Tumorzuordnung_Typ

Da ein Patient nicht selten an mehreren Erkrankungen synchron oder metachron leiden kann, müssen alle Informationen in den Krebsregistern dem korrekten Primärtumor zugeordnet werden.

Bei jeder Meldung ist daher eine sog. Tumorzuordnung anzugeben. Hier werden die Basisangaben zum Primärtumor erwartet, die es dem Register erlauben, die Meldung einer bestimmten Tumorerkrankung zuzuordnen. Dazu werden vor allem die ICD-10 Diagnose, das Diagnosedatum und die Angabe zur Seitenlokalisation sowie der ICD-O-3 Morphologiecode erwartet. Wenn der Primärtumor nicht bekannt ist (z.B. bei histologischer Untersuchungen einer Metastase) können hier auch unspezifische Angaben zum Tumor gemacht werden.

Es ist dabei nicht erforderlich, dass die Angaben zum Primärtumor absolut konstant bleiben, da sich diese z. B. durch zusätzliche diagnostische Maßnahmen im Verlaufe der Erkrankung ändern können. Die Register verfügen über leistungsfähige Verfahren, die eine Zuordnung auch bei leichten Abweichungen mit hoher Wahrscheinlichkeit ermöglichen. In seltenen Zweifelsfällen wird die Zuordnung ggf. im Dialog mit dem Melder geklärt.

Tumor_ID

Hier ist der vom erzeugenden System geführte Identifikator für den Primärtumor zu übermitteln. Dies erleichtert den Registern die Zuordnung verschiedener Meldungen zum selben Tumor und vermeidet Rückfragen. Die Tumor_ID des Tumors muss für den Melder im Kontext des Patienten eindeutig sein.

Bitte beachten Sie auch die Hinweise zu den ID Feldern.

Diagnosedatum

Hier ist das Diagnosedatum des Primärtumors zu melden. Im Falle einer Pathologiemeldung (siehe Pathologie_Typ) gilt folgende Priorität für Angabe:

  1. klinisches Diagnosedatum, wenn auf dem Einsendungsschein übermittelt
  2. Datum eines Vorbefundes, den der Pathologe zu diesem Tumor erstellt hat
  3. Entnahmedatum
  4. Einsendedatum
  5. Eingangsdatum
  6. Befundungsdatum
Tumorzuordnung_Typ (oBDS_v3.0.0 Build 2022-01-28_1)
	<xs:complexType name="Tumorzuordnung_Typ">
		<xs:sequence>
			<xs:element name="Primaertumor_ICD" type="Tumor_ICD_Typ"/>
			<xs:element name="Diagnosedatum" type="Datum_Tag_oder_Monat_oder_Jahr_oder_nicht_genau_Typ"/>
			<xs:element name="Seitenlokalisation" type="Seitenlokalisation_Typ" minOccurs="0">
				<xs:annotation>
					<xs:documentation>
						Organspezifische Angabe der betroffenen Seite
						L = Links
						R = Rechts
						B = Beidseitig (sollte bei bestimmten Tumoren 2 Meldungen ergeben)
						M = Mittellinie/Mittig
						U = Unbekannt
						T = Trifft nicht zu (Seitenangabe nicht sinnvoll, einschließlich Systemerkrankungen)
					</xs:documentation>
				</xs:annotation>
			</xs:element>
			<xs:element name="Morphologie_ICD_O" type="Morphologie_ICD_O_Typ" minOccurs="0"/>
		</xs:sequence>
		<xs:attribute name="Tumor_ID" type="FreitextID_Typ" use="required"/>
	</xs:complexType>
Beispieldatensatz (oBDS_v3.0.0 Build 2021-12-22_1)
<Tumorzuordnung Tumor_ID="T_12345">
	<Primaertumor_ICD>
		<Code>C61</Code>
		<Version>10 2022 GM</Version>
	</Primaertumor_ICD>
	<Diagnosedatum Datumsgenauigkeit="E">2020-01-01</Diagnosedatum>
	<Seitenlokalisation>T</Seitenlokalisation>
</Tumorzuordnung>

Morphologie

Die bisherige Tumorzuordnung konnte folgende Situationen nicht ausreichend berücksichtigen:

  • Es existieren mehrere Tumoren an der gleichen Lokalisation, die sich auf Grund ihrer Morphologie so weit unterscheiden, dass sie nach den Regeln der IARC als verschiedene Tumoren registriert werden müssen, aber in der ICD unter dem gleichen Code geführt werden. Weitere (Nicht-Diagnose-)Meldungen zu den jeweiligen Tumoren können daher nicht eindeutig zugeordnet werden, insbesondere wenn sie von unterschiedlichen Meldern mit unterschiedlichen Tumor_IDs kommen. Beispiele sind ein GIST-Tumor und ein Adenokarzinom im gleichen Darmabschnitt oder ein Plattenepithel- und ein Adenokarzinom der Lunge auf der gleichen Seite.
  • Es existieren Tumoren unter einer ICD-Position, die per se nicht meldepflichtig ist, die aber nach den Vorschriften des jeweiligen Registers dennoch gemeldet werden sollen, wie z.B. besonders bösartige Tumoren. Beispiel ist das Merkelzellkarzinom der Haut, dass auch mit C44.x codiert wird, wobei die C44 nicht in jedem Bundesland meldepflichtig ist.

Der Histologie-Code in der Tumorzuordnung soll genau diese Unterscheidungen ermöglichen. Dabei ist die histologische Untersuchung mit ihren Details wie Diagnosedatum und Grading als Ereignis unwichtig. Wichtig ist, dass der Code die definitive morphologische Einordnung wiedergibt und damit die beschriebene erforderliche Differenzierung ermöglicht. Es ist also bei der Meldung aus der gegebenenfalls existierenden Reihe der Histologien der Code auszuwählen, der im Rahmen des Primärgeschehens den Tumor am besten beschreibt. Bei entsprechender Qualität kann das bereits der Code der bioptischen Sicherung sein. Sofern eine operative Resektion des Tumors erfolgt, wird im allgemeinen der Code dieser Histologie aussagekräftiger sein, sofern nicht eine neoadjuvante Behandlung zur Regression des Tumors geführt hat.

Wenn die morphologische Diagnose einmal definitiv gestellt ist, ggf. erst nach der Operation, ändert sich dieser Code bei weiteren Meldungen zu dieser Erkrankung nicht mehr, insbesondere nicht, wenn erneut Histologien im Rahmen von Progression oder Rezidivierung gewonnen wurden, die der Primärerkrankung zuzuordnen sind.

Im Zweifelsfall kann das jeweilige Krebsregister um fachlichen Rat gefragt werden. Es wird empfohlen, eine eventuell noch nicht vorhandene Markierungsmöglichkeit solcher Codes in den Systemen einzuführen und bei der Ausgabe der Meldungen zu nutzen.