Meldebegruendung_Typ
Die Meldebegründung beschreibt die Rechtsgrundlage für den Versand der Meldung und die Verarbeitung durch die Krebsregister, insbesondere, ob der Patient über die Meldung ans Krebsregister informiert wurde und ob er der Verarbeitung seiner Daten widersprochen hat. Leider sind die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Umgang mit Widersprüchen in den Ländern uneinheitlich. Während in einigen Ländern der Widerspruch lediglich die Art der Verarbeitung im Register beeinflusst, dürfen Meldungen mit Widerspruch in einigen Bundesländern erst gar nicht an das Register übermittelt werden. Eine Übersicht über die Regelungen und wie die Register Material für die Patienteninformation bereitstellen, finden Sie unter Widerspruchsregelungen.
Im Schema ist die "Einwilligung zur Übermittlung nicht meldepflichtiger Meldeanlässe" als eigenes Merkmal umgesetzt, weshalb die für die Meldebegründung zulässigen Werte vom Bundesanzeiger abweichen (E kann nicht gewählt werden). Diese Information ist für Niedersachsen verpflichtend anzugeben. Diese Information versteht sich ergänzend zur Meldebegründung. → Siehe auch Meldung.
Wert | Bedeutung | Weitere Erläuterung |
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I | Patient wurde informiert und hat nicht widersprochen | |
A | Ausnahme: Patientenunterrichtung entfallen wegen möglicher gesundheitlicher Nachteile | |
D | Meldung von Ärzten ohne unmittelbaren Patientenkontakt | Ist vornehmlich für Pathologien zu verwenden, bei denen der Patientenkontakt üblicherweise nicht gegeben ist |
W | Patient hat widersprochen | Die Auswirkungen des Widerspruchs hängen von Landesspezifischen Regelungen ab. Siehe Widerspruchsregelungen |
E | Einwilligung für nicht meldepflichtige Meldeanlässe vorhanden | Als eigenes Merkmal im Schema umgesetzt! Siehe Meldung |
V | verstorben |