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Bundesland/Krebsregister | Form | An wen? | Widerspruch | Ort | Ausführung |
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Baden-Württemberg | Schriftlich | Über den Arzt an die Vertrauensstelle | Speicherung und Weiterverarbeitung Identitätsdaten | Löschung des Personenchiffrats | |
Bayern | Antragsformular | Arzt oder Vertrauensstelle | Dauerhafte Identitätsdatenspeicherung |
| Löschung Identitätsdaten |
Berlin- Brandenburg | formlos schriftlich oder elektronisch | Krebsregister – Vertrauensbereich | dauerhafte Identitätsspeicherung |
| Löschung der Identitätsdaten in der Tumordatenbank (Pseudonymisierung); Überführung der Patienten-Stammdaten in die sog. Widerspruchsdatenbank (= „gesonderte Datei“, Artikel 10 Absatz 2 StV-KKRBB) |
Bremen | Arzt oder Krebsregister | Speicherung Identitätsdaten | Downloads: Patienteninformation | Löschung Identitätsdaten | |
Hamburg | Krebsregister (Im Rahmen der Behandlung oder jederzeit) | Speicherung personenidentifizierender Klartextdaten | Informationen für Patientinnen und Patienten | Löschung Identitätsdaten | |
Arzt | Jedweder Übermittlung von Daten | Keine Meldung | |||
Hessen |
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| Speicherung von Identitätsdaten |
| Löschung Identitätsdaten (Pseudonymisierung)
Löschung aller Daten (Identitätsdaten, medizinische Daten) sieben Jahre nach Eingang des Widerspruchs |
Mecklenburg-Vorpommern | Antragsformular oder schriftlich unter Angabe Name, Geburtsdatum, Anschrift, Unterschrift | (ggf. über Arzt) an Treuhandstelle | Dauerhafte Speicherung von Daten klinische Krebsregistrierung (mit Ausnahme der Daten für epidemiologische Registrierung) Löschung personenbezogener Daten (DSVGO 17,18) |
| Meldung unterlassen oder Löschung gespeicherte Daten (Ausnahmen)*
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Niedersachsen | Patient via behandelnden Arzt: Meldebegründung "Widerspruch" Patient direkt: Antragsformular + Kopie des Ausweises an den Vertrauensbereich | Arzt (direkt oder später) oder Vertrauensbereich | Klinisches Register: Wiedergewinnung der Identitätsdaten Epidemiologisches Register: Dauerhafte Speicherung der Identitätsdaten |
| Klinisches Register Epidemiologisches Register |
Nordrhein- Westfalen | Als Meldebegründung in der Meldung oder per Antragsformular beim Register | Arzt oder Krebsregister | Dauerhafte Speicherung des Identitätschiffrats | Der gegenüber dem Arzt ausgesprochene Widerspruch ist als Meldebegründung mit der Widerspruchsregelungen zu übermitteln. Der Widerspruch direkt beim Register erfolgt über ein Antragsformular, das vom Register bereitgestellt wird.
| Löschung des Identitätschiffrats |
Rheinland-Pfalz | Arzt (bei Meldung oder später) | Dauerhafte Speicherung Identitätsdaten | Löschung Identitätsdaten | ||
Saarland | Arzt oder Vertrauensstelle | Dauerhafte Speicherung der Identitätsdaten im Klartext | Löschung Identitätsdaten | ||
Sachsen-Anhalt | Schriftlich oder elektronisch | Koordinierungsstelle | Speicherung Daten (mit Ausnahmen) | Patienten->Widerspruch | Löschung Daten innerhalb von 4 Wochen (wenn in Forschungsprojekten nicht möglich: Pseudonymisierung) |
Sachsen | Schriftlich (Angabe Name, Geburtsdatum, Anschrift; + Unterschrift Patient) | Arzt | Speicherung Daten (mit Ausnahmen) | Löschung sonstige medizinische Daten | |
Schleswig- Holstein | Schriftlich | Arzt oder Vertrauensstelle | Dauerhafte Speicherung Identitätsdaten |
| Löschung Identitätsdaten |
Thüringen | Antragsformular | Arzt oder Krebsregister | Dauerhafte Speicherung Identitätsdaten klinische Krebsregistrierung | Für Patienten (Flyer, Formular) | Löschung Identitätsdaten klinische Krebsregistrierung |
Deutsches Kinderkrebsregister | Jegliche Form | Arzt oder Krebsregister | Speicherung von Daten, nicht nur Verweigerung der Kontaktierung | Information auf Website (in Überarbeitung) www.kinderkrebsregister.de | Löschung Identitätsdaten (Pseudonymisierung). Keine bzw. Ende der Nachbeobachtung. Epidemiologische Angaben, nur Monat und Jahr der Datumsangaben. |
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