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Eigenschaften

Das Anlegen der Tumorzuordnung ist der erste wesentliche Schritt nach der Eingabe der Stammdaten und enthält alle relevanten Informationen zur Tumoridentifikation. Anhand dieser Angaben entscheidet sich, ob eine Meldung einem bestehenden Fall zuordnet wird oder einen neuen bildet. Da nicht selten mehrere Erkrankungen synchron oder metachron auftreten können, besteht selbst bei leichten Abweichungen die Möglichkeit, das mehrere Fälle im Krebsregister gebildet werden, obwohl diese nicht vorliegen.

Abweichungen von der initialen Tumorzuordnung sollten daher weitestgehend vermieden und Änderungen im Verlauf einer Erkrankung nachvollziehbar dokumentiert werden.

Abweichungen können durch Unterschiede in der Seitenangabe (rechts statt links), Histologiegruppe (Sarkom statt Karzinom), Entität nach ICD-10 (C15.5 statt C16.0) oder Diagnosedatum (Zahlendreher) entstehen.

Merkmale und Erläuterungen

ID (oBDS)

Merkmal

Ausprägungen

Beschreibung

01.01

Meldebegründung

I = Patient wurde informiert und hat nicht widersprochen
A = Ausnahme: Patientenunterrichtung entfallen wegen möglicher gesundheitlicher Nachteile
D = Meldung von Ärzten ohne unmittelbaren Patientenkontakt
W = Patient hat der personenbezogenen Speicherung widersprochen
V = verstorben

Die Meldebegründung bildet die Grundlage, um eine Meldung ins Krebsregister aufnehmen zu können und muss immer vorliegen. Das Widerspruchsrecht ist landesspezifisch geregelt.

Als informiert (I) gilt jede Person, die entsprechend der landesspezifischen Vorgaben über die Meldung an das Krebsregister unterrichtet wurde.
Die Ausprägung “D” ist ausschließlich pathologisch- und labortechnisch-tätigen Einrichtungen vorbehalten.

02.01

Zertifizierung

1 = Zentrumsfall/Primärfall
2 = Zentrumsfall/kein Primärfall
3 = kein Zentrumsfall

Die Angabe zur Zertifizierung wird lediglich von Organkrebszentren (Zertifizierung nach Deutscher Krebsgesellschaft (DKG)) erwartet.
Grundsätzlich kann jede/r Patient*in nur 1x als Primärfall gezählt werden (abweichende organspezifische Vorgaben möglich, bspw. Prostata, siehe Faelle im Zertifizierungssystem_220802.pdf (onkozert.de) )

Patient*nnen mit lokoregionären Rezidiven sowie sekundär aufgetretenen Fernmetastasen gelten als Zentrumsfälle ohne Primärfallbezug (Faelle im Zertifizierungssystem_220802.pdf (onkozert.de)).
Vorstellung nur zur Zweitmeinung oder nur konsiliarisch (kein Meldeanlass) zählt nicht als Zentrumsfall.

Meldepflichtige Tumorerkrankungen, außerhalb der jeweiligen Primär-/Zentrumsfalldefinition (bspw. CIN III, HGIEN etc.) zählen als “kein Zentrumsfall”.

-

Eigene Leistung

J = Ja, Leistung selbst erbracht
N = Nein, Leistung nicht selbst erbracht
U = Unbekannt, ob eigene Leistung oder nicht (nur bei älteren Informationen)

Grundsätzlich sollte nach dem Leistungserbringenden-Prinzip gemeldet werden (J). Zusätzliche Informationen bspw. im Rahmen der Zentrumszertifizierung können gemeldet werden, bedürfen aber einer entsprechenden Kennzeichnung als Fremdleistung (N).
Die Ausprägung “U” sollte nur in Ausnahmefällen verwendet werden (Bsp.: aktuell Rezidiv zusätzlich Diagnosemeldung (frühere Diagnosemeldung ohne Hinweis auf Leistungserbringenden)).

05.01

Primärtumor Tumordiagnose ICD Code

Kodierung nach der aktuellen ICD-GM

“Es ist so spezifisch wie möglich zu verschlüsseln, also derjenige Kode zu wählen, der für die dokumentierte Diagnose als der spezifischste Kode angesehen wird.” (WHO, BfArM 1994-2023, Stand: 16.09.2022). Die Kodierung richtet sich dabei immer ausgehend vom Ursprung des Tumors (Lokalisation des Primärtumors). Das erste Diagnostizieren des Tumors muss dieser Lokalisation nicht entsprechen, bspw. kann der Ort der Biopsie stark davon abweichen (Metastase, organübergreifender Tumor) .

Wenn eine Tumordiagnose anhand einer Metastase diagnostiziert wird, hat diese keinen Einfluss auf den topographischen Ursprung. In der ICD ist die zugrundliegende Tumorerkrankung zu benennen ggf. C80.9 wenn der Ursprung noch nicht, bzw. C80.0 (Cancer of unknown primary (CUP)) nach Abschluss der Diagnostik nicht bestimmt werden konnte.

05.06

Primärtumor Diagnosedatum

TT.MM.JJJJ

Das Datum des chronologisch zuerst auftretenden Ereignisses (von den 7 unten aufgeführten) sollte als Inzidenzdatum gewählt werden. Tritt innerhalb von drei Monaten nach dem ursprünglich gewählten Datum ein Ereignis mit höherer Priorität ein, hat das Datum des Ereignisses mit höherer Priorität Vorrang (ENCR-Empfehlung: Festlegung Inzidenzdatum 2022).

05.08

Primärtumor Seitenlokalisation

L = links
R = rechts
B = beidseitig
M = Mittellinie/mittig
U = unbekannt
T = trifft nicht zu

Eine Seite ist entsprechend der Referenzliste anzugeben. Ein besonderes Augenmerk ist hier auf die paarigen Organe zu legen.
”B” ist nur für die Ausnahmen Ovar, Tube, Wilmstumore der Niere und Retinoblastom des Auges zulässig. Bei allen anderen als paarig deklarierten Organen muss bei beidseitig synchronen Tumoren immer die Seite unterschieden werden und als zwei Tumore gemeldet werden. Das kann bedeuten, dass ggf. Therapien pro Seite gemeldet werden müssen, wenn diese sich auf beide Tumorerkrankungen beziehen.

06.03

Morphologie-Code

Numerisch nach ICD-O Morphologie oder WHO Classification of Tumours

Zur Unterscheidung von mehreren Tumoren in einer Lokalisation ist die spezifische Angabe des Morphologie-Codes (Lunge: Plattenepithelkarzinom 8070/3 vs. Adenokarzinom 8140/3) relevant. Der Morphologie-Code bezieht sich immer auf die Primärdiagnose und soll auch durch Folgeereignisse (Rezidiv, Progress, Transformation) nicht verändert, sondern gesondert zum jeweiligen Meldeanlass als Histologieangabe mit aktuellem Datum gemeldet werden.

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