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Die systemische Therapie umfasst medikamentöse Behandlungen wie Chemotherapie, Immuntherapie, Hormontherapie und zielgerichtete Therapien, die im gesamten Körper wirken, sowei abwartende Verfahren. In der Tumordokumentation werden hierbei zwei meldepflichtige Ereignisse unterschieden: der Behandlungsbeginn und das Behandlungsende.

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ID (oBDS)

Merkmal

Ausprägungen

Beschreibung

16.01

Intention der systemischen Therapie

K = kurativ

P = palliativ

S = Sonstiges

X = keine Angabe

Gibt an, mit welcher Zielsetzung die systemische Therapie geplant wurde.

K = kurativ: Ziel ist die vollständige Heilung [1,2].

P = palliativ: Therapiemaßnahmen zur Linderung von Symptomen und zur Verlängerung der Lebenszeit, wenn eine Heilung nicht mehr möglich ist [1,2].

S = Sonstiges: Anzuwenden, wenn keine der o.g. Ausprägungen zutrifft. Diese Ausprägung ist in der Regel nicht zu erwarten.

X = keine Angabe: Zulässig, aber nicht gewünscht.

Hinweis: Die Abgrenzung zwischen kurativer und palliativer Intention ist nicht immer eindeutig, da sowohl das Tumorstadium als auch Faktoren wie Allgemeinzustand und Alter des Patienten die Therapieentscheidung beeinflussen können. Selbst bei Metastasierungen kann ein kurativer Ansatz verfolgt werden, während in anderen Fällen eine palliative Therapie aufgrund der individuellen Situation angezeigt ist [3,4].

16.02

Systemische Therapie Stellung zu operativer Therapie

O = ohne Bezug zu einer operativen Therapie

A = adjuvant

N = neoadjuvant

I = intraoperativ

S = Sonstiges

Gibt den Bezug zur geplanten oder durchgeführten Tumorresektion an.

O = ohne Bezug zu einer operativen Therapie
Diese Ausprägung ist z.B. in der Regel bei hämatoonkologischen Erkrankungen, einem nicht operablen Tumor und/oder zur Rezidivtherapie anzugeben.

A = adjuvant
Diese Ausprägung ist anzugeben, wenn die systemische Therapie nach einer durchgeführten Operation eingesetzt wird [1,2], unabhängig vom Residualstatus.

N = neoadjuvant
Eine neoadjuvante Therapie ist eine Therapie vor der Operation, z.B. um den Tumor zu verkleinern, damit eine Operation überhaupt erst möglich wird oder besser durchführbar ist [1,2].

I = intraoperativ

Diese Ausprägung ist anzugeben, wenn chemotherapeutische Substanzen während einer Operation oder eines chirurgischen Eingriffs (z.B. HIPEC (Hypertherme intraperitoneale Chemotherapie) oder TACE (transarterielle Chemoembolisation)) eingesetzt werden.

S = Sonstiges
Die Ausprägung „Sonstiges“ ist anzuwenden, wenn keine der o.g. Ausprägungen zutrifft.

Hinweis: Die operative Stellung zur Therapie kann je nach Tumorstadium, operativer Resektabilität und Behandlungsziel variieren. Bei multimodalen Therapieansätzen sollte die operative Stellung im Kontext der gesamten Therapieplanung betrachtet werden. Auch bei perioperativen Komplikationen oder unvollständiger Resektion kann eine Anpassung der weiteren Therapie notwendig sein.

16.03

Art der systemischen oder abwartenden Therapie

CH = Chemotherapie

HO = Hormontherapie

IM = Immun-/Antikörpertherapie

ZS = zielgerichtete Substanzen

CI = Chemo- + Immun-/Antikörpertherapie

CZ = Chemotherapie + zielgerichtete Substanzen

CIZ = Chemo- + Immun-/Antikörpertherapie + zielgerichtete Substanzen

IZ = Immun-/Antikörpertherapie + zielgerichtete Substanzen

SZ = Stammzelltransplantation (inkl. Knochenmarktransplantation)

AS = Active Surveillance

WS = Wait and see

WW = Watchful Waiting

SO = Sonstiges

Angabe zur durchgeführten Therapie oder abwartenden Strategie. Es wird zwischen medikamentösen Therapien, invasiven Verfahren und abwartenden Therapiestrategien unterschieden.

Chemotherapie (CH): Einsatz von Medikamenten zur Zerstörung oder Hemmung des Wachstums von Krebszellen.

Hormontherapie (HO): Behandlung hormonabhängiger Tumoren durch Modulation hormoneller Einflüsse.

Immun-/Antikörpertherapie (IM): Aktivierung oder Suppression des Immunsystems bzw. gezielter Einsatz von Antikörpern zur Bekämpfung von Tumorzellen.

Zielgerichtete Substanzen (ZS): Hemmung spezifischer Moleküle, die das Tumorwachstum fördern.

Kombinationstherapien (CI, CZ, CIZ, IZ): Kombination mehrerer Therapiearten (z. B. CH + IM) zur Erzielung synergistischer Effekte.

SO = Sonstiges: Anwendung spezifischer Substanzen ohne eindeutige Klassifizierung.

Beispiele für abwartende Therapiestrategien:

AS = Active Surveillance (aktive Überwachung, regelmäßige Kontrollen ohne sofortige Therapie)

WS = Wait and See (abwartendes Vorgehen ohne direkte Behandlung)

WW = Watchful Waiting (engmaschige Beobachtung, oft bei stabilen oder asymptomatischen Tumoren)

Weitere Behandlungen:

SZ = Stammzelltransplantation (Knochenmark- oder periphere Blutstammzelltransplantation)

SO = Sonstiges (für nicht-medikamentöse oder nicht-gängigen Therapien, wie z.B. Aderlass, Leukapherese)

Hinweis:
Weitere Erläuterungen zur Best Supportive Care (BSC)) sowie zu den systemischen und abwartenden Therapien und deren spezifischen Dokumentationshinweisen finden Sie im nachfolgenden Abschnitt. Dort werden die Details zu den verschiedenen Therapieformen, deren Anwendung sowie zu abwartenden Strategien und nicht-medikamentösen Therapien ausführlicher erläutert.

16.04

Systemische Therapie Protokoll

Protokollbezeichnung (Empfohlen (analog): Katalog: Protokolle)

Ein Protokoll ist eine aus Studien abgeleitete Kombination von Wirkstoffen, die in festgelegter Reihenfolge und an bestimmten Zyklustagen verabreicht wird. Es umfasst in der Regel mehrere Zyklen (Therapiegabe und -pause) und kann sich über Monate erstrecken [6].

Meldungen: Nur Beginn (Tag der ersten Substanzgabe) und Ende (Tag der letzten Substanzgabe) des Gesamtprotokolls sind zu melden.

Angaben: Bei Verwendung eines Protokolls sind dessen Bezeichnung sowie alle Einzelsubstanzen anzugeben. Zusätzlich verabreichte Substanzen (z. B. Supportiva) können ergänzt werden, sofern sie zur Protokollbezeichnung und zum Therapietyp passen.

Referenzliste: Grundlage ist die bundesweit abgestimmte Referenzliste der Protokolle (siehe ID (oBDS) 16.04, Ausprägungen) mit zugehörigen Therapiearten und Substanzen. Die Liste ist als Vorschlag zu verstehen und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Auch nicht aufgeführte tumorspezifische Protokolle sind zu melden.

Studien: Für Therapien im Rahmen von Studien gelten die spezifischen Dokumentationsvorgaben.

16.05

Systemische Therapie Beginn

TT.MM.JJJJ

Anzugeben ist der tatsächliche Beginn der systemischen Therapie, d. h. der Tag der ersten tatsächlichen Substanzgabe — auch wenn unterschiedliche Substanzen nacheinander innerhalb eines Therapieschemas verabreicht werden. Geplante Therapiebeginne sind nicht zu melden.

Hinweis für Hormontherapien: Das Beginn-Datum ist entsprechend der ersten Tabletteneinnahme bzw. der ersten Spritzengabe zu dokumentieren. Ist dieses Datum unbekannt und kann auch nicht ermittelt werden, darf ausnahmsweise das Datum der ersten Rezeptierung angegeben werden.

16.06

Systemische Therapie Substanz

Substanzbezeichnung (Empfohlen (analog): Katalog: Substanzen)

oder

ATC-Code
ATC-Code-Version

Es sind alle tatsächlich verabreichten Substanzen anzugeben, einschließlich unterstützender Medikamente (z. B. Supportiva wie Dexamethason, Folinsäure), sofern sie ein fester Bestanteil der tumorspezifischen Therapie sind. Zu verwenden ist der vollständige Name des Wirkstoffs oder alternativ der ATC-Code (inklusive Version), nicht der Handelsname oder eine Abkürzung. Dabei soll der ATC-Code zum Zeitpunkt der Gabe verwendet und als Version mitgemeldet werden, um Verwechslungen durch Versionsabweichungen zu vermeiden.

Grundlage ist die bundesweit abgestimmte Referenzliste der Substanzen (siehe ID (oBDS) 16.06, Ausprägungen) mit den Substanzbezeichnungen und den entsprechenden ATC-Codes. Die Liste ist als Vorschlag zu verstehen und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Auch nicht aufgeführte tumorspezifische Substanzen sind zu melden.

Es sind Mehrfachangaben möglich, jedoch darf nur eine Substanz pro Substanzfeld übermittelt werden. Bei Kombinationstherapien sind alle verabreichten Einzelsubstanzen getrennt aufzuführen, unabhängig davon, ob sie als fixe Kombination verabreicht wurden.(siehe Dokumentationsbeispiel “Kombinationstherapie”).

Rezeptierung ohne Applikation: Substanzen, die verschrieben, aber nicht in der meldenden Einrichtung direkt verabreicht wurden, sind zu dokumentieren, wenn eine Einnahme durch die Patientin oder den Patienten (zuhause) erfolgt ist oder diese sicher erfolgt sein kann. Ist von einer Einnahme/Selbstapplikation nicht auszugehen oder wurde diese nicht durchgeführt, sind diese Substanzen nicht zu melden. Der Grund für das Ausbleiben der Einnahme sollte jedoch ggf. unter ID(BDS): 16.07 dokumentiert werden, wenn eine Therapie bereits begonnen wurde oder als Meldungsanhang in der Tumorkonferenz/Therapieplanung (siehe ID(oBDS) 19.1 oder 19.2), wenn die Therapie noch vor Beginn medizinisch nicht (mehr) empfohlen ist oder von der Patientin/dem Patienten nicht (mehr) gewünscht wird.

Studien: Siehe auch Dokumentationsbeispiele “Systemische Therapie im Rahmen von Studien”.

16.07

Systemische Therapie Ende Grund

E = reguläres Ende

R = reguläres Ende mit Dosisreduktion

W = reguläres Ende mit Substanzwechsel

A = Abbruch wegen Nebenwirkungen

P = Abbruch wegen Progress

S = Abbruch aus sonstigen Gründen

V = Patient verweigert weitere Therapie

T = Patient verstorben

U = unbekannt

Gibt den Grund an, warum die Systemtherapie beendet wurde. Treffen mehrere auswählbare Gründe zur Beendigung einer Therapie zu, soll der aus medizinischer Sicht schwerwiegendere Grund dokumentiert werden.

E = reguläres Ende: Die Therapie wird planmäßig (regulär) beendet.

R = reguläres Ende mit Dosisreduktion: Eine Therapie wird regulär beendet, jedoch wurde während der Behandlung die Dosis einer Substanz reduziert oder die Substanz ganz abgesetzt.

W = reguläres Ende mit Substanzwechsel: Die Therapie bleibt grundsätzlich erhalten, aber es erfolgt ein Wechsel zu einer Substanz derselben Wirkstoffgruppe (z.B. von Cisplatin zu Carboplatin). Der Wechsel wird in der Endemeldung als zusätzliche Substanz dokumentiert.

Beispiel: Ein Patient startet eine Therapie mit dem Protokoll „Gem-Cis“ (Substanzen: „Gemcitabin“, „Cisplatin“). Während der Therapie erfolgt ein Wechsel von Cisplatin zu Carboplatin aufgrund von Unverträglichkeiten oder anderen medizinischen Erwägungen. Das Protokoll bleibt das gleiche, der Substanzwechsel wird als zusätzliche Substanz in der Endemeldung dokumentiert.
Therapieende: Protokoll „Gem-Cis“, Substanzen: „Gemcitabin“, „Cisplatin“, „Carboplatin“.

A = Abbruch wegen Nebenwirkungen: Die Therapie wird aufgrund von Nebenwirkungen abgebrochen. Der Grad Die Art der Nebenwirkung (ab Grad 3) ist unter dem Merkmal „Nebenwirkung“ Nebenwirkunggesondert anzugeben.

Beispiel: Eine Patientin erhält eine Chemotherapie mit einem Anthrazyklin (z. B. Doxorubicin). Aufgrund von schweren kardiotoxischen Nebenwirkungen (Grad 3) wird die Therapie vorzeitig abgebrochen. Die Nebenwirkung (kardiotoxisch, Grad 3) wird gesondert unter dem Merkmal „Nebenwirkung“ dokumentiert.
Therapieende: Abbruch wegen schwerer Nebenwirkungen (kardiotoxisch, Grad 3).

P = Abbruch wegen Progress: Die Therapie wird abgebrochen, weil während der Behandlung ein Progress festgestellt wurde und die derzeitige Strategie nicht fortgeführt werden kann.

S = Abbruch aus sonstigen Gründen: Diese Ausprägung wird verwendet, wenn keine der anderen Ursachen zutrifft. Weitere spezifische Gründe sind anmerkend zu dokumentieren.

V = Patient verweigert weitere Therapie: Die Therapie wird abgebrochen, weil der Patient nach Beginn der Behandlung weitere Therapieeinheiten verweigert. Ablehnung einer geplanten Therapie wird in der Tumorkonferenz dokumentiert.

T = Patient verstorben: Der Patient verstirbt während einer laufenden Therapie oder eines abwartenden Verfahrens.

U = unbekannt: Wird verwendet, wenn der Grund für das Therapieende nicht bekannt ist.

16.08

Systemische Therapie Ende

TT.MM.JJJJ

Anzugeben ist der tatsächliche Abschluss der systemischen Therapie, d. h. der Tag der letzten tatsächlichen Substanzgabe — unabhängig davon, ob davor weitere Substanzen innerhalb des Schemas vorgesehen gewesen wären. Geplante Therapieenden sind nicht zu melden.

Hinweise:

Therapiepause: Eine Therapiepause ist nicht meldepflichtig.

Hormontherapien: Das Enddatum ist entsprechend der letzten Tabletteneinnahme bzw. der letzten Spritzengabe zu dokumentieren. Ist dieses Datum unbekannt und kann auch nicht ermittelt werden, darf ausnahmsweise das Datum der letzten Rezeptierung angegeben werden.

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