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Verantwortlich: Nora Bamberger (HE), Karin Eibach (BW), Ann-Kathrin Mayr-Nottbohm (HH)

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Separate Meldungen pro Tumorfall:
Jeder Befund zu einem weiteren Tumorfall sollte einzeln gemeldet werden. Wenn in einem Befund mehrere Tumorerkrankungen beschrieben sind (z. B. malignes Melanom und Plattenepithelkarzinom der Haut), müssen diese jeweils als separate Tumorerkrankungen verschlüsselt und gemeldet werden. Davon ausgenommen sind jedoch mehrere Tumore innerhalb eines Tumorfalls, die als eine einzige Erkrankung betrachtet werden. Dies gewährleistet eine korrekte und vollständige Erfassung jedes einzelnen Tumorfalls [1,2].

Meldung aller relevanten Befunde:
Alle Befunde im Zusammenhang mit einer Tumorerkrankung müssen an das Krebsregister gemeldet werden, um eine vollständige und nachvollziehbare Dokumentation zu gewährleisten. Hierzu gehören:

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titleModul Prostatakarzinom (C61; D07.5)

ID (oBDS)

Merkmal

Ausprägungen

Beschreibung

P1

Gleason-Score

N + M = Summe; z. B. „5 + 3 = 8“
N, M zw. 1 und 5
Wenn nur die Summe bekannt ist, diese dokumentieren:
„x + y = 8“

P2

Anlass Gleason-Score

O = OP (auch TUR-P)

S = Stanze

U = Unbekannt

P3

Datum Entnahme der Stanze

TT.MM.JJJJ

P4

Anzahl der Stanzen (gesamt)

natürliche Zahl

P5

Anzahl der positiven Stanzen

natürliche Zahl, einschließlich null

P6

Ca-Befall Stanze

natürliche Zahl in %

U = unbekannt

Gibt die semiquantitative Abschätzung des Prozentsatzes der Gesamtkarzinomfläche/Gesamtstanzzylinderfläche, der am schwersten befallenen Stanze in Prozent an. Die Angabe wird benötigt, um die Möglichkeit einer aktiven Überwachung (Active Surveillance) einzuschätzen.
Vgl. QI 1, Empfehlung 4.32 der S3-Leitlinie 2016 und QI 1 & QI 3 der S3-Leitlinie 2021

Quellen

[1] DKFZ. (13.02.2025)https://www.krebsinformationsdienst.de/untersuchungen-bei-krebs/diagnose-und-befunde-bedeutung#c8521 abgerufen.

[2] M. Meyer et al. (2019). Manual der Krebsregistrierung (S. 17-18 ). München: W. Zuckschwerdt Verlag GmbH.