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Verantwortlich: Carolin Luh (HE), Thorsten Wicker (HH)

Eigenschaften

Das Anlegen der Tumorzuordnung ist der erste wesentliche Schritt nach der Eingabe der Stammdaten und enthält alle relevanten Informationen zur Tumoridentifikation. Anhand dieser Angaben entscheidet sich, ob eine Meldung einer bereits im Register dokumentierten Tumorerkrankung zugeordnet wird, oder ob eine neue Erkrankung registriert wird. Da nicht selten mehrere Erkrankungen synchron oder metachron auftreten können, besteht selbst bei leichten Abweichungen die Möglichkeit, dass mehrere Fälle im Krebsregister gebildet werden, obwohl diese nicht vorliegen.

Abweichungen von der initialen Tumorzuordnung sollten daher weitestgehend vermieden und Änderungen im Verlauf einer Erkrankung nachvollziehbar dokumentiert werden.

Abweichungen können beispielsweise durch Unterschiede in der Seitenangabe (rechts statt links), Histologiegruppe (Sarkom statt Karzinom), Entität nach ICD-10 (C15.5 statt C16.0) oder Diagnosedatum (Zahlendreher z.B. 12.07. 2012 statt 12.07.2021) entstehen.

Merkmale und Erläuterungen

ID (oBDS)

Merkmal

Ausprägungen

Beschreibung

05.01

Primärtumor Tumordiagnose ICD Code

Kodierung nach der aktuellen ICD-10-GM

Es ist so spezifisch wie möglich zu verschlüsseln, also derjenige Kode zu wählen, der für die dokumentierte Diagnose als der spezifischste Kode angesehen wird.” (BfArM, 2023).

Die Kodierung richtet sich dabei immer nach dem Ursprung des Tumors ((Sub-)Lokalisation des Primärtumors). Das erste Diagnostizieren des Tumors muss dieser Lokalisation nicht entsprechen, bspw. kann der Ort der Biopsie stark davon abweichen (Metastase, organübergreifender Tumor).

Wenn eine Tumordiagnose anhand einer Metastase diagnostiziert wird, hat diese keinen Einfluss auf den topographischen Ursprung. Es ist die zugrundeliegende Tumorerkrankung zu benennen, ggf. C80.9 wenn der Ursprung noch nicht, bzw. C80.0 (Cancer of unknown primary (CUP)) nach Abschluss der Diagnostik nicht bestimmt werden konnte.

Meldepflichtige Diagnosen

05.06

Primärtumor Diagnosedatum

TT.MM.JJJJ

Anzugeben ist das Datum der Erstdiagnose, d.h. der Zeitpunkt, an dem der Tumor erstmals sicher festgestellt wurde. (Es ist nicht das Untersuchungsdatum im Verlauf einer Erkrankung und auch nicht das Diagnosedatum eines Rezidivs gemeint).

Wenn das Diagnosedatum nicht in der Patientenakte dokumentiert ist, kann es näherungsweise mit Hilfe der ENCR-Empfehlung zur Festlegung des Inzidenzdatums ermittelt werden (ENCR-Empfehlung: Festlegung Inzidenzdatum 2022).

05.08

Primärtumor Seitenlokalisation

L = links
R = rechts
B = beidseitig
M = Mittellinie/mittig
U = unbekannt
T = trifft nicht zu

Die Seitenangabe ist bei paarigen Organen eine Pflichtangabe.
Nicht-paarige Organe sind von dieser Festlegung insofern ausgenommen, dass eine Unterscheidung der Seite nicht gefordert ist.

Tumoren die beidseits in paarigen Organen auftreten, sollen grundsätzlich separat dokumentiert werden. Dies gilt nicht, wenn die klinisch-pathologische Befundung besagt, dass beide Tumoren als Manifestation desselben Primarius anzusehen sind (z. B. Mitbefall der anderen Seite durch direkte Ausbreitung oder Metastasierung) sowie für (beidseitig) auftretende Tumoren des Ovars oder der Eileiter/Adnexe derselben Morphologie, Wilms-Tumoren der Niere sowie das Retinoblastom.

06.03

Morphologie-Code

Numerisch nach aktueller ICD-O Morphologie oder WHO Classification of Tumours (Blue Book)

Zur Unterscheidung von mehreren Tumoren in einer Lokalisation bzw. in einem Organ ist die spezifische Angabe des Morphologie-Codes
(z.B. Lunge: Plattenepithelkarzinom 8070/3 und/oder Adenokarzinom 8140/3) relevant.
Der Morphologie-Code bezieht sich immer auf die Primärdiagnose und soll auch durch Folgeereignisse (Rezidiv, Progress, Transformation) nicht verändert, sondern gesondert zum jeweiligen Meldeanlass als Histologieangabe mit aktuellem Datum gemeldet werden.

Quellen:

1 BfArM. (15. 09 2023). Anleitung zur Verschlüsselung. Von https://klassifikationen.bfarm.de/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2024/zusatz-04-vor-anleitung-zur-verschluesselung.htm abgerufen

2https://www.dimdi.de/dynamic/de/klassifikationen/icd/icd-o-3/icd03rev2html/zusatz-10-kodierrichtlinien.htm , Stand: 06.02.2024

3Paarige Organe , Stand: 06.02.2024

4 WHO Classification of Tumours Editorial Board. Thoracic tumours. Lyon (France): International Agency for Research on Cancer; 2021. (WHO classification of tumours series, 5th ed.; vol.5)

5 WHO Classification of Tumours of the Lung, Pleura, Thymus and Heart, WHO Classification of Tumours, 4th Edition, Volume 7 Edited by Travis WD, Brambilla E, Burke AP, Marx A, Nicholson AG, 2015

6 Dickie L., Johnson, CH., Adams, S., Negoita, S. (May 2023). Solid Tumor Rules. National Cancer Institute, Rockville, MD 20850

7 Plattformbeschluss (ausstehend)

8 Leitlinienprogramm Onkologie (Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF): Prävention, Diagnostik, Therapie und Nachsorge des Lungenkarzinoms, Langversion 2.1, 2022, AWMF-Registernummer: 020/007OL https://www.leitlinienprogramm-onkologie.de/leitlinien/lungenkarzinom/; Zugriff am 06.05.2023

9 Wittekind C (2017) TNM Klassifikation maligner Tumoren. 8. Ausg. Weinheim: Wiley-VCH.

10 Springer, Die Pathologie, Apoptose und Tumorregression bei neoadjuvant behandelten lokal fortgeschrittenen nichtkleinzelligen Lungenkarzinom, K. Junker, K.-M. Müller, U. Bosse, F. Klinke, A. Heinecke, M. Thomas

11 Regional Lymph Nodes | SEER Training (cancer.gov), Stand 08.02.2024

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