Patienten_Adresse_Melder_Typ
Die Adressangaben zum aktuellen Wohnort des Patienten sind wesentliche Angaben, die nur in absoluten Ausnahmefällen leer gelassen werden können. Meldungen ohne Angabe des Wohnorts des Patienten können zur Ablehnung der Meldung oder Rückfragen des Registers beim Melder führen. Für Patienten mit Wohnort außerhalb von Deutschland ist in der Adresse mindestens das Land anzugeben.
Auf keinen Fall darf jedoch ein Ersatzwohnort (Anschrift des Krankenhauses, Hotel, Botschaft etc.) angegeben werden, da dies zu wesentlichen Fehlinterpretationen im Register führen kann, z.B. bei der Analyse von regionalen Krebshäufungen.
Postleitzahl und Wohnort
Bei deutschen Adressen wird in den Registern das deutsche Format der Postleitzahl (genau 5 Ziffern, inklusive führender Nullen) erwartet und geprüft. Wegen der Behandlung im Ausland wohnender Patienten ist jedoch diese Prüfung nicht im Schema vorgesehen.
Der Wohnort soll ohne regionale Zusätze wie Flussnamen, Ortsteile oder Regionen übermittelt werden, da die Zuordnung durch die Postleitzahl eindeutig ist (z. B. nicht "Essen (Oldenburg)", sondern einfach "Essen", da die Zuordnung über die PLZ 49632 eindeutig ist).
Patientenland
Das Patientenland ist nach nach Ländercodes (ISO3166-1-ALPHA2) anzugeben.