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Schlüssel

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ID (oBDS)

Merkmal

Ausprägungen

Erläuterung

14.01

Intention der Strahlentherapie

K = kurativ
P = palliativ
O = lokal kurativ bei Oligometastasierung
S = Sonstiges
X = keine Angabe

Kurativ
Eine kurative Radiotherapie wird mit dem Ziel verabreicht, eine vollständige Remission zu erreichen und das Wiederauftreten von Krebs zu verhindern. Der Begriff „kurativ“ gibt dabei das erwartete Ergebnis, d. h. die Heilung, und den Grund für ihre Anwendung genau wieder. Diese Charakterisierung umfasst den Einsatz der Radiotherapie als adjuvante, additive oder neoadjuvante Therapielinie, ggf. auch in Kombination mit Chemotherapie.

Auch bei Erkrankungen (Glioblastom) wo das Therapieergebnis trotz Maximalbehandlung oft nicht zu einer Vollremission führt, zählt die Absicht vor Beginn der Behandlung. Entscheidend dabei ist, dass die Möglichkeit aufgrund der applizierten/geplanten Dosis und Fraktionen besteht, eine Vollremission zu erreichen.

Prophylaktische Bestrahlungen zur Verhinderung von Tumorwachstum in kurativem Setting:

  • Ganzhirnbestrahlung bei Akuter lymphatischer Leukämie (ALL) und kleinzelligem Bronchialkarzinom - Meldepflicht (kurativ)

  • Scheidenstumpfprophylaxe nach Hysterektomie beim Endometriumkarzinom - Meldepflicht (kurativ)

  • Gynäkomastieprophylaxe - keine Meldepflicht

Lokal kurativ bei Oligometastasierung
Die Oligometastasierung beschreibt ein Stadium zwischen einer lokal regionär begrenzten Tumorerkrankung und einer ausgedehnten Metastasierung (i.d.R. mehr als drei betroffene Organe bzw. mehr als insgesamt fünf Fernmetastasen).

Palliativ
Eine palliative Radiotherapie wird ohne kurative Absicht verabreicht, jedoch mit der Intention, die Tumorlast zu verringern und das Auftreten von tumorbedingten Symptomen zu verhindern bzw. zu behandeln. In Abhängigkeit vom Leistungszustand des/der Patient*in soll in kurzer Zeit und aufwandsminimiert bestrahlt werden.

Sonstiges
Die Ausprägung “Sonstiges” ist anzuwenden, wenn keine der o.g. Ausprägungen zutrifft.

Keine Angabe
Diese Ausprägung ist möglichst nicht zu verwenden, auch nicht als Platzhalter oder Füllwert.

14.02

Strahlentherapie Stellung zu operativer Therapie

O = ohne Bezug zu einer operativen Therapie
A = adjuvant
N = neoadjuvant
I = intraoperativ
Z = additiv
S = Sonstiges

Die Stellung zur operativen Therapien stellt immer den Bezug zur geplanten oder durchgeführten Tumorresektion dar.
Mit jeder neuen Therapielinie ist diese Einstufung neu vorzunehmen.

Ohne Bezug zu einer operativen Therapie

  • Gilt für Situationen nach bspw. Biopsien ohne geplante Tumorresektion oder bei der es im Rahmen der Therapielinie keinen Bezug zu einer Resektion gibt.

  • Synonym: definitive Radiotherapie, d.h. die Strahlentherapie stellt (hier oft in Kombination mit einer Chemotherapie) die primäre, kurativ intendierte antitumoröse Therapie dar

Adjuvant:

  • Gilt laut nach Basisdatensatz nur nach R0-Resektionen.

  • Es ist durchaus möglich, dass die Trennschärfe zwischen einer adjuvanten und additiven Bestrahlung in der Klinik anders gehandhabt wird und Strahlentherapien nach R1-Resektionen ebenfalls als adjuvante Therapien angesehen werden.

Neoadjuvant:

  • Gilt vor einer geplanten Tumorresektion(OP), wo präoperativ durch die Bestrahlung eine Heilung oder die Reduzierung der Tumorlast angestrebt wird.

Intraoperativ:

  • Gilt bei Durchführung, während der Tumorresektion.

Additiv:

  • Gilt nach Basisdatensatz nur nach R1-, R2- und RX-Resektionen.

  • Es ist durchaus möglich, dass die Trennschärfe zwischen einer adjuvanten und additiven Bestrahlung in der Klinik anders gehandhabt wird und Strahlentherapien nach R1-Resektionen ebenfalls als adjuvante Therapien angesehen werden.

Sonstiges:

  • Gilt, wenn keine der o.g. Ausprägungen zutrifft.

14.03

Strahlentherapie Zielgebiet

Katalog Zielgebietsschlüssel 2021

siehe Tabelle Zielgebiete und Seite

Es ist nur das Zielgebiet bzw. die Zielgebiete zu codieren, die tatsächlich bestrahlt wurden.

Pro Zielgebiet und Seite (bei paarigen Organen; siehe Kennzeichnung „(r, l)“) ist jeweils eine Teilbestrahlung zu dokumentieren. Die Angabe eines Zielgebietes ist Pflicht bei den Applikationsarten „P“, „K“ und „I“.
Bei metabolischen Therapien (Nuklearmedizin) ist die Angabe nicht erforderlich, da diese systemisch wirken.

Bei Zielgebieten, die mit der Seite “optional” gekennzeichnet sind, können alle zur Verfügung stehenden Seiten-Ausprägungen genutzt und je nach Sachverhalt dokumentiert werden.

14.04

Strahlentherapie Seite Zielgebie

L = links
R = rechts
B = beidseits
M = mittig
U = unbekannt
T = trifft nicht zu

14.05

Strahlentherapie Beginn

TT.MM.JJJJ

Der tatsächliche Strahlentherapiebeginn ist anzugeben und nicht die Strahlentherapieplanung.

14.06

Strahlentherapie Ende

TT.MM.JJJJ

Das tatsächliche Strahlentherapieende ist anzugeben (letzte Fraktion), Entfernung des Strahlers).
Bei Permanentstrahlern (Seeds) ist der Tag der Applikation als Ende zu dokumentieren (Beginn = Ende).

14.07

Strahlentherapie Applikationsart

https://basisdatensatz.de/feld/201/strahlentherapie-applikationsart

siehe Tabelle Applikationsarten

14.08

Strahlenart

https://basisdatensatz.de/feld/280/strahlenart

siehe Tabelle Strahlenarten

14.09

Strahlentherapie Gesamtdosis (Dosis)

Numerisch

Die Gesamtdosis ist inkl. Boost anzugeben und pro Zielgebiet zu dokumentieren.

14.10

Strahlentherapie Einzeldosis pro Tag (Dosis)

Numerisch

Die Einzeldosis ist die maximale Einzeldosis pro Tag und Zielgebiet und ohne Boost anzugeben. Bei hyperfraktionierter Bestrahlung z.B. 2 x 1,2 Gy ist die Einzeldosis pro Tag 2,4 Gy.

14.11

Strahlentherapie Einheit

Gy
GBq
MBq
kBq

Strahlentherapeutische Behandlungen werden in der Einheit “Gy” angegeben, auch bei geschlossenen radioaktiven Nukliden (Afterloading).

Nuklearmedizinische Behandlungen (metabolische Therapie) werden in in (G/M/k)Bq angegeben.

14.12

Boost

J = ja, mit Boost o. n. A.
SIB = simultan integrierter Boost
SEQ = sequentieller Boost
KON = konkomitanter Boost
N = nein, ohne Boost

Information über zusätzlichen Boost. Diese Angabe ersetzt die Übermittlung zusätzlicher Teilbestrahlungen. Die Boostdosis ist in der Gesamtdosis enthalten. Eine intraoperative Bestrahlung stellt i.d.R. einen vorgezogenen Boost dar, erfüllt somit einen eigenen Meldeanlass und soll gesondert gemeldet werden. Zusätzliche Beschreibungen siehe Grafik.

Für die Dokumentation des Boostes (lokale Dosisaufsättigung innerhalb eines definierten Zielvolumens) sollte als Minimalvariante SIB (simultan integrierter Boost) dokumentiert werden können.

Die Angabe des Boost impliziert, dass die Dosis des Boost in der Gesamtdosis eingerechnet wurde.

14.13

Strahlentherapie Ende Grund

E = reguläres Ende
F = Zieldosis erreicht mit Unterbrechung > 3 Kalendertage
A = Abbruch wegen Nebenwirkungen
P = Abbruch wegen Progress
S = Abbruch aus sonstigen Gründen
V = Patient verweigert weitere Therapie
T = Patient verstorben
U = unbekannt

F = Wer vom Freitag bis Dienstag nicht mehr kommt, am Mittwoch anruft und dann am Donnerstag wieder zur Bestrahlung erscheint und die Therapie mit geplanter oder kompensierter Dosis abschließt.

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