20.02 | Tod tumorbedingt | J = Ja N = Nein U = unbekannt | Gibt an, ob ein Zusammenhang zwischen einer meldepflichtigen Tumorerkrankung und dem Tod der Patientin/ des Patienten besteht. “Ja” ist auszuwählen, wenn die Person an einer meldepflichtigen Tumorerkrankung (ICD-10 C00.0-C76.8, C80-C96.9, D00.0-D09.9, D32.-, D33.-, D35.2, D35.3, D35.4, D37.0-D48.9) oder Folge einer meldepflichtigen Tumorerkrankung (einschließlich Metastasierung und Behandlungskomplikation) verursacht wurde. ”Nein” ist auszuwählen, wenn die Person nicht an einer meldepflichtigen Tumorerkrankung oder Folge einer meldepflichtigen Tumorerkrankung (einschließlich Metastasierung und Behandlungskomplikation) verstorben ist. Bei Todesursachen, die nicht o.g. ICD-Codes entsprechen, ist “Nein” auszuwählen. Sollte nichts Genaues bekannt sein, ist die Angabe “unbekannt” einer vagen Spekulation vorzuziehen. |
20.03 | Todesursache ICD | ICD-GM | Es ist der ICD-Code der Erkrankung, die zum Tod geführt hat, anzugeben. Sie ist ggfs. der Todesbescheinigung im Abschnitt Todesursache den Zeilen Ia-c (direkt zum Tode führende Krankheit oder Zustand und vorangegangene Ursachen) zu entnehmen. Unter Todesursache fällt nicht die Art des Todeseintritts, wie z.B. Herz-/Kreislauf-Versagen, Atemstillstand usw., sondern die Krankheit, Verletzung, Komplikation, welche den Tod herbeigeführt hat. Weitergehende Informationen dazu sind im Band 2 - Regelwerk der ICD-10, Version 2016, im Kapitel 4 (Regeln und Richtlinien für Mortalitäts- und Morbiditätsverschlüsselungen) zu finden. Zum Ausfüllen kann die Suchfunktion aufgerufen werden. Sollten mehrere Diagnosen relevant sein, kann eine Todesursache hinzugefügt werden. |