Verantwortlich: Carolin Luh Kuhl (HE), Annette Wosnik (BW), Katrin Burtscher (BW)
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Allgemeines
Hinweis |
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Dokumentiert werden sollen nur tumorgenetische Veränderungen im Tumormaterial (somatische Veränderungen). Ergebnisse zu Untersuchungen auf Veränderungen in der Keimbahn dürfen nicht übermittelt werden. Ausschlaggebend ist u.a. die Intention der Bestimmung. |
Die Molekulargenetik gewinnt immer mehr Relevanz in der Diagnostik, Prognose und Therapie von Tumorerkrankungen und ist bereits fester Bestandteil in diversen Morphologieschlüsseln und der Berechnung von Qualitätsindikatoren (QI) der S3-Leitlinien.
Ergebnisse aus molekularpathologischen Untersuchungen können, abhängig davon, zu welchem Zeitpunkt sie erhoben wurden, in einer Diagnosemeldung, Operationsmeldung, Verlaufsmeldung und auch Pathologiemeldung übermittelt werden.
Im onkologischen Basisdatensatz stehen zwei Felder für die Dokumentation der Molekularpathologie zur Verfügung. Da neben dem Gen auch die spezifische Veränderung relevant ist, wird empfohlen diese Informationen über das Merkmal „23.1 Genetische Variante Name“ mit einem definierten Trennzeichen zu übermitteln. Weitere Informationen zur Datenübermittelung sind im Umsetzungsleitfaden zu finden.
Eine Empfehlung der Plattform §65c gibt einen ersten Überblick und umfasst am Tumor/an Tumorzellen/an Tumor-DNA bestimmte Gene und deren Veränderungen sowie weitere Biomarker, wenn
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Genetische Veränderungen, die bereits eindeutig über den Morphologieschlüssel abgebildet sind, müssen nicht zusätzlich dokumentiert und gemeldet werden.
Beispiele:
9875/3 Chronische myeloische Leukämie, BCR/ABL positiv
9445/3 Glioblastom, IDH-mutiertGegenbeispiel:
9401/3 Anaplastisches Astrozytom, IDH-Mutation (C71.-) / Anaplastisches Astrozytom, IDH-Wildtyp (C71.-): hier ist die Angabe zusätzlich notwendig, da der Schlüssel nicht eindeutig für den IDH-Typ ist.
Die Ergebnisse der molekularpathologischen Untersuchungen, die ausschließlich zur Diagnosestellung durchgeführt werden, sind nicht zu melden.
Aktuell wird zwischen genetischen (Gen XY) und immunhistochemischen Untersuchungen (Gen XY_IHC) unterschieden. Wurde ein Gen mit verschiedenen Methoden sowohl immunhistochemisch als auch genetisch untersucht, sind diese Untersuchungen mit ihren Ergebnissen getrennt zu melden.
Beispiel: ALK wurde zunächst immunhistochemisch untersucht und das Ergebnis war positiv. Daraufhin erfolgte eine genetische Untersuchung über ein Fusionspanel.
Dokumentation Ergebnis IHC:
Genetische Variante Name: ALK_IHC
Genetische Variante Ausprägung: M (IHC positiv)
Dokumentation genetische Untersuchung:
Genetische Variante Name: ALK||EML4::ALK
Genetische Variante Ausprägung: M (Nachweis einer EML4-ALK-Fusion)
Info |
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Über die in einer Immunhistochemischen immunhistochemischen Untersuchung eingesetzten für das jeweilige Protein spezifischen Antikörper können indirekt auch genetische Varianten/Veränderungen, z.B. über eine Proteinüberexpression nachgewiesen werden. Das Ergebnis einer IHC wird häufig mit positiv (ein spezifisches Färbeverhalten kann entsprechend nachgewiesen werden) oder negativ (es kommt zu keinem spezifischen Färbeverhalten) beschrieben. Die Für die Fälle, in denen die Aussage „positiv“ oder „negativ“ ist nicht mit „mutiert“ oder „nicht mutiert“ gleichzusetzen . Eine zugrundeliegende Mutation kann zu einem Ausfall einer Proteinexpression und somit zu einem negativen Färbeergebnis führen. In diesem Beispiel würde “W” für “negativ” dokumentiert werden. Für die Dokumentation ist das Färbergebnis der IHC ausschlaggebend und nicht der Mutationstatus.ist, kann entsprechend der Ausprägungen M (positiv) bzw. W (negativ) dokumentiert werden. Ausnahmen hiervon sind p53 und SDHB, wo das Färbeergebnis vom potentiellen Mutationsstatus abweicht (siehe Tabelle). |
p53_IHC | M: Immunhistochemie abnormal, entspricht nicht exprimiert (Nulltyp) oder überexprimiert |
SDHB_IHC | M: Immunhistochemie negativ (kompletter Expressionsverlust) |
Mehrfachdokumentation eines Gens: Ein Gen kann unterschiedliche Mutationen aufweisen. Diese werden über verschiedene Methoden erfasst.
Beispiel: MET-Untersuchung mittels FISH und NGS. Es wurde keine Amplifikation, aber ein MET Exon 14 Skipping nachgewiesen.
Dokumentation:
Genetische Variante Name: MET||Amplifikation
Genetische Variante Ausprägung: W (kein Nachweis einer MET-Amplifikation)
Genetische Variante Name: MET||Exon 14 Skipping
Genetische Variante Ausprägung: M (Nachweis einer MET-Exon 14 Skipping Mutation)
Die Varianten können aktuell noch in unterschiedlicher Form/Nomenklatur in den Pathologiebefund benannt sein, da es hier noch keine durchgängige Standardisierung gibt. Die Dokumentation richtet sich nach in der im Befund verwendeten Schreibweise. Eine „Übersetzung“ in eine andere Nomenklatur soll hier nicht erfolgen.
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Beurteilung: Im vorliegenden Tumormaterial eindeutiger Nachweis der aktivierenden BRAF-Mutation p.Val600Glu (MN.
Kein Nachweis einer KRAS Mutation. Kein Nachweis einer NRAS Mutation.
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Beurteilung:
Im Tumormaterial Nachweis einer KRAS G12C Mutation. Kein Nachweis einer MET Amplifikation oder eines MET Exon14 Skippings.
Es liegen Wildtypsequenzen für folgende Gene vor: BRAF, EGFR. In der Fusionsanalyse konnte keine Fusion nachgewiesen werden (ALK, NTRK1-3, ROS1, RET).
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