Der Basisdatensatz definiert zusätzlich zu strukturierten Klassifikationen einen Abschnitt Weitere Klassifikationen, indem darüberhinausgehende hämatoonkologische und sonstige Klassifikationen angegeben werden sollen. Sie werden bei Diagnose-, Pathologie- und Verlaufsmeldungen erwartet. Die Plattform § 65c hat diese Anforderung präzisiert durch Herausgabe der hier hinterlegten Liste der erwarteten Klassifikationen. Technisch werden die weiteren Klassifikationen über den Menge_Weitere_Klassifikation_Typ abgebildet.
Wichtige Hinweise
- Die jeweiligen Klassifikationen sind nur für die in der Tabelle aufgeführten Tumordiagnosen nach ICD‐10 anzugeben.
- Für die Erfassung von zusammengesetzten Klassifikationen (z.B.: Ann-Arbor, Durie-Salmon) kann es zielführend sein, Stadium und Zusatz separat beim Anwender zu dokumentieren, wie es in den Quelldokumenten der Plattform § 65c dargestellt wird. Dabei muss dann aber auf gültige Kombinationen geprüft werden. In der eigentlichen Meldung werden jedoch immer die (gültigen) kombinierten Werte erwartet. Ein Aufstellung aller Klassifikationen und der zugehörigen gültigen Ausprägungen finden Sie im nächsten Abschnitt.
Hinweise zu älteren Versionen dieser Liste
- Ab Version 2.0.0 wird die Angabe zum HER2neu Status für alle ICD‐10 C50* Diagnosen im Modul Mamma dokumentiert. Für alle weiteren, unten genannten ICD‐10 Diagnosen erfolgt die Erfassung vorerst weiterhin über das Feld für die weiteren Klassifikationen.
- Ab Version 2.1.1 werden die Merkmale AnlassGleasonScore und GleasonScore im Modul Prostata dokumentiert.
- Ab Version 2.2.1 wird die Angabe zum LDH bei C43 im Modul Malignes Melanom dokumentiert
Anhang
Liste der weiteren Klassifikationen als Excel- und CSV-Datei zum Download.
Besonderheit Kinderkrebsregister
Es gibt seit einigen Jahren eine Klassifikation für ausgewählte Tumore im Kindes- und Jugendalter. Diese findet sich auf den letzten Seiten des TNM 8. Ausgabe (Brierley J, Gospodarowicz M, Wittekind C, eds. The TNM Classification of Malignant Tumours, 8th edition. Hoboken, NJ: John Wiley and Sons Inc, 2017.)
Die Zuordnung zu Tumoren erfolgt auf Morphologie-Basis, ist insofern nicht über den ICD zuzuordnen. Die zulässigen Werte sind sowohl Buchstaben als auch Zahlen als auch Sonderzeichen. Eine inhaltliche Prüfung muss hinter dem Melderportal erfolgen.
Stufe 2 kann immer zu Stufe 1 zusammengefasst werden.