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Autorenschaft: Andrea Ebbefeld, Manuela Kuhl, Kathrin Gräf, Ines Fiedler

Inhalt
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Eigenschaften

Bei systemischer Therapie werden Verantwortlich: Andrea Ebbefeld (NW), Manuela Kuhl (HE), Kathrin Gräf (MV), Ines Fiedler (BW)

Co-Autoren: Carolin Kuhl (HE), Thorsten Wicker (HH)

Status der Validierung

BW

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HB

HH

HE

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Die Seite ist vom Landeskrebsregister positiv validiert worden und ist für das Landeskrebsregister gültig.

Die Seite ist vom Landeskrebsregister positiv validiert worden. Es sind Länderspezifika zu beachten, die unten ergänzend vom Landeskrebsregister angegeben worden sind.

Die Seite ist vom Landeskrebsregister negativ validiert worden. Im Text sind unten Erläuterungen ergänzt, warum die Beschreibung für das entsprechende Landeskrebsregister nicht passt.

Die Seite ist vom Landeskrebsregister noch nicht überprüft worden.

Allgemein

Die systemische Therapie umfasst medikamentöse Behandlungen wie Chemotherapie, Immuntherapie, Hormontherapie und zielgerichtete Therapien, die im gesamten Körper wirken, sowie abwartende Verfahren. In der Tumordokumentation werden hierbei zwei meldepflichtige Ereignisse unterschieden: der Behandlungsbeginn und das Behandlungsende einer systemischen Therapie.Hierbei

Es ist zu beachten, dass nur eine tatsächlich durchgeführte Therapie meldepflichtig ist. Die Therapieplanung ist unabhängig davon über die Meldung zur Tumorkonferenz zu übermitteln.Bei einmaligen tatsächlich erbrachte Therapieleistungen (Beginn und/oder Ende) meldepflichtig sind. Eine Therapieplanung ohne tatsächliche Durchführung wird nicht als meldepflichtiges Ereignis gewertet und sollte stattdessen über den Meldungsanhang zur Tumorkonferenz erfolgen.

Für einmalige Therapien, die nur an einem Tag stattfindendurchgeführt werden, ist nur lediglich eine Meldung mit dem Meldeanlass „Behandlungsende“ erforderlich, um den Dokumentationsaufwand zu minimieren.

Bei multimodalen Therapien ist jede Therapieform (, die mehrere Therapieansätze wie Operation, Systemische systemische Therapie , Strahlentherapie) separat zu übermitteln und Strahlentherapie kombinieren, muss jede Therapieform separat gemeldet werden. Dies gewährleistet eine präzise Erfassung der Behandlungsverläufe (siehe Dokumentationsbeispiele “Multimodale Therapie”).

Darüber hinaus sollten bei der Dokumentation Therapieabbrüche oder Therapiewechsel entsprechend gekennzeichnet werden, um eine vollständige und nachvollziehbare Dokumentation zu gewährleisten.

Merkmale und Ausprägungen

ID (oBDS)

Merkmal

Ausprägungen

Beschreibung

16.01

Intention der systemischen Therapie

K = kurativ

P = palliativ

S = Sonstiges

X = keine Angabe

Gibt an, mit welcher Intention Zielsetzung die systemische Therapie geplant wurde.

K = kurativ
Eine systemische Therapie in kurativer Absicht verfolgt das Ziel der vollständigen Heilung. (1): Ziel ist die vollständige Heilung [1,2].

P = palliativ
Bei einer systemischen Therapie in palliativer Absicht handelt es sich um lindernde Therapiemaßnahmen und die : Therapiemaßnahmen zur Linderung von Symptomen und zur Verlängerung der Lebenszeit, wenn eine Heilung nicht mehr möglich ist . (1)[1,2].

S = Sonstiges
Die Ausprägung “Sonstiges” ist anzuwenden: Anzuwenden, wenn keine der o.g. Ausprägungen zutrifft. Diese Ausprägung ist in der Regel nicht zu erwarten.

X = keine Angabe: Zulässig, aber nicht gewünscht.

Die Abgrenzung zwischen kurativer und palliativer Intention ist nicht immer eindeutig, da sowohl das Tumorstadium als auch Faktoren wie Allgemeinzustand und Alter des Patienten die Therapieentscheidung beeinflussen können. Selbst bei Metastasierungen kann ein kurativer Ansatz verfolgt werden, während in anderen Fällen eine palliative Therapie aufgrund der individuellen Situation angezeigt ist [3,4].

16.02

Systemische Therapie Stellung zu operativer Therapie

O = ohne Bezug zu einer operativen Therapie

A = adjuvant

N = neoadjuvant

I = intraoperativ

S = Sonstiges

Die Stellung zu operativen Therapien stellt immer Gibt den Bezug zur geplanten oder durchgeführten Tumorresektion daran.

O = ohne Bezug zu einer operativen Therapie
Diese Ausprägung ist z.B. in der Regel bei hämatoonkologischen Erkrankungen, einem nicht operablem operablen Tumor oder einer Bisphosphonattherapie bei ossären Metastasen zutreffendund/oder zur Rezidivtherapie anzugeben.

A = adjuvant
Diese Ausprägung ist anzugeben, wenn die systemische Therapie ergänzend zu nach einer durchgeführten Operation eingesetzt wird ([1),2], unabhängig vom Residualstatus.

N = neoadjuvant
Eine neoadjuvante systemische Therapie ist eine unterstützende Therapie vor der Operation, z.B. um den Tumor zu verkleinern, damit eine Operation überhaupt erst möglich wird oder der Tumor besser zu operieren ist. (1)durchführbar ist [1,2].

I = intraoperativ

Diese Ausprägung ist anzugeben, wenn der Einsatz von chemotherapeutischen chemotherapeutische Substanzen während einer Operation stattfindet, oder eines chirurgischen Eingriffs (z.B. HIPEC (Hypertherme intraperitoneale Chemotherapie) oder TACE (transarterielle Chemoembolisation)) eingesetzt werden.

S = Sonstiges
Die Ausprägung “Sonstiges” „Sonstiges“ ist anzuwenden, wenn keine der o.g. Ausprägungen zutrifft.

Die operative Stellung zur Therapie kann je nach Tumorstadium, operativer Resektabilität und Behandlungsziel variieren. Bei multimodalen Therapieansätzen sollte die operative Stellung im Kontext der gesamten Therapieplanung betrachtet werden. Auch bei perioperativen Komplikationen oder unvollständiger Resektion kann eine Anpassung der weiteren Therapie notwendig sein.

16.03

Art der systemischen oder abwartenden Therapie

CH = Chemotherapie

HO = Hormontherapie

IM = Immun-/Antikörpertherapie

ZS = zielgerichtete Substanzen

CI = Chemo- + Immun-/Antikörpertherapie

CZ = Chemotherapie + zielgerichtete Substanzen

CIZ = Chemo- + Immun-/Antikörpertherapie + zielgerichtete Substanzen

IZ = Immun-/Antikörpertherapie + zielgerichtete Substanzen

SZ = Stammzelltransplantation (inkl. Knochenmarktransplantation)

AS = Active Surveillance

WS = Wait and see

WW = Watchful Waiting

SO = Sonstiges

Hier erfolgt die Angabe zur Art der durchgeführten Therapie bzw. oder abwartenden Strategie. Mehrfachangaben sind nicht möglich. 

Zu unterscheiden sind dabei medikamentöse Therapien und nicht- medikamentöse Therapien.

Bei den medikamentösen systemischen Therapien ergibt sich die Therapieart aus den Typen der eingesetzten Substanzen. Hierbei dient die bundesweit abgestimmte Referenzliste der Substanzen (2) mit den zugehörigen Therapiearten als Grundlage (siehe auch Feld „Substanz“).
Bei invasiven Verfahren mit lokaler Applikation von Substanzen, richtet sich die Therapieart ebenfalls nach der eingesetzten Substanz, z.B. TACE mit Doxorubicin, PIPAC mit Cisplatin-Paclitaxel. Diese Therapieverfahren sind in der bundesweit abgestimmten Referenzliste der Protokolle (3) aufgeführt (siehe auch Feld „Protokoll“). Das Verfahren selbst ist hierbei im Feld „Protokoll“ anzugeben. Die CAR-T-Zell-Therapie ist analog zu dokumentieren. (siehe auch Dokumentationsbeispiele “CAR-T-Zell-Therapie”)
Die grün markierten Therapiearten sind dann zu verwenden, wenn eine Kombination mehrerer Substanzen mit unterschiedlicher Wirkweise angewendet wird, wie es bei Therapieprotokollen üblich ist, z.B. Cyclophosphamid (CH), Fludarabin (CH), Rituximab (IM): Es ist die Kombinationstherapieart CI zu verwenden. (siehe auch Dokumentationsbeispiele „Kombinationstherapie“)

CH = Chemotherapie
HO = Hormontherapie 
IM = Immun-/Antikörpertherapie 
ZS = zielgerichtete Substanzen 
CI = Chemo- + Immun-/Antikörpertherapie 
CZ = Chemotherapie + zielgerichtete Substanzen 
CIZ = Chemo- + Immun-/Antikörpertherapie + zielgerichtete Substanzen 
IZ = Immun-/Antikörpertherapie + zielgerichtete Substanzen 
SO = Sonstiges 

Unabhängig voneinander parallel laufende Therapien sind separat zu melden. Beispielsweise wird die Hormontherapie üblicherweise zusätzlich zu anderen Protokollen eingesetzt, ist aber nicht deren Bestandteil und wird daher in einer separaten Meldung übermittelt. (siehe Dokumentationsbeispiele “Separat zu meldende systemische Therapien”)

Bei Kombinationen von Substanzen verschiedener Therapiearten bleibt die Therapieart „Sonstiges“ unberücksichtigt. 
Beispiel: Das Therapieprotokoll R_CHOP enthält die Substanzen Rituximab (IM), Cyclophosphamid (CH), Vincristin (CH), Prednison (SO). Die anzugebende Therapieart ist 'CI'.

Die Therapieart „Sonstiges“ wird bei medikamentösen Therapien nur dann verwendet, wenn keine Substanz mit einer spezifischen Therapieart enthalten ist, z.B. Zoledronsäure, Mistelkraut.
Darüber hinaus ist auch im Rahmen von Studien bei Gabe von Placebo sowie unbekannten Wirkstoffen bei einer doppelt verblindeten Studie (Arzt und Patient wissen nicht, welches Medikament der Patient bekommt) die Therapieart „Sonstiges“ anzugeben (siehe Dokumentationsbeispiele “Systemische Therapie im Rahmen von Studien”).

Nicht medikamentöse systemische Therapien sind mit der Therapieart „Sonstiges“ zu melden, z.B. Aderlass, Leukapherese, TTFields. Diese sind in der bundesweit abgestimmten Referenzliste der Protokolle (3) aufgeführt (siehe Feld „Protokoll“).
Hinweis: Best supportive care (BSC) sollte nicht über die systemische Therapiemeldung übermittelt werden, sondern über die Meldungsart „Tumorkonferenz“ mit Therapieempfehlung "keine weitere tumorspezifische Therapie empfohlen".

Für eine Knochenmarktransplantation oder periphere Blutstammzelltransplantation ist die Ausprägung “SZ” vorgesehen (siehe Dokumentationsbeispiele “Stammzelltransplantation”)

SZ = Stammzelltransplantation

Für die abwartenden Therapiestrategien sind folgende Ausprägungen vorgesehen:

AS = Active Surveillance

WS = Wait and see

WW = Watchful Waiting

Weitere Hinweise finden Sie unter Dokumentationsbeispiele “Abwartende Therapien”Es wird zwischen medikamentösen Therapien, invasiven Verfahren und abwartenden Therapiestrategien unterschieden.

Chemotherapie (CH): Einsatz von Medikamenten zur Zerstörung oder Hemmung des Wachstums von Krebszellen.

Hormontherapie (HO): Behandlung hormonabhängiger Tumoren durch Modulation hormoneller Einflüsse.

Immun-/Antikörpertherapie (IM): Aktivierung oder Suppression des Immunsystems bzw. gezielter Einsatz von Antikörpern zur Bekämpfung von Tumorzellen.

Zielgerichtete Substanzen (ZS): Hemmung spezifischer Moleküle, die das Tumorwachstum fördern.

Kombinationstherapien (CI, CZ, CIZ, IZ): Kombination mehrerer Therapiearten (z. B. CH + IM) zur Erzielung synergistischer Effekte.

SO = Sonstiges: Anwendung spezifischer Substanzen ohne eindeutige Klassifizierung.

Beispiele für abwartende Therapiestrategien:

AS = Active Surveillance (aktive Überwachung, regelmäßige Kontrollen ohne sofortige Therapie)

WS = Wait and See (abwartendes Vorgehen ohne direkte Behandlung)

WW = Watchful Waiting (engmaschige Beobachtung, oft bei stabilen oder asymptomatischen Tumoren)

Weitere Behandlungen:

SZ = Stammzelltransplantation (Knochenmark- oder periphere Blutstammzelltransplantation)

SO = Sonstiges (für nicht-medikamentöse oder nicht-gängigen Therapien, wie z.B. Aderlass, Leukapherese)

Weitere Erläuterungen zur Best Supportive Care (BSC)) sowie zu den systemischen und abwartenden Therapien und deren spezifischen Dokumentationshinweisen finden Sie im nachfolgenden Abschnitt. Dort werden die Details zu den verschiedenen Therapieformen, deren Anwendung sowie zu abwartenden Strategien und nicht-medikamentösen Therapien ausführlicher erläutert.

16.04

Systemische Therapie Protokoll

Protokollbezeichnung (Empfohlen (analog): Katalog: Protokolle)

Ein Protokoll ist eine aus Studien abgeleitete Kombination von Substanzen/ Wirkstoffen, die in einer bestimmten festgelegter Reihenfolge und an bestimmten Zyklustagen gegeben werden. In der Regel besteht ein Protokoll aus mehreren verabreicht wird. Es umfasst in der Regel mehrere Zyklen (Therapiegabe der Substanz und Therapiepause). Die gesamte Behandlung im Rahmen des Therapieprotokolls -pause) und kann sich über mehrere Monate erstrecken [6]. (4)

Bei Therapien, die sich aus mehreren Zyklen zusammensetzen, sind lediglich Beginn und Ende des Gesamtprotokolls zu melden.

Wenn ein Protokoll verwendet wurde, sind die Bezeichnung des Protokolls und zusätzlich alle Einzelsubstanzen anzugeben. Darüber hinaus

Meldungen: Nur Beginn (Tag der ersten Substanzgabe) und Ende (Tag der letzten Substanzgabe) des Gesamtprotokolls sind zu melden.

Angaben: Bei Verwendung eines Protokolls sind dessen Bezeichnung sowie alle Einzelsubstanzen anzugeben. Zusätzlich verabreichte Substanzen (z. B. Supportiva) können im Feld „Substanz“ ergänzt werden, solange sofern sie zur Protokollbezeichnung und zum Therapietyp passend bleibenpassen.

Als Referenzliste: Grundlage für ist die Erfassung von Protokollen dient die bundesweit abgestimmte Referenzliste der Protokolle mit den (siehe ID (oBDS) 16.04, Ausprägungen) mit zugehörigen Therapiearten und Substanzen (3). Diese Die Liste ist als Vorschlagslistevorgesehen Vorschlag zu verstehen und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Auch nicht aufgeführte tumorspezifische Protokolle , die nicht in der Liste aufgeführt sind, müssen gemeldet werden. Bei Therapien, die sind zu melden.

Studien: Für Therapien im Rahmen von Studien durchgeführt werden, gelten die Vorgaben unter Dokumentationsbeispiele “Systemische Therapie im Rahmen von Studien” spezifischen Dokumentationsvorgaben.

16.05

Systemische Therapie Beginn

TT.MM.JJJJ

Der tatsächliche Therapiebeginn ist anzugeben und nicht die Planung der systemischen TherapieAnzugeben ist der tatsächliche Beginn der systemischen Therapie, d. h. der Tag der ersten tatsächlichen Substanzgabe — auch wenn unterschiedliche Substanzen nacheinander innerhalb eines Therapieschemas verabreicht werden. Geplante Therapiebeginne sind nicht zu melden.

Hinweis für Hormontherapien: Das Beginn-Datum ist entsprechend der ersten Tabletteneinnahme bzw. der ersten Spritzengabe zu dokumentieren. Ist dieses Datum unbekannt und kann auch nicht ermittelt werden, darf ausnahmsweise das Datum der ersten Rezeptierung angegeben werden.

16.06

Systemische Therapie Substanz

Substanzbezeichnung (Empfohlen (analog): Katalog: Substanzen)

oder

ATC-Code
ATC-Code-Version

Bei den Substanzen Es sind alle tatsächlich verabreichten Substanzen anzugeben, einschließlich unterstützender Medikamente (z. B. Supportiva wie Dexamethason, Folinsäure), sofern sie ein fester Bestanteil der tumorspezifischen Therapie sind. Zu verwenden ist der vollständige Name des Wirkstoffs des Wirkstoffs oder alternativ der ATC-Code (inklusive Version) zu verwenden, nicht der Handelsname oder eine Abkürzung.
Als Grundlage für die Erfassung von Substanzen dient Handelsname oder eine Abkürzung. Dabei soll der ATC-Code zum Zeitpunkt der Gabe verwendet und als Version mitgemeldet werden, um Verwechslungen durch Versionsabweichungen zu vermeiden.

Grundlage ist die bundesweit abgestimmte Referenzliste der Substanzen (siehe ID (oBDS) 16.06, Ausprägungen) mit den zugehörigen Therapiearten (2). Diese den Substanzbezeichnungen und den entsprechenden ATC-Codes. Die Liste ist als Vorschlagslistevorgesehen Vorschlag zu verstehen und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Auch nicht aufgeführte tumorspezifische Substanzen , die nicht in der Liste aufgeführt sind, müssen gemeldet werdensind zu melden.

Es sind Mehrfachangaben sind möglich, es jedoch darf jedoch nur eine Substanz pro Substanzfeld übermittelt werden. Bei Kombinationstherapien sind alle verabreichten Einzelsubstanzen getrennt aufzuführen, unabhängig davon, ob sie als fixe Kombination verabreicht wurden.(siehe Dokumentationsbeispiel “Kombinationstherapie”).

Rezeptierung ohne Applikation: Substanzen, die verschrieben, aber nicht in der meldenden Einrichtung direkt verabreicht wurden, sind zu dokumentieren, wenn eine Einnahme durch die Patientin oder den Patienten (zuhause) erfolgt ist oder diese sicher erfolgt sein kann. Ist von einer Einnahme/Selbstapplikation nicht auszugehen oder wurde diese nicht durchgeführt, sind diese Substanzen nicht zu melden. Der Grund für das Ausbleiben der Einnahme sollte jedoch ggf. unter ID(BDS): 16.07 dokumentiert werden, wenn eine Therapie bereits begonnen wurde oder als Meldungsanhang in der Tumorkonferenz/Therapieplanung (siehe ID(oBDS) 19.1 oder 19.2), wenn die Therapie noch vor Beginn medizinisch nicht (mehr) empfohlen ist oder von der Patientin/dem Patienten nicht (mehr) gewünscht wird.

Studien: Siehe auch Dokumentationsbeispiele “Systemische Therapie im Rahmen von Studien”.

16.07

Systemische Therapie Ende Grund

E = reguläres Ende

R = reguläres Ende mit Dosisreduktion

W = reguläres Ende mit Substanzwechsel

A = Abbruch wegen Nebenwirkungen

P = Abbruch wegen Progress

S = Abbruch aus sonstigen Gründen

V = Patient verweigert weitere Therapie

T = Patient verstorben

U = unbekannt

Gibt den Grund an, warum die Systemtherapie beendet wurde. Treffen mehrere auswählbare Gründe zur Beendigung einer Therapie zu, soll der aus medizinischer Sicht schwerwiegendere Grund dokumentiert werden.

V = Patient verweigert weitere Therapie:
Hierbei ist zu beachten, dass die Therapie zumindest begonnen sein muss. Die Ablehnung einer nur geplanten Therapie seitens des Patienten wird in der Meldung zur Tumorkonferenz dokumentiert.

Klärung erforderlich.

E = reguläres Ende: Die Therapie wird planmäßig (regulär) beendet.

R = reguläres Ende mit Dosisreduktion: Eine Therapie wird regulär beendet, jedoch wurde während der Behandlung die Dosis einer Substanz reduziert oder die Substanz ganz abgesetzt.

W = reguläres Ende mit Substanzwechsel: Die Therapie bleibt grundsätzlich erhalten, aber es erfolgt ein Wechsel zu einer Substanz derselben Wirkstoffgruppe (z.B. von Cisplatin zu Carboplatin). Der Wechsel wird in der Endemeldung als zusätzliche Substanz dokumentiert.

Beispiel: Ein Patient startet eine Therapie mit dem Protokoll „Gem-Cis“ (Substanzen: „Gemcitabin“, „Cisplatin“). Während der Therapie erfolgt ein Wechsel von Cisplatin zu Carboplatin aufgrund von Unverträglichkeiten oder anderen medizinischen Erwägungen. Das Protokoll bleibt das gleiche, der Substanzwechsel wird als zusätzliche Substanz in der Endemeldung dokumentiert.
Therapieende: Protokoll „Gem-Cis“, Substanzen: „Gemcitabin“, „Cisplatin“, „Carboplatin“.

A = Abbruch wegen Nebenwirkungen: Die Therapie wird aufgrund von Nebenwirkungen abgebrochen. Die Art der Nebenwirkung (ab Grad 3) ist unter dem Merkmal „Nebenwirkung“ gesondert anzugeben.

Beispiel: Eine Patientin erhält eine Chemotherapie mit einem Anthrazyklin (z. B. Doxorubicin). Aufgrund von schweren kardiotoxischen Nebenwirkungen (Grad 3) wird die Therapie vorzeitig abgebrochen. Die Nebenwirkung (kardiotoxisch, Grad 3) wird gesondert unter dem Merkmal „Nebenwirkung“ dokumentiert.
Therapieende: Abbruch wegen schwerer Nebenwirkungen (kardiotoxisch, Grad 3).

P = Abbruch wegen Progress: Die Therapie wird abgebrochen, weil während der Behandlung ein Progress festgestellt wurde und die derzeitige Strategie nicht fortgeführt werden kann.

S = Abbruch aus sonstigen Gründen: Diese Ausprägung wird verwendet, wenn keine der anderen Ursachen zutrifft. Weitere spezifische Gründe sind anmerkend zu dokumentieren.

V = Patient verweigert weitere Therapie: Die Therapie wird abgebrochen, weil der Patient nach Beginn der Behandlung weitere Therapieeinheiten verweigert. Ablehnung einer geplanten Therapie wird in der Tumorkonferenz dokumentiert.

T = Patient verstorben: Der Patient verstirbt während einer laufenden Therapie oder eines abwartenden Verfahrens.

U = unbekannt: Wird verwendet, wenn der Grund für das Therapieende nicht bekannt ist.

16.08

Systemische Therapie Ende

TT.MM.JJJJ

Anzugeben ist der tatsächliche Abschluss der systemischen Therapie, d. h. der Tag der letzten tatsächlichen Substanzgabe — unabhängig davon, ob davor weitere Substanzen innerhalb des Schemas vorgesehen gewesen wären. Geplante Therapieenden sind nicht zu melden.

Therapiepause: Eine Therapiepause ist nicht meldepflichtig.

Das tatsächliche Therapieende (letzte Substanzgabe) ist mit taggenauem Datum anzugeben (kein geplantes Ende).

Hormontherapien: Das Enddatum ist entsprechend der letzten Tabletteneinnahme bzw. der letzten Spritzengabe zu dokumentieren. Ist dieses Datum unbekannt und kann auch nicht ermittelt werden, darf ausnahmsweise das Datum der letzten Rezeptierung angegeben werden.

Detaillierte Erläuterungen zur Art der systemischen oder abwartenden Therapie:

Die Art der systemischen oder abwartenden Therapie beschreibt die spezifische Behandlung, die der Patient erhält oder erhalten soll. Sie wird in der Tumordokumentation klar unterschieden, um die verschiedenen Ansätze zur Behandlung und Überwachung zu kategorisieren.

Medikamentöse systemische Therapien:
Diese Therapien umfassen Substanzen, die systemisch wirken und über den Blutkreislauf im gesamten Körper verteilt werden. Hierbei gibt es verschiedene Typen von Substanzen, die je nach ihrem Wirkmechanismus unterschieden werden. Die Therapiearten (CH, HO, IM, ZS, SO) ergibt sich aus den Typen der eingesetzten Substanzen. Die bundesweit abgestimmte Referenzliste der Substanzen und die zugehörigen Therapiearten dienen als Empfehlung (siehe auch Feld „Substanz“).

Bei invasiven Verfahren mit lokaler Applikation von Substanzen richtet sich die Therapieart nach der eingesetzten Substanz, z.B. TACE mit Doxorubicin oder PIPAC mit Cisplatin-Paclitaxel. Diese Verfahren sind in der Referenzliste der Protokolle aufgeführt (siehe auch Feld „Protokoll“). Die CAR-T-Zell-Therapie ist analog zu dokumentieren (siehe auch Dokumentationsbeispiele “CAR-T-Zell-Therapie”).

Die Ausprägungen zur Kombinationstherapie (CI, CZ, CIZ, IZ) sind dann zu verwenden, wenn eine Kombination mehrerer Substanzen mit unterschiedlicher Wirkweise angewendet wird, wie es bei Therapieprotokollen üblich ist, z.B. Cyclophosphamid (CH), Fludarabin (CH), Rituximab (IM): Es ist die Kombinationstherapieart CI zu verwenden. (siehe auch Dokumentationsbeispiele „Kombinationstherapie“).

Hinweis: Die Therapieart „Sonstiges“ wird bei medikamentösen Therapien nur dann verwendet, wenn keine Substanz mit einer spezifischen Therapieart enthalten ist, darunter fallen z.B. Zoledronsäure (aus der Gruppe der Bisphosphonate), Mistelkraut.
Darüber hinaus ist auch im Rahmen von Studien bei Gabe von Placebo sowie unbekannten Wirkstoffen bei einer doppelt verblindeten Studie (Arzt und Patient wissen nicht, welches Medikament der Patient bekommt) die Therapieart „Sonstiges“ anzugeben (siehe Dokumentationsbeispiele “Systemische Therapie im Rahmen von Studien”).

Da der oBDS aktuell keine spezifische Ausprägung für Kombinationen von Hormontherapien mit anderen Therapiearten vorsieht, sind diese als „SO“ zu dokumentieren.

Unabhängig und zeitgleich laufende Therapien sind separat zu melden. Beispielsweise wird die Hormontherapie üblicherweise zusätzlich zu anderen Protokollen eingesetzt, ist aber nicht deren Bestandteil und wird daher in einer separaten Meldung übermittelt. (siehe Dokumentationsbeispiele “Separat zu meldende systemische Therapien”)

Abwartende Therapiestrategien (AS, WS, WW):
In manchen Fällen kann eine aktive Therapie nicht erforderlich oder nicht gewünscht sein. Abwartende Therapien zielen darauf ab, den Zustand des Patienten zu überwachen und bei Bedarf mit einer Behandlung zu beginnen, wenn sich die Krankheit verschlechtert. Weitere Hinweise finden Sie unter Dokumentationsbeispiele “Abwartende Therapiestrategien”.

Stammzelltransplantationen (SZ):
Die Stammzelltransplantation stellt insbesondere bei hämatologischen Erkrankungen einen etablierten Therapieansatz dar, bei dem ein intensives Konditionierungsregime – myeloablativ bei allogenen und hochdosiert bei autologen Transplantationen – zur Reduktion der Tumorlast und Minimierung des Rezidivrisikos eingesetzt wird [5]. (siehe Dokumentationsbeispiele “Stammzelltransplantation”).

Nicht-medikamentöse systemische Therapien wie Aderlass, Leukapherese, TTFields sind mit der Therapieart „SO“ zu melden. Diese Verfahren sind ebenfalls in der Referenzliste der Protokolle aufgeführt (siehe Feld „Protokoll“).
Hinweis: Bei Aderlasstherapie ist der Beginn des ersten Aderlasses zu melden. Eine Endemeldung erfolgt bei Abschluss der Therapie (keine Einzelmeldungen notwendig).

Landeskrebsregister, die Meldungen zur Best supportive care (BSC) als systemische Therapie annehmen

BSC sollte über die Meldungsart „Tumorkonferenz“ mit der Therapieempfehlung KW = keine weitere tumorspezifische Therapie empfohlen gemeldet werden.
In einigen Landeskrebsregistern werden Therapiemeldungen zu BSC als Teil einer leitliniengerechten Therapie entgegengenommen und sind dort meldepflichtig. Diese werden als systemische Therapiemeldung mit der Therapieart „SO“ und der Angabe „BSC“ im Feld „Substanz“ bzw. „Protokoll“ dokumentiert.

  • Klinisch-epidemiologisches Krebsregister Brandenburg-Berlin

  • Klinische Krebsregister Sachsen

  • Krebsregister Mecklenburg-Vorpommern

  • Krebsregister Rheinland-Pfalz im Institut für digitale Gesundheitsdaten

  • Krebsregister Saarland

  • Landeskrebsregister NRW

  • Hessisches Krebsregister

Weitere Merkmale und Module

Quellen

...

[1

...

] Deutsche Krebsgesellschaft: Glossar-die Bedeutung der wichtigsten Krebsbegriffe, https://www.krebsgesellschaft.de/onko-internetportal/basis-informationen-krebs/basis-informationen-krebs-allgemeine-informationen/glossar.html , Stand: 04.09.2023.

(2) Plattform §65c: Referenzliste der Substanzen, Substanzen, Stand 28.09.2023

(3) Plattform §65c: Referenzliste der Protokolle, Protokolle, Stand 28.09.2023

[2] Pschyrembel: https://www.pschyrembel.de, Stand 15.05.2024

[3] Loriot Y, Necchi A, Park SH, García-Donas J, Huddart RA, Burgess EF, et al. Erdafitinib in Locally Advanced or Metastatic Urothelial Carcinoma. N Engl J Med. 2019;381(4):338-348. Verfügbar unter: https://www.unimedizin-ffm.de

[4] Lordick F, Ebert MP, Siewert JR. Lebensqualität in der palliativen Therapie gastrointestinaler Tumoren. Onkologe. 2020;26(7):580-588. Verfügbar unter: https://link.springer.com

[5] European Society for Blood and Marrow Transplantation (EBMT). EBMT Handbook. 2021.

[6] Krebsinformationsdienst des Deutschen Krebsforschungszentrums: https://www.krebsinformationsdienst.de/behandlung/chemotherapie/durchfuehrung.php , Stand 12.10.2023