Bundesanzeiger

Der Bundesanzeiger ist als Amtsblatt neben dem Bundesgesetzblatt ein weiteres Verkรผndungs- und Bekanntmachungsorgan der deutschen Bundesbehรถrden. Der einheitliche onkologische Basisdatensatz und seine organspezifischen Module, die von der AG Daten erarbeitet werden, werden dort verรถffentlicht und dienen als Basis fรผr die klinische Krebsregistrierung nach ยง 65c SGB V. Die jeweiligen Landesgesetze (mit Ausnahme von Niedersachsen) verweisen auf die im Bundesanzeiger verรถffentlichten Datensรคtze. In Niedersachsen wird der Datensatz mittels Niedersรคchsisches Ministerialblatt als Datenbestimmungsverordnung (KKNDBestVO) herausgegeben. Diese kopiert die Inhalte der Verรถffentlichungen im Bundesanzeiger.

Der Basisdatensatz, der die Grundlage fรผr die klinische Krebsregistrierung bildet, wurde erstmalig 2014 verรถffentlicht (berรผcksichtigt seit Version 1.0). Im Juli 2021 ist eine aktualisierte Fassung verรถffentlicht worden, die die Version aus 2014 ersetzt (berรผcksichtigt ab Version 3.0.0).

Neben dem oBDS sind zusรคtzlich bisher noch vier organspezifische Module verรถffentlicht worden:

Weiterfรผhrende Informationen zu den einzelnen Elementen kรถnnen auf www.basisdatensatz.de eingesehen werden. Dort besteht auch die Mรถglichkeit, der AG Daten ร„nderungsvorschlรคge zu den einzelnen Elementen zu unterbreiten.

BDS 2021BDS 2014

Modul Prostata

Modul Mamma/DarmModul Melanom

12.07.202127.03.201409.08.201728.10.201525.05.2020