Autorenschaft: Paul Strecker (TH), Dörthe Sambach-Touré (NI)
Eigenschaften
Merkmale und Ausprägungen
ID (oBDS) | Merkmal | Ausprägungen | Beschreibung |
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20.01 | Sterbedatum | Ein exaktes (taggenaues) Datum ist anzugeben. | Datum des Todes |
20.02 | Tod tumorbedingt | J = Ja, die Person ist an einer Tumorerkrankung oder Folge einer Tumorerkrankung (einschließlich Behandlungskomplikation) verstorben. N = Nein, die Person ist nicht an einer Tumorerkrankung oder Folge einer Tumorerkrankung (einschließlich Behandlungskomplikation) verstorben. U = unbekannt | Gibt an, ob ein Zusammenhang zwischen der meldepflichtigen Tumorerkrankung und dem Tod der Patientin/ des Patienten besteht. “Ja” ist auszuwählen, wenn der Tod ursächlich oder mitursächlich durch die Tumorerkrankung verursacht wurde. Handelt es sich bei der Todesursache um eine meldepflichtige Tumorerkrankung (ICD-10 C00.0-C76.8, C80-C96.9, D00.0-D09.9, D32.-, D33.-, D35.2, D35.3, D35.4, D37.0-D48.9), ist “Ja” auszuwählen. Bei Todesursachen, die nicht o.g. ICD-Codes entsprechen, ist nicht “Ja” auszuwählen. Sollte nichts Genaues bekannt sein, ist die Angabe “unbekannt” einer vagen Spekulation vorzuziehen. |
20.03 | Todesursache ICD | ICD-GM | Es ist die Erkrankung mit ICD-Code anzugeben, die zum Tod geführt hat. Sie ist ggfs. der Todesbescheinigung im Abschnitt Todesursache den Zeilen Ia-c (direkt zum Tode führende Krankheit oder Zustand und vorangegangene Ursachen) zu entnehmen. Unter Todesursache fällt nicht die Art des Todeseintritts, wie z.B. Herz-/Kreislauf-Versagen, Atemstillstand usw., sondern die Krankheit, Verletzung, Komplikation, welche den Tod herbeigeführt hat. Weitergehende Informationen dazu sind zu finden im Band 2 - Regelwerk der ICD-10, Version 2016, im Kapitel 4 (Regeln und Richtlinien für Mortalitäts- und Morbiditätsverschlüsselungen). Zum Ausfüllen kann die Suchfunktion aufgerufen werden. Sollten mehrere Diagnosen relevant sein, kann eine Todesursache hinzugefügt werden. |
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