewährleisten.

Tumorabhängige Module:

Für bestimmte Tumoreigenschaften müssen entitätenspezifische Module genutzt werden. Es ist wichtig, die Felder auszufüllen, die durch die Pathologiebefundung tatsächlich beantwortet werden können.

Genetische Varianten und weitere Klassifikationen:

Therapierelevante genetische Varianten und immunhistochemische Marker sollen im Meldungsabschnitt Gentik strukturiert erfasst werden. Je nach Tumorart können auch weitere relevante Parameter unter den weiteren Klassifikationen dokumentiert werden.

Merkmale und Ausprägungen

ID (oBDS)

Merkmal

Ausprägungen

Beschreibung

ID (oBDS)

Merkmal

Ausprägungen

Beschreibung

7.1

Name des einsendenden Arztes

 

 

7.2

Name Einrichtung

 

 

7.3

Name der Fachabteilung

 

 

7.4

IKNR/BSNR/LANR

 

Diese Regel gilt nicht für Schleswig-Holstein.

Die Angabe des IKNR (Institutionskennzeichen Nummer), BSNR (Betriebsstätten-Nummer) und LANR (Landesarzt-Nummer) der einsendenden Einrichtung wurden bewusst nicht in das XML-Schema übernommen, da diese Angaben in der Regel selten vorliegen und daher nicht zwingend erforderlich sind.

7.5

Adresse der Einrichtung

 

 

ID (oBDS)

Merkmal

Ausprägungen

Beschreibung

ID (oBDS)

Merkmal

Ausprägungen

Beschreibung

5.1

Primärtumor Tumordiagnose ICD Code

 

siehe Tumorzuordnung

5.2

Primärtumor Tumordiagnose ICD-Version

 

Angabe der zur Kodierung verwendeten ICD-10-GM Version

Hinweis: Es ist die zum Diagnosezeitpunkt aktuelle Version zu verwenden (entsprechend der im Diagnosejahr geltenden ICD-Version).

5.6

Primärtumor Diagnosedatum

TT.MM.JJJJ

Die Priorisierung der Datumsangaben bei einer Pathologiemeldung wird in Ergänzung zur Vorgabe unter Tumorzuordnung wie folgt empfohlen:

  1. Klinisches Diagnosedatum (wenn auf dem Einsendungsschein vermerkt)

  2. Datum eines Vorbefundes (vom Pathologen erstellt)

  3. Entnahmedatum (Datum der Gewebeentnahme)

  4. Einsendedatum (Datum der Probeversendung)

  5. Eingangsdatum (Datum des Laborempfangs)

  6. Befunddatum (Datum des pathologischen Befundes)

Diese Reihenfolge stellt sicher, dass die Diagnosedaten so korrekt und präzise wie möglich erfasst werden.

5.7

Primärtumor Diagnosesicherung

 

siehe Diagnosemeldung

5.8

Primärtumor Seitenlokalisation

L = links
R = rechts
B = beidseitig
M = Mittellinie/mittig
U = unbekannt
T = trifft nicht zu

siehe Tumorzuordnung

ID (oBDS)

Merkmal

Ausprägungen

Beschreibung

ID (oBDS)

Merkmal

Ausprägungen

Beschreibung

6.1

Tumor Histologiedatum

TT.MM.JJJJ

Ein exaktes (taggenaues) Datum ist anzugeben.

Datum, auf das sich die histologische Untersuchung bezieht.

Die Priorisierung des Histologiedatums bei einer Pathologiemeldung wird wie folgt empfohlen:

  1. Entnahmedatum (Datum der Gewebeentnahme)

  2. Einsendedatum (Datum der Probeversendung)

  3. Eingangsdatum (Datum des Laborempfangs)

  4. Befunddatum (Datum des pathologischen Befundes)

Diese Reihenfolge stellt sicher, dass die Diagnosedaten so korrekt und präzise wie möglich erfasst werden.

6.2

Histologie-Einsendenummer

 Alphanumerisch

Die Histologie-Einsendenummer/Auftragsnummer wird vom Pathologischen Institut beim Eingang des Präparates vergeben.

6.3

Morphologie-Code

Alphanumerisch nach ICD-O Morphologie oder WHO Classification of Tumours (Blue Books) (aktuelle Version)

Gibt an, welche Histologie bestimmt wurde und die Tumorerkrankung am genausten beschreibt.

6.4

Morphologie ICD-O/Blue Book Version

 

Bezeichnung der zur Kodierung verwendeten ICD-O/Blue Book Version
Für den medizinischen Katalog gültige Versionsbezeichnungen nach BfArM oder Bluebooks.
Gültige Versionsangaben für medizinische Klassifikationen

6.5

Morphologie-Freitext

 

Originalbezeichnung der morphologischen Diagnose.
Es sind möglichst keine Abkürzungen zu verwenden.

6.6

Grading

0 = primär erworbene Melanose ohne zelluläre Atypien (nur beim malignen Melanom der Konjunktiva)
1 = gut differenziert
2 = mäßig differenziert
3 = schlecht differenziert
4 = undifferenziert
5 = C61
X = nicht bestimmbar
L = low grade (G1 oder G2)
M = intermediate grade (G2 oder G3)
H = high grade (G3 oder G4)
B = Borderline
(nur für Ovar, Tuba uterina, Adnexe)
U = unbekannt
N = trifft nicht zu

Differenzierungsgrad des Tumors mit Grading nach WHO.

0 = Die Ausprägung ist nur für maligne Melanome der Konjunktiva vorgesehen. G1-G4 sind ebenfalls definiert.

5 = Die Ausprägung „5“ für das Grading von Prostatakarzinomen wie im oBDS ausgewiesen, ist keine zulässige Ausprägung des histologischen Malignitätsgrades und wurde daher inhaltlich zurückgenommen.

X = Nicht bestimmbar; ist bspw. zu dokumentieren, wenn aufgrund der Materialbeschaffenheit keine Aussage möglich ist
Cave: nur vom Pathologen zu verwenden

T = Trifft nicht zu; ist zu dokumentieren, wenn ein Grading für die betreffende Tumorerkrankung nicht etabliert ist oder nach neoadjuvanter Therapie.

Bitte melden Sie den Gleason-Score über das Prostata-Modul und Sarkom-Grading nach FNCLCC über das Feld Weitere Klassifikationen.

6.7

Anzahl der untersuchten Lymphknoten

 numerisch

(einschließlich Sentinel), siehe Histologie

6.8

Anzahl der befallenen Lymphknoten

 numerisch

(einschließlich Sentinel), siehe Histologie

6.9

Anzahl der untersuchten Sentinel-Lymphknoten

 numerisch

(nur Sentinel), siehe Histologie

6.10

Anzahl der befallenen Sentinel-Lymphknoten

 numerisch

(nur Sentinel), siehe Histologie

6.11

Befund-Freitext

 

Es ist stets der vollständige Pathologiebefundbericht zu melden, der mit der Histologie-Einsende-Nr. verbunden ist und auch dem Einsendenden übermittelt wird.

ID (oBDS)

Merkmal

Ausprägungen

Beschreibung

ID (oBDS)

Merkmal

Ausprägungen

Beschreibung

10.1

Residualstatus (lokal)

 

R0 = kein Residualtumor
R1 = mikroskopischer Residualtumor
R2 = makroskopischer Residualtumor
R1 (is) = In-Situ-Rest
R1 (cy+) = cytologischer Rest
RX = Vorhandensein von Residualtumor kann nicht beurteilt werden
U = Residualtumorstatus ist nicht bekannt

Beurteilung des lokalen Residualstatus nach Abschluss der Operation, siehe Operationsmeldung

Weitere Merkmale und Module

Quellen

Quellen

[1] DKFZ. (13.02.2025)Krebs: Bedeutung von Diagnosen und Befunden abgerufen.

[2] M. Meyer et al. (2019). Manual der Krebsregistrierung (S. 17-18 ). München: W. Zuckschwerdt Verlag GmbH.

[3] BfArM. (15. 09 2023). Anleitung zur Verschlüsselung (Abschnitt 4.4). Von https://klassifikationen.bfarm.de/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2024/zusatz-04-vor-anleitung-zur-verschluesselung.htm abgerufen

 

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