Sterbefälle von Meldeämtern
Einige Register erhalten keine Todesbescheinigung von den Gesundheitsämtern, sondern Sterbefallinformationen von den Meldeämtern. Diese werden zu einem späteren Zeitpunkt um Todesursachen (meist nur Grundleiden) ergänzt. Diese Informationen sollen wie folgt im RÜD weitergeleitet werden:
Bei Eingang Sterbefall vom Meldeamt wird zeitnah eine Meldeamtmeldung mit Vitaltstatus tot und Vitalstatusdatum = Sterbedatum weitergleitet.
Später nach Zuordnung der Todesursache (Grundleiden) vom statistischen Landesamt wird eine ganz neue Meldung vom Typ Todesbescheinigung mit Sterbedatum und Grundleiden weitergleitet.