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Verantwortlich: Carolin Luh (HE), Annette Wosnik (BW), Katrin Burtscher (BW)

Eigenschaften

Dokumentiert werden sollen nur tumorgenetische Veränderungen im Tumormaterial (somatische Veränderungen). Ergebnisse zu Untersuchungen auf Veränderungen in der Keimbahn dürfen nicht übermittelt werden. Ausschlaggebend ist u.a. die Intention der Bestimmung.

Die Molekulargenetik gewinnt immer mehr Relevanz in der Diagnostik, Prognose und Therapie von Tumorerkrankungen und ist bereits fester Bestandteil in diversen Morphologieschlüsseln und der Berechnung von Qualitätsindikatoren (QI) der S3-Leitlinien.
Ergebnisse aus molekularpathologischen Untersuchungen können, abhängig davon, zu welchem Zeitpunkt sie erhoben wurden, in einer Diagnosemeldung, Operationsmeldung, Verlaufsmeldung und auch Pathologiemeldung übermittelt werden.
Im onkologischen Basisdatensatz stehen zwei Felder für die Dokumentation der Molekularpathologie zur Verfügung. Da neben dem Gen auch die spezifische Veränderung relevant ist, wird empfohlen diese Informationen über das Merkmal „23.1 Genetische Variante Name“ mit einem definierten Trennzeichen zu übermitteln. Weitere Informationen zur Datenübermittelung sind im Umsetzungsleitfaden zu finden.

Eine Empfehlung der Plattform §65c gibt einen ersten Überblick und umfasst am Tumor/an Tumorzellen/an Tumor-DNA bestimmte Gene und deren Veränderungen sowie weitere Biomarker, wenn

  • eine Relevanz für eine zielgerichtete Therapie mit Zulassung der European Medicines Agency (EMA) und/oder

  • eine Allgemeine Therapierelevanz (z.B. Empfehlung in Leitlinien) vorliegt und/oder

  • für die Berechnung eines QI nach Leitlinie erforderlich ist.

  • Zusätzlich sind einige Biomarker/genetische Veränderungen relevant für die Stadiengruppierung/TNM.

In die Liste sind Genbestimmungen, die für eine rein diagnostische bzw. prognostische Bestimmung empfohlen werden oder aktuell ausschließlich in einem Studienkontext Relevanz finden, zunächst nicht aufgenommen.

Die Dokumentation im Feld “Genetische Variante” ist der Dokumentation im Modul (aktuell KRAS, HER-2) vorzuziehen.

Merkmale und Ausprägungen

ID (oBDS)

Merkmal

Ausprägungen

Beschreibung

-

Genetische Variante Datum

TT.MM.JJJJ

Es ist das Befunddatum anzugeben.

23.01

Genetische Variante Name

Beispiele für Gene nach HGNC mit Variante:
BRAF||p.Val600Glu
ALK||EML4::ALK
KRAS||p.Gly12Cys
NRAS||Exon 4

Es wird darauf hingewiesen, dass die im oBDS genannten Beispiele für das Feld 23.01 sich nicht in Gänze in der Liste der Plattform widerspiegeln, da zunächst die Information zum Gen (nach HGNC) und darauffolgend zur Variante benannt werden soll.

Einen Überblick der relevanten Gene und Veränderungen gibt eine Referenzliste. Hierbei handelt es sich um eine Empfehlung und darüberhinaus können weitere relevante genetische Veränderungen dokumentiert und gemeldet werden.

23.02

Genetische Variante Ausprägung

M = Mutation/mutiert/positiv
W = Wildtyp/nicht mutiert/negativ
P = Polymorphismus
S = Sonstiges
N = nicht bestimmbar
U = unbekannt

Da die Art der Mutation als Variante in Feld 23.01 Genetische Variante Name nach “||” abgebildet wird, ist hier nur noch “mutiert” (M) und “nicht mutiert” (W) anzugeben. Für die Immunhistochemie (IHC) sind die Begriffe “positiv” und “negativ” zu wählen oder bei anderen Begrifflichkeiten das Ergebnis über “Sonstiges” zu dokumentieren.

Hinweis: Bei Sonstiges ist die konkrete Ausprägung im Anmerkungsfeld anzugeben.

Hilfestellungen für die Dokumentation

  • Genetische Veränderungen, die bereits eindeutig über den Morphologieschlüssel abgebildet sind, müssen nicht zusätzlich dokumentiert und gemeldet werden.

    • Beispiele:
      9875/3 Chronische myeloische Leukämie, BCR/ABL positiv
      9445/3 Glioblastom, IDH-mutiert

    • Gegenbeispiel:
      9401/3 Anaplastisches Astrozytom, IDH-Mutation (C71.-) / Anaplastisches Astrozytom, IDH-Wildtyp (C71.-): hier ist die Angabe zusätzlich notwendig, da der Schlüssel nicht eindeutig für den IDH-Typ ist.

  • Die Ergebnisse der molekularpathologischen Untersuchungen, die ausschließlich zur Diagnosestellung durchgeführt werden, sind nicht zu melden.

  • Aktuell wird zwischen genetischen (Gen XY) und immunhistochemischen Untersuchungen (Gen XY_IHC) unterschieden. Wurde ein Gen mit verschiedenen Methoden untersucht, sind diese getrennt zu melden.

    • Beispiel: ALK wurde zunächst immunhistochemisch untersucht und das Ergebnis war positiv. Daraufhin erfolgte eine genetische Untersuchung über ein Fusionspanel.

      • Dokumentation Ergebnis IHC:

        • Genetische Variante Name: ALK_IHC

        • Genetische Variante Ausprägung: M (IHC positiv)

      • Dokumentation genetische Untersuchung:

        • Genetische Variante Name: ALK||EML4::ALK

        • Genetische Variante Ausprägung: M (Nachweis einer EML4-ALK-Fusion)

Über die in einer Immunhistochemischen Untersuchung eingesetzten für das jeweilige Protein spezifischen Antikörper können indirekt auch genetische Varianten/Veränderungen, z.B. über eine Proteinüberexpression nachgewiesen werden. Das Ergebnis einer IHC wird häufig mit positiv (ein spezifisches Färbeverhalten kann entsprechend nachgewiesen werden) oder negativ (es kommt zu keinem spezifischen Färbeverhalten) beschrieben. Die Aussage „positiv“ oder „negativ“ ist nicht mit „mutiert“ oder „nicht mutiert“ gleichzusetzen. Eine zugrundeliegende Mutation kann zu einem Ausfall einer Proteinexpression und somit zu einem negativen Färbeergebnis führen. In diesem Beispiel würde “W” für “negativ” dokumentiert werden. Für die Dokumentation ist das Färbergebnis der IHC ausschlaggebend und nicht der Mutationstatus.

  • Beispiel: MET wurde mit verschiedenen Methoden genetisch untersucht.

    • Dokumentation:

      • Genetische Variante Name: MET||Amplifikation

      • Genetische Variante Ausprägung: W (kein Nachweis einer MET-Amplifikation)

      • Genetische Variante Name: MET||Exon 14 Skipping

      • Genetische Variante Ausprägung: M (Nachweis einer MET-Exon 14 Skipping Mutation)

Dokumentationsbeispiele

Anaplastisches Astrozytom (C71.-)

Die Untersuchung wurde im Rahmen der Diagnose C71.9 mit der Diagnosesicherheit G durchgeführt.
Zur Untersuchung auf einen möglichen Verlust von Heterozygosität (LOH) von 1p/19q wurde eine dual-color Fluoreszenz-in-situ-Hybridisierung (FISH) angefertigt.
In der FISH-Analyse mit den Sonden 1p36 (orange) und 1q25 (grün) enthalten hierbei die meisten Tumorzellkerne eine gleiche Anzahl von grünen gegenüber orangen Signalen.
In der FISH-Analyse mit den Sonden 19q13 (orange) und 19p13 (grün) enthalten hierbei die meisten Tumorzellkerne eine gleiche Anzahl von grünen gegenüber orangen Signalen.

Kritische Stellungnahme:
Ergebnis der molekularpathologischen Untersuchung des Tumorgewebes mit den Sonden 1p/19q: Kein Nachweis eines Verlustes von Heterozygosität 1p/19q (LOH 1p/19q FISH: negativ).

In der zusammenfassenden abschließenden Beurteilung spricht das immunhistochemische und molekularbiologische Profil für die Manifestation eines offenbar sekundär malignisierten anaplastischen Astrozytoms WHO-Grad III, IDH-mutiert. Es dominiert hierbei eine astrozytär-gemistozytäre Tumorkomponente, jedoch finden sich auch Anteile mit oligoidem Phänotyp sowie vereinzelter kleinherdiger epithelialer Metaplasien. Das Tumorgewebe weist eine IDH1- (R132H) Mutation auf. Zudem lässt sich eine MGMT-Promotersequenz-Methylierung nachweisen.

 Welche genetischen Veränderungen werden im Befund beschrieben?

LOH 1p/19q, IDH1 (R132H), MGMT-Promotorsequenz-Methylierung

 Werden genetische Veränderungen durch die Morphologie eindeutig beschrieben?

Nach WHO Classification 9401/3 Astrocytoma, IDH-mutant, grade 3 wird die IDH-Mutation eindeutig beschrieben. Nach ICD-O-3.2 wird unter 9401/3 Anaplastisches Astrozytom, IDH-Mutation und Anaplastisches Astrozytom, IDH-Wildtyp, wodurch die genetische Veränderung nicht eindeutig beschrieben ist. Die IDH-Mutation sollte somit zusätzlich erfasst werden.

 Welche genetischen Veränderungen sind zu dokumentieren und wie sind diese ausgeprägt?

Gen

Variante

Ausprägung

IDH1

R132H

M

LOH 1p/19q(-Ko-Deletion)

-

W

MGMT

Promotor-Sequenzmethylierung

M

Kolorektales Adenokarzinom

1. Nachbericht
Molekularpathologische Begutachtung: Wir haben das Tumorgewebe noch molekularpathologisch zur Frage des Vorliegens einer KRAS-Mutation untersucht (Idylla-Plattform).
KRAS-Genotyp Mutation im KRAS-Codon 13 festgestellt
Mutation G13D
Protein p.Gly13ASp
Nukleotidveränderung c.35G>A

Somit besteht eine Kontraindikation gegen eine anti-EGFR-Therapie.
Das Idylla-Untersuchungsverfahren ist nicht Teil des akkreditierten Leistungsspektrums. Das N-RAS-Gen und das BRAF-Gen liegt in den untersuchten Genabschnitten in der Wildtypform vor. Die immunhistochemische Untersuchung der Marker PMS2 und MSH6 ergibt einen Ausfall des MSH6-Proteins in den Tumorzellen, das PMS2-Protein wird dort regulär exprimiert. Die Befundkonstellation spricht somit bislang für das Vorliegen eines mikrosatelliteninstabilen Adenokarzinoms der Dickdarmschleimhaut, wobei hier in erster Linie ein zugrundeliegendes Lynch-Syndrom in Betracht kommt. Bezüglich der zugrundeliegenden Genmutation werden wir noch das MSH2-Protein untersuchen, hierüber wird nachberichtet.

2. Nachbericht
Wir haben noch das MSH2-Gen hinsichtlich der Proteinexpression untersucht. Das Ergebnis ist negativ. Somit liegt ein mikrosatelliteninstabiles Adenokarzinom der Dickdarmschleimhaut vor mit Nachweis einer Mutation im MSH2-Gen. Eine weitere Abklärung hinsichtlich des Vorliegens eines Lynch-Syndroms wäre unter Berücksichtigung der Familienanamnese und einer humangenetischen Beratung zu empfehlen.

 Welche genetischen Veränderungen werden im Befund beschrieben?

KRAS, NRAS, BRAF, Mikrosatelliteninstabilität (MSI)

 Werden genetische Veränderungen durch die Morphologie eindeutig beschrieben?

Nein

 Welche genetischen Veränderungen sind zu dokumentieren und wie sind diese ausgeprägt?

Gen

Variante

Ausprägung

KRAS

p.Gly13ASp

M

NRAS

-

W

BRAF

-

W

Klassifikationen (beispielhafte Umsetzung)

MSI-Status

MSI-H

Aufgrund der aktuellen Feldstruktur von 23.01 und 23.02 wird empfohlen die Mikrosatelliten(in-)stabilität und deren Ausprägung als “Klassifikation” zu dokumentieren.

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