Verantwortlich: Carolina Valtin (BW), Marion Liebig (ST), Cindy Müller (MV)
Co-Autoren: Carolin Kuhl (HE), Thorsten Wicker (HH)
Allgemeines
Eine Diagnosemeldung dient dazu, neue Krebsfälle detailliert zu erfassen und zu dokumentieren. Sie enthält alle relevanten Informationen zur Diagnose, wie etwa Die Diagnosemeldung ist ein wesentlicher Bestandteil der Krebsregistrierung und bildet die Grundlage für die präzise Erfassung und Klassifikation von Krebserkrankungen. Sie umfasst eine detaillierte Erfassung der Tumoreigenschaften, die durch Klassifikationssysteme wie die TNM-Klassifikation, den Tumortyp, die Lokalisation , das Stadium und den Morphologie-Code . Diese Meldung ist ein zentraler Bestandteil der Krebsregister, da sie eine genaue und vollständige Erfassung der Krebserkrankungen ermöglicht.
Zur Diagnosemeldung in der Krebsregistrierung müssen nach ICD festgelegt werden. Darüber hinaus fließen Bewertungssysteme ein, die Informationen über das Tumorstadium, das Grading und spezifische Tumormerkmale liefern. In zunehmendem Maße gewinnen auch Biomarker und genetische Marker an Bedeutung, um eine personalisierte Therapie zu ermöglichen und die Behandlung individuell anzupassen.
Der Allgemeinzustand der Patientin oder des Patienten stellt einen weiteren entscheidenden Faktor für die Behandlungsentscheidung dar. Dieser wird häufig durch den Karnofsky- oder ECOG-Status dokumentiert, wobei in manchen Fällen eine Rückversicherung erforderlich ist, falls diese Werte nicht explizit in der ärztlichen Dokumentation vermerkt sind. Eine präzise Erfassung dieser Daten ist unerlässlich, um eine optimale und auf den Patienten abgestimmte Behandlungsstrategie zu entwickeln.
Für die Diagnosemeldung in der Krebsregistrierung ist es von zentraler Bedeutung, dass stets die aktuellen Klassifikationen zum Zeitpunkt der Diagnose verwendet werden, wie z.B. die WHO-Blue Books, ICD oder TNM.Wer eine Patientin oder einen Patienten weiterbehandelt und dabei ergänzende Untersuchungen zur Diagnose durchführt, muss diese als (weitere) Diagnosemeldung übermitteln, insbesondere wenn neue diagnostische Informationen gewonnen werden. Eine Diagnosemeldung ist um die Erfassung der Erkrankung auf dem neuesten Stand zu halten. Wenn eine Patientin oder ein Patient weiterbehandelt wird und im Rahmen zusätzlicher Untersuchungen neue diagnostische Informationen gewonnen werden, müssen diese als ergänzende Diagnosemeldung übermittelt werden. Eine neue Diagnosemeldung ist jedoch nicht erforderlich, wenn keine neuen Erkenntnisse zur Diagnose vorliegen und oder die Behandlung bereits begonnen oder beendet wird oder abgeschlossen wurde, beziehungsweise wenn es sich um Folgereignisse wie Rezidive oder Remissionen festgestellt werdenProgressionen handelt.
Die sorgfältige und vollständige Dokumentation der Diagnose trägt nicht nur zur klinischen Versorgung bei, sondern auch zur Qualitätssicherung und Weiterentwicklung der Krebsforschung.
Merkmale und Ausprägungen
ID (oBDS) | Merkmal | Ausprägungen | Beschreibung |
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5.1 | Primärtumor Tumordiagnose ICD Code | Alphanumerischer Code | siehe Tumorzuordnung |
5.2 | Primärtumor Tumordiagnose ICD-Version | Alphanumerischer Code | Angabe der zur Kodierung verwendeten ICD-10-GM Version Hinweis: Es ist die zum Diagnosezeitpunkt aktuelle Version zu verwenden (entsprend der im Diagnosejahr geltenden ICD-Version). |
5.3 | Primärtumor Tumordiagnose Text | Freitext | Bezeichnung der meldepflichtigen Erkrankung nach ICD-10-GM. |
5.4 | Primärtumor Topographie ICD-O | Alphanumerischer Code | Angabe der Topographie (= Lokalisation) einer Erkrankung nach der aktuellen ICD-O Version. |
5.5 | Primärtumor Topographie ICD-O-Version | Alphanumerischer Code | Angabe der zur Kodierung verwendeten ICD-O Version Hinweis: Es ist die zum Diagnosezeitpunkt aktuelle Version zu verwenden (aktuell: ICD-O-3, 2. Revision 2019). |
5.6 | Primärtumor Diagnosedatum | TT.MM.JJJJ | siehe Tumorzuordnung |
5.7 | Primärtumor Diagnosesicherung (= primäre Diagnosesicherung, da sowohl ein Primärtumor als auch eine Metastase der Diagnosesicherung dient) | seit XML-Version 3.0.2 : | Der Grad der Diagnosesicherung soll gemäß der ENCR-Empfehlung von 2022 angewendet werden. Bei unterschiedlichen Angaben zum selben Diagnoseanlass wird die höherwertige Diagnosesicherung berücksichtigt [1]. Die Reihenfolge für die beste Information bei mehreren Angaben lautet: |
5.8 | Primärtumor Seitenlokalisation | L = links | siehe Tumorzuordnung |
5.9 | Frühere Tumorerkrankungen | Freitext und/oder alphanumerisch | Anamnestisch vorbekannte, frühere Tumorerkrankungen mit Angabe des Diagnosejahres; ausformulierte Diagnose oder kodiert nach ICD-10 GM |
Erweitern | |||||||||||||||||||||||||||||||||
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1Diagnosesicherung „0“ ist im oBDS nicht erwähnt, weil DCO-Meldungen das Register über andere Meldewege erreichen. 2Diagnosesicherung „9“ ist im Manual der Krebsregistrierung [3] nicht erwähnt, weil bei Übermittlung einer Meldung eine gesicherten Diagnose Grad 1 - 8 vorliegen muss. |
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