Rückwirkende Übermittlung
Eine rückwirkende Weitergabe für Meldungen ab 01.01.2014 wird angestrebt. Altfälle sollten auf Nachfrage ausgetauscht werden können, soweit dies die Landesgesetze erlauben (RD-65c-K). Auch wenn es in einer Übergangsphase zu einem geordneten Verfahren nicht vollständig auszuschließen ist, sollten doppelte Übermittlungen nach Möglichkeit vermieden werden.