Verantwortlich: Nora Bamberger (HE), Karin Eibach (BW), Ann-Kathrin Mayr-Nottbohm (HH)
Allgemein erforderliche Angaben
Ihre Die Pathologiebefunde sind für die klinischen Krebsregister unverzichtbar.
Es ist stets der vollständige Befundtext zu melden, den auch der Einsender/ behandelnde Arzt bzw. die behandelnde Ärztin erhält (inkl. der Histologie-Einsende-Nr.).
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Meldung von tumorfreien Nachresektaten
Bitte melden Sie auch tumorfreie Nachresektate, damit der klinische Verlauf nachvollziehbar ist.Meldung von Konsiliarbefunden, auch von Patient*innen Patienten und Patientinnen aus anderen Bundesländern
Wenn Sie Tumore von Patienten und Patientinnen aus anderen Bundesländern oder im Rahmen von Konsilen befunden, dann unterliegen auch diese Anlässe der Meldepflicht.Meldung von autoptisch gesicherten Tumorerkrankungen
Tumorerkrankungen sind auch dann meldepflichtig, wenn sie erst im Rahmen einer Autopsie erkannt werden.
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Differenzierte Angaben zum Tumor sind wichtig für eine gute Dokumentation und Auswertbarkeit im Register.
Bitte machen Sie in Ihren Meldungen ans Krebsregister daher Daher sind immer möglichst genaue und vollständige Angaben in einer Meldung an das Krebsregister nötig.
Mit spezifischen Verschlüsselungen und mit einer abschließenden Tumorklassifikation am Ende des Befundtextes ermöglichen Sie den Registern wird eine korrekte Dokumentation im Krebsregister ermöglicht und vermeiden werden aufwendige Rückfragen vermieden.
Vorschlag für eine abschließende Tumorklassifikation:
Diagnose nach ICD-10 GM
Primärlokalisation nach ICD-O
ICD-O-Morphologie nach aktueller WHO-Tumorklassifikation (Blue Book)
TNM-Klassifikation und Grading
Residualtumor-(R-)Klassifikation (R-lokal)
Sicherheitsabstände
Seit dem 01.01.2024 sind strukturierte Meldungen unter Verwendung der vorgegebenen FelderPflicht.
Strukturierte Meldungen Strukturierte Angaben zusätzlich zu den Befundtexten erleichtern und beschleunigen die Bearbeitung in den Registern.
Bitte achten Sie darauf, dass die Angaben in den strukturierten Meldungenebenfalls Auch die strukturierten Inhalte müssen so spezifisch wie möglich sind , und dass sie mit den Angaben in den Befundtexten übereinstimmen.
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