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Verantwortlich: Paul Strecker (TH), Dörthe Sambach-Touré (NI)

Eigenschaften

Die Abschlussmeldung ist das letzte Ereignis im Krankheitsverlauf einer Tumorerkrankung und schließt die Dokumentation eines Falls ab. Die Information über das Versterben eines/einer Patient:in kann aus verschiedenen Quellen stammen: Todesbescheinigung, Einwohnermeldeamt, Epikrise oder durch die Angehörigen. Da das Sterbedatum das letzte Datum innerhalb eines Tumorfalls ist, kann keine Leistung in Form eines Meldeanlasses mehr erbracht werden. Ausnahme bildet die Tumorkonferenz, bei der der Fall noch einmal postmortal besprochen wirdIdealerweise soll die Todesmeldung von dem Arzt bzw. der Ärztin ausgefüllt werden, der/die den Tod festgestellt hat.

Merkmale und Ausprägungen

ID (oBDS)

Merkmal

Ausprägungen

Beschreibung

20.01

SterbedatumEin

exaktes (taggenauesTT.MM.JJJJ

Das exakte (taggenaue) Datum des Todes ist anzugeben.Datum des Versterbens.

20.02

Tod tumorbedingt

J = Ja, die Person ist an einer Tumorerkrankung oder Folge einer Tumorerkrankung (einschließlich Behandlungskomplikation) verstorben.
N = Nein, die Person ist nicht an einer Tumorerkrankung oder Folge einer Tumorerkrankung (einschließlich Behandlungskomplikation) verstorben.
U = unbekannt

Gibt an, ob ein Zusammenhang zwischen der einer meldepflichtigen Tumorerkrankung und dem Tod der Patientin/ des Patienten besteht.
“Ja” ist auszuwählen, wenn der Tod ursächlich oder mitursächlich durch die Tumorerkrankung verursacht wurde.
Handelt es sich bei der Todesursache um eine meldepflichtige Tumorerkrankung (ICD-10 C00.0-C76.8, C80-C96.9, D00.0-D09.9, D32.-, D33.-, D35.2, D35.3, D35.4, D37.0-D48.9), ist “Ja” auszuwählendie Person an einer meldepflichtigen Tumorerkrankung oder Folge einer meldepflichtigen Tumorerkrankung (einschließlich Behandlungskomplikation) verursacht wurde.
”Nein” ist auszuwählen, wenn die Person nicht an einer meldepflichtigen Tumorerkrankung oder Folge einer meldepflichtigen Tumorerkrankung (einschließlich Behandlungskomplikation) verstorben ist.
Bei Todesursachen, die nicht o.g. ICD-Codes entsprechen, ist “Nein” auszuwählen.
Sollte nichts Genaues bekannt sein, ist die Angabe “unbekannt” einer vagen Spekulation vorzuziehen.

20.03

Todesursache ICD

ICD-GM

Es ist der ICD-Code der Erkrankung, die zum Tod geführt hat, anzugeben. Sie ist ggfs. der Todesbescheinigung im Abschnitt Todesursache den Zeilen Ia-c (direkt zum Tode führende Krankheit oder Zustand und vorangegangene Ursachen) zu entnehmen.
Unter Todesursache fällt nicht die Art des Todeseintritts, wie z.B. Herz-/Kreislauf-Versagen, Atemstillstand usw., sondern die Krankheit, Verletzung, Komplikation, welche den Tod herbeigeführt hat.
Weitergehende Informationen dazu sind zu finden im Band 2 - Regelwerk der ICD-10, Version 2016, im Kapitel 4 (Regeln und Richtlinien für Mortalitäts- und Morbiditätsverschlüsselungen) zu finden.
Zum Ausfüllen kann die Suchfunktion aufgerufen werden. Sollten mehrere Diagnosen relevant sein, kann eine Todesursache hinzugefügt werden.

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