Verantwortlich: Nora Bamberger (HE), Karin Eibach (BW), Ann-Kathrin Mayr-Nottbohm (HH)
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Separate Meldungen pro Tumorfall:
Jeder Befund zu einem weiteren Tumorfall sollte einzeln gemeldet werden. Wenn in einem Befund mehrere Tumorerkrankungen beschrieben sind (z. B. malignes Melanom und Plattenepithelkarzinom der Haut), müssen diese jeweils als separate Tumorerkrankungen verschlüsselt und gemeldet werden. Davon ausgenommen sind jedoch mehrere Tumore innerhalb eines Tumorfalls, die als eine einzige Erkrankung betrachtet werden. Dies gewährleistet eine korrekte und vollständige Erfassung jedes einzelnen Tumorfalls [1,2].
Meldung aller relevanten Befunde:
Alle Befunde im Zusammenhang mit einer Tumorerkrankung müssen an das Krebsregister gemeldet werden, um eine vollständige und nachvollziehbare Dokumentation zu gewährleisten. Hierzu gehören:
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Quellen |
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[1] DKFZ. (13.02.2025)https://www.krebsinformationsdienst.de/untersuchungen-bei-krebs/diagnose-und-befunde-bedeutung#c8521 abgerufen. [2] M. Meyer et al. (2019). Manual der Krebsregistrierung (S. 17-18 ). München: W. Zuckschwerdt Verlag GmbH. |