Bundesanzeiger

Der Bundesanzeiger ist als Amtsblatt neben dem Bundesgesetzblatt ein weiteres Verkündungs- und Bekanntmachungsorgan der deutschen Bundesbehörden. Der einheitliche onkologische Basisdatensatz und seine organspezifischen Module, die von der AG Daten erarbeitet werden, werden dort veröffentlicht und dienen als Basis für die klinische Krebsregistrierung nach § 65c SGB V. Die jeweiligen Landesgesetze (mit Ausnahme von Niedersachsen) verweisen auf die im Bundesanzeiger veröffentlichten Datensätze. In Niedersachsen wird der Datensatz mittels Niedersächsisches Ministerialblatt als Datenbestimmungsverordnung (KKNDBestVO) herausgegeben. Diese kopiert die Inhalte der Veröffentlichungen im Bundesanzeiger.

Der Basisdatensatz, der die Grundlage für die klinische Krebsregistrierung bildet, wurde erstmalig 2014 veröffentlicht (berücksichtigt seit Version 1.0). Im Juli 2021 ist eine aktualisierte Fassung veröffentlicht worden, die die Version aus 2014 ersetzt (berücksichtigt ab Version 3.0.0).

Neben dem oBDS sind zusätzlich bisher noch vier organspezifische Module veröffentlicht worden:

Weiterführende Informationen zu den einzelnen Elementen können auf www.basisdatensatz.de eingesehen werden. Dort besteht auch die Möglichkeit, der AG Daten Änderungsvorschläge zu den einzelnen Elementen zu unterbreiten.

BDS 2021BDS 2014

Modul Prostata

Modul Mamma/DarmModul Melanom

12.07.202127.03.201409.08.201728.10.201525.05.2020