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Eigenschaften

Die Meldebegründung beschreibt die Rechtsgrundlage für den Versand der Meldung und die Verarbeitung durch die Krebsregister, insbesondere, ob der Patient über die Meldung ans Krebsregister informiert wurde und ob er der Verarbeitung seiner Daten widersprochen hat. Leider sind die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Umgang mit Widersprüchen in den Ländern uneinheitlich. Während in einigen Ländern der Widerspruch lediglich die Art der Verarbeitung im Register beeinflusst, dürfen Meldungen mit Widerspruch in einigen Bundesländern erst gar nicht an das Register übermittelt werden. Eine Übersicht über die Regelungen und wie die Register Material für die Patienteninformation bereitstellen, finden Sie unter Widerspruchsregelungen.

Merkmale und Erläuterungen

ID (oBDS)

Merkmal

Ausprägungen

Beschreibung

01.01

Meldebegründung

I = Patient wurde informiert und hat nicht widersprochen
A = Ausnahme: Patientenunterrichtung entfallen wegen möglicher gesundheitlicher Nachteile
D = Meldung von Ärzten ohne unmittelbaren Patientenkontakt
W = Patient hat der personenbezogenen Speicherung widersprochen
V = verstorben

Als informiert (I) gilt jede Person, die entsprechend der landesspezifischen Vorgaben über die Meldung an das Krebsregister unterrichtet wurde.
Die Ausprägung “D” ist ausschließlich pathologisch- und labortechnisch-tätigen Einrichtungen vorbehalten.

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