Testdatensätze Bundeseinheitliche Schnittstellenabnahme

Bitte beachten Sie, dass eine Meldungsübermittlung von den Landeskrebsregistern in der Regel erst nach einer Schnittstellenabnahme freigegeben wird.

Diese soll dazu dienen, die Schnittstelle möglichst unter vergleichbaren Vorgaben und standardisiert zu überprüfen. Eine Schnittstellenabnahme vor der Meldungsübermittlung räumt potentielle Fehlerquellen bereits vor der Meldungsübermittlung im Produktivsystem aus und vermeidet dadurch viel Arbeit im Nachgang sowohl auf der Seite der Melder als auch auf der Seite der Krebsregister.

Die beschriebenen Testmeldungen werden zur Überprüfung von Schnittstellen herangezogen und Übermittlungen von Softwareherstellern im Testbetrieb werden mit den angehangenen XML-Dateien inhaltlich abgeglichen. In einer zusätzlichen pdf-Datei sind je Meldungspaket die zu erwarteten Datensätze kompakt und übersichtlich aufgeführt.

In diesem Abschnitt befinden sich alle potenziellen Testdatensätze für die Schnittstellenabnahme als Kombinationen von Meldungen in Paketen. Sie verwenden bitte jene Datensätze, die mit ihrer Ansprechperson abgestimmt sind.

Realitätsnahe Daten erleichtern den Prüfprozess und beschleunigen die weitere Verarbeitung der Testmeldungen im Krebsregister. Insbesondere bei den personen-identifizierenden Merkmalen wie Vor-/Nachname, Geb.-Datum, Versichertendaten etc. ist bei der Erstellung der Datensätze auf Plausibilität geachtet z.B. durch realistische Vornamen, keine Sonderzeichen, valide Kombination aus Vorname und Geschlecht. Bei den medizinischen Daten liegt der Fokus auf einer hohen Testabdeckung der verschieden Feld- und Ausprägungskombinationen. Die medizinische Plausibilität ist (noch) nicht immer gegeben.

Im Rahmen der bundeseinheitlichen Schnittstellenabnahme sollen folgende Testdatensätze nachgebildet werden.