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Die Meldebegründung beschreibt die Rechtsgrundlage für den Versand der Meldung und die Verarbeitung durch die Krebsregister, insbesondere, ob der/die Patient:in über die Meldung ans Krebsregister informiert wurde und ob er der Verarbeitung seiner der Daten widersprochen hatwurde. Leider sind die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Umgang mit Widersprüchen in den Ländern uneinheitlich. Während in einigen Ländern der Widerspruch lediglich die Art der Verarbeitung im Register beeinflusst, dürfen Meldungen mit Widerspruch in einigen Bundesländern erst gar nicht an das Register übermittelt werden. Eine Übersicht über die Regelungen und wie die Register Material für die Patienteninformation bereitstellen, finden Sie unter Widerspruchsregelungen.

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