Versionen im Vergleich

Schlüssel

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Hinweis

Dokumentiert werden sollen nur tumorgenetische Veränderungen im Tumormaterial (somatische Veränderungen). Ergebnisse zu Untersuchungen auf Veränderungen in der Keimbahn dürfen nicht übermittelt werden. Ausschlaggebend ist u.a. die Intention der Bestimmung.

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Eine Empfehlung der Plattform §65c gibt einen ersten Überblick und umfasst am Tumor/an Tumorzellen/an Tumor-DNA bestimmte Gene und deren Veränderungen sowie weitere Biomarker, wenn

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  • eine Relevanz für eine zielgerichtete Therapie mit Zulassung der European Medicines Agengy Agency (EMA) und/oder

  • eine Allgemeine Therapierelevanz (z.B. Empfehlung in Leitlinien) vorliegt und/oder

  • für die Berechnung eines QI nach Leitlinie erforderlich ist.

  • Zusätzlich sind einige Biomarker/genetische Veränderungen relevant für die Stadiengruppierung/TNM.

In die Liste sind Genbestimmungen, die für eine rein diagnostische bzw. prognostische Bestimmung empfohlen werden oder aktuell ausschließlich in einem Studienkontext Relevanz finden, zunächst nicht aufgenommen.

Info

Die Dokumentation im Feld “Genetische Variante” ist der Dokumentation im Modul (aktuell KRAS, HER-2) vorzuziehen.

Merkmale und Ausprägungen

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