Verantwortlich: Andrea Ebbefeld (NW), Manuela Kuhl (HE), Kathrin Gräf (MV), Ines Fiedler (BW)
Eigenschaften
Bei der systemischen Therapie werden zwei meldepflichtige Ereignisse unterschieden: der Behandlungsbeginn und das Behandlungsende einer systemischen Therapie.
Hierbei ist zu beachten, dass nur eine tatsächlich erbrachte Therapieleistung (Beginn u/o Ende) meldepflichtig ist. Die Therapieplanung ist über die Meldung zur Tumorkonferenz zu übermitteln.
Bei einmaligen Therapien, die nur an einem Tag stattfinden, ist nur eine Meldung mit dem Meldeanlass „Behandlungsende“ erforderlich.
Bei multimodalen Therapien ist jede Therapieform (Operation, Systemische Therapie, Strahlentherapie) separat zu übermitteln (siehe Dokumentationsbeispiele “Multimodale Therapie”).
Merkmale und Ausprägungen
ID (oBDS) | Merkmal | Ausprägungen | Beschreibung |
---|---|---|---|
16.01 | Intention der systemischen Therapie | K = kurativ P = palliativ S = Sonstiges X = keine Angabe | Gibt an, mit welcher Intention die systemische Therapie geplant wurde. K = kurativ P = palliativ S = Sonstiges |
16.02 | Systemische Therapie Stellung zu operativer Therapie | O = ohne Bezug zu einer operativen Therapie A = adjuvant N = neoadjuvant I = intraoperativ S = Sonstiges | Die Stellung zu operativen Therapien stellt immer den Bezug zur geplanten oder durchgeführten Tumorresektion dar. O = ohne Bezug zu einer operativen Therapie A = adjuvant N = neoadjuvant I = intraoperativ S = Sonstiges |
16.03 | Art der systemischen oder abwartenden Therapie | CH = Chemotherapie HO = Hormontherapie IM = Immun-/Antikörpertherapie ZS = zielgerichtete Substanzen CI = Chemo- + Immun-/Antikörpertherapie CZ = Chemotherapie + zielgerichtete Substanzen CIZ = Chemo- + Immun-/Antikörpertherapie + zielgerichtete Substanzen IZ = Immun-/Antikörpertherapie + zielgerichtete Substanzen SZ = Stammzelltransplantation (inkl. Knochenmarktransplantation) AS = Active Surveillance WS = Wait and see WW = Watchful Waiting SO = Sonstiges | Hier erfolgt die Angabe zur Art der durchgeführten Therapie bzw. abwartenden Strategie. Mehrfachangaben sind nicht möglich. Zu unterscheiden sind dabei medikamentöse Therapien und nicht- medikamentöse Therapien. Bei den medikamentösen systemischen Therapien ergibt sich die Therapieart aus den Typen der eingesetzten Substanzen. Hierbei dient die bundesweit abgestimmte Referenzliste der Substanzen (3) mit den zugehörigen Therapiearten als Grundlage (siehe auch Feld „Substanz“). CH = Chemotherapie Unabhängig und zeitgleich laufende Therapien sind separat zu melden. Beispielsweise wird die Hormontherapie üblicherweise zusätzlich zu anderen Protokollen eingesetzt, ist aber nicht deren Bestandteil und wird daher in einer separaten Meldung übermittelt. (siehe Dokumentationsbeispiele “Separat zu meldende systemische Therapien”) Bei Kombinationen von Substanzen verschiedener Therapiearten bleibt die Therapieart „Sonstiges“ unberücksichtigt. Die Therapieart „Sonstiges“ wird bei medikamentösen Therapien nur dann verwendet, wenn keine Substanz mit einer spezifischen Therapieart enthalten ist, z.B. Zoledronsäure (aus der Gruppe der Bisphosphonate), Mistelkraut. Nicht medikamentöse systemische Therapien sind mit der Therapieart „Sonstiges“ zu melden, z.B. Aderlass, Leukapherese, TTFields. Diese sind in der bundesweit abgestimmten Referenzliste der Protokolle (4) aufgeführt (siehe Feld „Protokoll“). Für eine Knochenmarktransplantation oder periphere Blutstammzelltransplantation ist die Ausprägung “SZ” vorgesehen (siehe Dokumentationsbeispiele “Stammzelltransplantation”) SZ = Stammzelltransplantation Für die abwartenden Therapiestrategien sind folgende Ausprägungen vorgesehen: AS = Active Surveillance WS = Wait and see WW = Watchful Waiting Weitere Hinweise finden Sie unter Dokumentationsbeispiele “Abwartende Therapiestrategien”. |
16.04 | Systemische Therapie Protokoll | Ein Protokoll ist eine aus Studien abgeleitete Kombination von Substanzen/Wirkstoffen, die in einer bestimmten Reihenfolge und an bestimmten Zyklustagen gegeben werden. In der Regel besteht ein Protokoll aus mehreren Zyklen (Therapiegabe der Substanz und Therapiepause). Die gesamte Behandlung im Rahmen des Therapieprotokolls kann sich über mehrere Monate erstrecken. (5) Bei Therapien, die sich aus mehreren Zyklen zusammensetzen, sind lediglich Beginn und Ende des Gesamtprotokolls zu melden. Wenn ein Protokoll verwendet wurde, sind die Bezeichnung des Protokolls und zusätzlich alle Einzelsubstanzen anzugeben. Darüber hinaus verabreichte Substanzen (z.B. Supportiva) können im Feld „Substanz“ ergänzt werden, solange Protokollbezeichnung und Therapietyp passend bleiben. Als Grundlage für die Erfassung von Protokollen dient die bundesweit abgestimmte Referenzliste der Protokolle mit den zugehörigen Therapiearten und Substanzen (4). Diese Liste ist als Vorschlagsliste vorgesehen und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Auch tumorspezifische Protokolle, die nicht in der Liste aufgeführt sind, müssen gemeldet werden. Bei Therapien, die im Rahmen von Studien durchgeführt werden, gelten die Vorgaben unter Dokumentationsbeispiele “Systemische Therapie im Rahmen von Studien”. | |
16.05 | Systemische Therapie Beginn | TT.MM.JJJJ | Der tatsächliche Therapiebeginn ist anzugeben und nicht die Planung der systemischen Therapie. |
16.06 | Systemische Therapie Substanz | Substanzbezeichnung oder ATC-Code | Bei den Substanzen ist der vollständige Name des Wirkstoffs oder alternativ der ATC-Code (inklusive Version) zu verwenden, nicht der Handelsname oder eine Abkürzung. Siehe auch Dokumentationsbeispiele “Systemische Therapie im Rahmen von Studien” |
16.07 | Systemische Therapie Ende Grund | E = reguläres Ende R = reguläres Ende mit Dosisreduktion W = reguläres Ende mit Substanzwechsel A = Abbruch wegen Nebenwirkungen P = Abbruch wegen Progress S = Abbruch aus sonstigen Gründen V = Patient verweigert weitere Therapie T = Patient verstorben U = unbekannt | Gibt den Grund an, warum die Systemtherapie beendet wurde. Treffen mehrere auswählbare Gründe zur Beendigung einer Therapie zu, soll der aus medizinischer Sicht schwerwiegendere Grund dokumentiert werden. E = reguläres Ende R = reguläres Ende mit Dosisreduktion W = reguläres Ende mit Substanzwechsel A = Abbruch wegen Nebenwirkungen Eine Therapie wird aufgrund von Nebenwirkungen entweder vom Patienten oder vom behandelnden Arzt abgebrochen. Der Grad sowie die Art der Nebenwirkung (ab Grad 3) sind gesondert unter dem Merkmal Nebenwirkung anzugeben. P = Abbruch wegen Progress Ein Progress tritt während einer laufenden Therapie bzw. eines abwartenden Verfahrens auf, so dass die derzeitige Strategie nicht mehr fortgeführt werden kann. S = Abbruch aus sonstigen Gründen Diese Ausprägung ist anzuwenden, wenn keine der o.g. Ausprägungen zutrifft. V = Patient verweigert weitere Therapie: T = Patient verstorben Patient verstirbt während einer laufenden Therapie bzw. eines abwartenden Verfahrens. U = unbekannt Diese Ausprägung ist anzuwenden, wenn man den Beendigungsgrund nicht kennt. |
16.08 | Systemische Therapie Ende | TT.MM.JJJJ | Das tatsächliche Therapieende (letzte Substanzgabe) ist mit taggenauem Datum anzugeben (kein geplantes Ende). |
Weitere Merkmale und Module
Quellen
(1) Deutsche Krebsgesellschaft: Glossar-die Bedeutung der wichtigsten Krebsbegriffe, https://www.krebsgesellschaft.de/onko-internetportal/basis-informationen-krebs/basis-informationen-krebs-allgemeine-informationen/glossar.html , Stand: 04.09.2023.
(2) Pschyrembel: https://www.pschyrembel.de, Stand 15.05.2024
(3) Plattform §65c: Referenzliste der Substanzen, Substanzen, Stand 28.09.2023
(4) Plattform §65c: Referenzliste der Protokolle, Protokolle, Stand 28.09.2023
(5) Krebsinformationsdienst des Deutschen Krebsforschungszentrums: https://www.krebsinformationsdienst.de/behandlung/chemotherapie/durchfuehrung.php , Stand 12.10.2023
Kommentar hinzufügen