Verantwortlich: Nora Bamberger (HE), Karin Eibach (BW), Ann-Kathrin Mayr-Nottbohm (HH)
Co-Autoren: Carolin Kuhl (HE), Thorsten Wicker (HH)
Allgemeines
Die Pathologiebefunde sind für klinische Krebsregister unverzichtbar. Sie liefern Pathologiebefunde sind ein unverzichtbarer Bestandteil der Krebsregistrierung, da sie die einzigen Primärdaten darstellen, die durch detaillierte und leitlinienkonforme Befundung sowie die Anwendung von Klassifikationen wichtige Informationen für die Erfassung von Tumorfällen.
Es sollte immer der vollständige Befundtext gemeldet werden, den auch der behandelnde Arzt oder die behandelnde Ärztin erhält, inklusive der Histologie-Einsende-Nummer.
Separate Meldung pro Tumorbefund:
Jeder Tumorbefund sollte einzeln gemeldet werden. Wenn mehrere Tumorerkrankungen in einem Befund beschrieben sind (z.B. malignes Melanom und Plattenepithelkarzinom der Haut), sollten diese jeweils separat verschlüsselt und gemeldet werden.
Meldung aller relevanten Befunde:
Alle Befunde im Zusammenhang mit einer Tumorerkrankung müssen an das Krebsregister gemeldet werden, einschließlich:
Tumorfrei nachresektierte Gewebeproben: Melden Sie auch tumorfreie Nachresektate, um den klinischen Verlauf nachvollziehbar zu machen.
Autopsiebefunde: Tumorerkrankungen, die erst während einer Autopsie festgestellt werden, müssen ebenfalls gemeldet werden.
Differenzierte und vollständige Angaben:
Genaue und vollständige Angaben zum Tumor sind entscheidend für eine präzise Dokumentation und eine gute Auswertbarkeit im Krebsregister.
Daher sollten in jeder Meldung an das Krebsregister möglichst präzise und vollständige Informationen angegeben werden.
Durch die Verwendung spezifischer Verschlüsselungen und eine abschließende Tumorklassifikation am Ende des Befundtextes wird eine korrekte Dokumentation im Krebsregister sichergestellt und unnötige Rückfragen vermieden.
Vorschlag für eine abschließende Tumorklassifikation:
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Diagnose nach ICD-10 GM
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Primärlokalisation nach ICD-O
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ICD-O-Morphologie nach aktueller WHO-Tumorklassifikation (Blue Book)
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TNM-Klassifikation und Grading
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Residualtumor-(R-)Klassifikation (R-lokal)
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für die präzise Diagnose, Klassifikation und Validierung von Krebserkrankungen von den Krebsregistern genutzt werden können. Sie liefern nicht nur grundlegende Informationen zur Tumorart, Lokalisation, Morphologie und zum Tumorstadium, sondern ermöglichen auch die Identifikation von molekularen und genetischen Markern, die für die personalisierte Therapie entscheidend sind. Darüber hinaus dienen die Befundtexte als zentrale Quelle, um gemeldete Daten zu überprüfen und etwaige Unstimmigkeiten ohne zusätzliche Rückfragen in den meldenden Einrichtungen zu klären.
Die korrekte Erfassung und Dokumentation dieser Befunde ist daher von zentraler Bedeutung für eine effektive Behandlungsplanung, die Qualität der Krebsforschung sowie die kontinuierliche Verbesserung der Krebsvorsorge und -therapie. Es sollte daher immer der vollständige Befundtext gemeldet werden, den auch der behandelnde Arzt oder die behandelnde Ärztin erhält, inklusive der Histologie-Einsende-Nummer.
Separate Meldungen pro Tumorfall:
Jeder Befund zu einem weiteren Tumorfall sollte einzeln gemeldet werden. Wenn in einem Befund mehrere Tumorerkrankungen beschrieben sind (z. B. malignes Melanom und Plattenepithelkarzinom der Haut), müssen diese jeweils als separate Tumorerkrankungen verschlüsselt und gemeldet werden. Davon ausgenommen sind jedoch mehrere Tumore innerhalb eines Tumorfalls, die als eine einzige Erkrankung betrachtet werden. Dies gewährleistet eine korrekte und vollständige Erfassung jedes einzelnen Tumorfalls.
Meldung aller relevanten Befunde:
Alle Befunde im Zusammenhang mit einer Tumorerkrankung müssen an das Krebsregister gemeldet werden, um eine vollständige und nachvollziehbare Dokumentation zu gewährleisten. Hierzu gehören:
Tumorfrei nachresektierte Gewebeproben: Auch tumorfreie Nachresektate sollten gemeldet werden, um den klinischen Verlauf und die Entscheidung über weiterführende Behandlungen vollständig nachzuvollziehen.
Autopsiebefunde: Tumorerkrankungen, die erst während einer Autopsie festgestellt werden, müssen ebenfalls gemeldet werden, da sie wichtige Informationen zur finalen Krankheitsdokumentation liefern und zur vollständigen Erfassung des Tumorverlaufs beitragen.
Strukturierte Angaben:
Strukturierte Angaben ergänzen die Befundtexte und erleichtern sowie beschleunigen die Bearbeitung in den Krebsregistern. Diese strukturierten Inhalte sollten so spezifisch wie möglich sein und konsistent mit den Angaben im Befundtext übereinstimmenBefundtexten sein, um eine schnelle und korrekte und schnelle Auswertung Fallzuordnung zu gewährleisten.
Tumorabhängige Module:
Für bestimmte Tumoreigenschaften ist die strukturierte Übermittlung über müssen entitätenspezifische Module vorgesehen. Diese Module werden entsprechend der Tumorart abgefragt. Weitere Details dazu finden sich in der untenstehenden Tabelle. genutzt werden. Es ist wichtig, die Felder auszufüllen, die durch die Pathologiebefundung tatsächlich beantwortet werden können.
Genetische Varianten und weitere Klassifikationen:
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