QI 2 - Pathologische Sicherung von Lymphknoten
Qualitätsziel LL | Keine pathologische Sicherung der Lymphknoten bei bildgebendem Verdacht auf eine lokoregionäre Lymphknotenmetastase bei Erstdiagnose Analkarzinom und definitiver Radiochemotherapie |
Zähler LL | Patienten des Nenners mit pathologischer Sicherung der Lymphknoten |
Nenner LL | Alle Patienten mit Erstdiagnose Analkarzinom, cN+ und definitiver Radiochemotherapie |
AG Operationalisierung LL-QI: | |
Beurteilung | oBDS 2014: berechenbar oBDS 2021: berechenbar |
Begründung
| Abstimmung DKG 20.10.2021: QI ist berechenbar und soll definiert werden, der „bildgebende Verdacht“ aus dem Qualitätsziel ist nicht Bestandteil der Zähler/Nenner-Definition. |
Stand Operationalisierung | 04.10.2022 |
Zähler | TNM pN vorliegend oder Anzahl untersuchte LK > 0 |
Nenner | Erstdiagnose ICD-10: C21.1 oder C44.5 UND TNM N cN+ UND Systemische Therapie Art = CH UND Therapie Art = Strahlentherapie UND Strahlentherapie Zielgebiet = 5.1., 5.2. UND (Therapien überlappend ODER (Strahlentherapie Beginn und Chemotherapie Beginn innerhalb einer Woche)) UND keine tumorresezierende OP innerhalb 12 Monaten nach Diagnose OPS Codes: 5-485*, 5-492.0, 5-492.00, 5-492.01, 5-492.02, 5-492.0x, 5-492.2, 5-492.x oder 5-492.y |
Ergänzende Anmerkungen
- Das Analrandkarzinom fällt unter ICD-10 C44.5 (Haut des Rumpfes) und ist daher schwer abzugrenzen. Durch die Kombination mit dem Zielgebiet der Strahlentherapie (5.1. Rektum, 5.2. Analbereich) ist der Einschluss hier jedoch möglich.
- Ausschluss der genannten OPS im Nenner, um "definitive" Radiochemotherapie sicherzustellen.
- Allgemeine methodische Festlegungen beachten
- Auswertung der QIs Analkarzinom für Patient*innen ab 18 Jahren (vgl. S.21 der Leitlinie: „Als Patientenzielgruppe sind alle erwachsenen Patient*innen (...) definiert.“)
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