Module des Deutschen Kinderkrebsregisters

Module des Deutschen Kinderkrebsregisters

Das Deutsche Kinderkrebsregister (DKKR) hat sich beim Datensatz und dem Schema den klinischen Krebsregistern der Länder angeschlossen. Da für das DKKR jedoch gewisse Informationen, wie z. B. die Einwilligung des Sorgeberechtigten/des Patienten oder die Teilnahme an einer Therapiestudie, zusätzlich erfasst werden müssen, wurden DKKR-spezifische Module im Schema verankert. Diese Module sind ausschließlich bei einer Meldung an das DKKR zu verwenden; Die klinischen Krebsregister verarbeiten die darin enthaltenen Informationen nicht.

Detailinformationen zu den Modulen und ihrer Anwendung befinden sich im Kapitel Meldungen an das DKKR.