Eigenschaften
Die Meldebegründung beschreibt die Rechtsgrundlage für den Versand der Meldung und die Verarbeitung durch die Krebsregister, insbesondere, ob der Patient über die Meldung ans Krebsregister informiert wurde und ob er der Verarbeitung seiner Daten widersprochen hat. Leider sind die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Umgang mit Widersprüchen in den Ländern uneinheitlich. Während in einigen Ländern der Widerspruch lediglich die Art der Verarbeitung im Register beeinflusst, dürfen Meldungen mit Widerspruch in einigen Bundesländern erst gar nicht an das Register übermittelt werden. Eine Übersicht über die Regelungen und wie die Register Material für die Patienteninformation bereitstellen, finden Sie unter Widerspruchsregelungen.
Merkmale und Erläuterungen
ID (oBDS) | Merkmal | Ausprägungen | Beschreibung |
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01.01 | Meldebegründung | I = Patient wurde informiert und hat nicht widersprochen | Als informiert (I) gilt jede Person, die entsprechend der landesspezifischen Vorgaben über die Meldung an das Krebsregister unterrichtet wurde. |