Tumorzuordnung
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BW | BY | BB | HB | HH | HE | MV | NI | NW | RP | SL | SN | ST | SH | TH |
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Allgemeines
Jede Meldung (jeder Meldungsart) muss Basisangaben zum Primärtumor enthalten, die es dem Register erlauben, die jeweilige Meldung einer bestimmten Tumorerkrankung zuzuordnen.
Dazu gehören die ICD-10 Diagnose, das Diagnosedatum, die Angabe zur Seitenlokalisation sowie der ICD-O Morphologie-Code. Das Anlegen dieser Tumorzuordnung ist der erste wesentliche Schritt nach der Eingabe der Stammdaten.
Die Tumoridentifikation, d.h. die Zuordnung zu einer Tumorerkrankung ist wesentlich, da ein Teil der Patienten bereits zum Erstdiagnosezeitpunkt (synchron) oder auch im weiteren Verlauf nach Erstdiagnose (metachron) weitere Tumorerkrankungen erleiden kann. Diese weiteren Tumorerkrankungen müssen nach ENCR-Registrierungsregeln separat dokumentiert und über die genannten Mindestangaben korrekt zugeordnet werden. Alle weiteren Therapie- und Verlaufsmeldungen werden durch die Items der Tumorzuordnung identifiziert und der jeweiligen Erkrankung eindeutig zugeordnet.
Im Falle eines erneuten Tumorereignisses an derselben Lokalisation außerhalb des Erstdiagnosezeitraums (metachron) sind die Hinweise im Kapitel Verlaufsmeldung zu beachten.
Anhand der Angaben in der Tumorzuordnung entscheidet sich, ob eine Meldung einer bereits im Register erfassten Tumorerkrankung zugeordnet werden kann oder eine neue Erkrankung registriert werden muss. [4,5]
Abweichungen von der initialen Tumorzuordnung sollten weitestgehend vermieden und Änderungen im Verlauf einer Erkrankung nachvollziehbar dokumentiert werden.
Merkmale und Erläuterungen
ID (oBDS) | Merkmal | Ausprägungen | Beschreibung |
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05.01 | Primärtumor Tumordiagnose ICD Code | Kodierung nach der aktuellen ICD-10-GM | “Es ist so spezifisch wie möglich zu verschlüsseln, d. h. derjenige Code sollte gewählt werden, der für die dokumentierte Diagnose als der spezifischste angesehen wird“[1]. Es ist der Primärtumor zu verschlüsseln. Auch wenn die Tumordiagnose über eine Metastase erfolgt, bleibt der Ursprungsort maßgeblich und die zugrunde liegende Tumorerkrankung muss benannt werden. Bleibt der Ursprung des Tumors nach Diagnostik unbekannt, ist der Code C80.0 („Cancer of unknown primary (CUP)“) zu verwenden [2]. Kann aufgrund des Allgemeinzustands keine ausführliche Diagnostik erfolgen, verweigert der Patient weitere Untersuchungen oder verstirbt zuvor, und bleibt der Primärtumor unbekannt, darf in Ausnahmefällen der Code C80.9 verwendet werden. |
05.06 | Primärtumor Diagnosedatum | TT.MM.JJJJ | Anzugeben ist das Datum der Erstdiagnose, also der Zeitpunkt, an dem der Tumor erstmals hinreichend sicher klinisch oder histologisch festgestellt wurde. (Es handelt sich dabei nicht um das Untersuchungsdatum im Verlauf einer Erkrankung und auch nicht um das Diagnosedatum eines Rezidivs). Ab wann eine Diagnose als hinreichend klinisch gesichert gilt, liegt im Ermessen des behandelnden Arztes bzw. der behandelnden Ärztin. Verdachtsdiagnosen sind nicht zu melden. Falls das Diagnosedatum von Seite der Behandelnden nicht exakt benannt wurde, kann es näherungsweise mit Hilfe der ENCR-Empfehlung zur Festlegung des Inzidenzdatums von 2022 ermittelt werden. Diese Empfehlung gibt Richtlinien vor, wie das Inzidenzdatum in solchen Fällen festgelegt werden kann, um eine möglichst präzise Erfassung zu gewährleisten [3]. |
05.08 | Primärtumor Seitenlokalisation | L = links | Die Seitenangabe ist bei paarigen Organen eine Pflichtangabe. Bei nicht-paarigen Organen soll “T=Trifft nicht zu” dokumentiert werden. Eine Unterscheidung der Seite ist nicht gefordert. Wenn bei nicht-paarigen Organen die Seite bekannt ist, kann diese dokumentiert werden. Ausnahme: Beidseitig auftretende Tumoren des Ovars oder der Eileiter/Adnexe mit identischer Histologie(gruppe), Wilms-Tumoren der Niere und Retinoblastome brauchen nicht seitengetrennt erfasst zu werden, sie sind bei synchronem Auftreten mit „beidseitig“ in einem Fall zu übermitteln. |
06.03 | Morphologie-Code | Numerisch nach aktueller ICD-O Morphologie oder WHO Classification of Tumours (Blue Book) | Der Morphologie-Code beschreibt die genaue Histologie eines Tumors. Der Morphologie-Code beschreibt immer den Primärtumor und darf bei späteren Ereignissen wie Rezidiven, Fortschreiten oder einer Tumorveränderung (Transformation) nicht geändert werden. Stattdessen kann der Code für diese Ereignisse separat im Bereich Histologie mit dem aktuellen Datum zum jeweiligen Meldeanlass (Hinweis im Kapitel Verlaufsmeldungen) gemeldet werden. Insbesondere bei Hauttumoren ist der Morphologie-Code zwingend zu dokumentieren, da dieser zur Prüfung der eingeschränkten Meldepflicht bei Hauttumoren notwendig ist.
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Quellen |
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[1] BfArM. (15.09.2023). Anleitung zur Verschlüsselung. https://klassifikationen.bfarm.de/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2024/zusatz-04-vor-anleitung-zur-verschluesselung.htm [2] Deutsches Krebsforschungszentrum. (08.12.2023). CUP-Syndrom. https://www.krebsinformationsdienst.de/cup-syndrom [3] ENCR. (15.03.2022). Recommendation - Festlegung des Inzidenzdatums. https://encr.eu/sites/default/files/Recommendations/ENCR%20Recommendation%20DOI_Mar2022_DE_2022-11-29.pdf [4] ENCR/IACR (July 2004) International Rules for multiple primaries (ICD-O third edition), https://www.encr.eu/sites/default/files/pdf/MPrules_july2004.pdf [5] Draft ENCR (2025), Recommendations for the coding of multiple primary tumours, https://www.encr.eu/sites/default/files/Recommendations/DRAFT-ENCR-Recommendation-mpt_v0.2.pdf
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