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- J ist zu übermitteln, wenn die Leistung von dieser Einrichtung erbracht wurde, für die Meldung also ein eigener Meldeanlass besteht.
- N ist den Fällen zu übermitteln, dass die Informationen der Meldung dem Krebsregister als zusätzliche Information übermittelt werden, für die der Melder keinen eigenen Meldeanlass hat, da er die Leistung nicht selbst erbracht hat.
- U darf nur verwendet werden, wenn es sich um historische Sätze handelt, für die die Situation nicht zu klären ist.
Beispiel: Meldeanlass ist eine Verlaufsmeldung. Die meldende Person möchte aber neben den Angaben zum Verlauf auch noch zusätzliche Angaben zur Diagnose übermitteln, die Ihr vorliegen, aber nicht aus der eigenen Einrichtung stammen. Es wären zwei Meldungen abzusetzen: die ausführliche Diagnosemeldung mit (N) und die Verlaufsmeldung mit (J).
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