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6.7
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Anzahl der untersuchten Lymphknoten
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(einschließlich Sentinel)
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6.8
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Anzahl der befallenen Lymphknoten
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(einschließlich Sentinel)
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6.9
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Anzahl der untersuchten Sentinel-Lymphknoten
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(nur Sentinel)
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6.10
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Anzahl der befallenen Sentinel-Lymphknoten
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(nur Sentinel)
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6.11
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Befund
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Vollständiger Befundbericht der Pathologie, der zum Meldeanlass erhoben wurde.
Mit Bezug auf die Histologie-Einsende-Nr. ist stets der vollständige Befundbericht der Pathologie als Befundtext zu melden, d.h. der Befundbericht, den auch der oder die Einsendende erhält.
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Verantwortlich: Nora Bamberger (HE), Karin Eibach (BW), Ann-Kathrin Mayr-Nottbohm (HH)
Co-Autoren: Carolin Kuhl (HE), Thorsten Wicker (HH)
Allgemeines
Pathologiebefunde sind ein unverzichtbarer Bestandteil der Krebsregistrierung, da sie die einzigen Primärdaten darstellen, die durch detaillierte und leitlinienkonforme Befundung für die präzise Diagnose, Klassifikation und Validierung von Krebserkrankungen von den Krebsregistern genutzt werden können. Sie liefern nicht nur grundlegende Informationen zur Tumorart, Lokalisation, Morphologie und zum Tumorstadium, sondern ermöglichen auch die Identifikation von molekularen und genetischen Markern, die für die personalisierte Therapie entscheidend sind. Darüber hinaus dienen die Befundtexte als zentrale Quelle, um gemeldete Daten zu überprüfen und etwaige Unstimmigkeiten ohne zusätzliche Rückfragen in den meldenden Einrichtungen zu klären.
Die korrekte Erfassung und Dokumentation dieser Befunde ist daher von zentraler Bedeutung für eine effektive Behandlungsplanung, die Qualität der Krebsforschung sowie die kontinuierliche Verbesserung der Krebsvorsorge und -therapie. Es sollte daher immer der vollständige Befundtext gemeldet werden, den auch der behandelnde Arzt oder die behandelnde Ärztin erhält, inklusive der Histologie-Einsende-Nummer.
Separate Meldungen pro Tumorfall:
Jeder Befund zu einem weiteren Tumorfall sollte einzeln gemeldet werden. Wenn in einem Befund mehrere Tumorerkrankungen beschrieben sind (z. B. malignes Melanom und Plattenepithelkarzinom der Haut), müssen diese jeweils als separate Tumorerkrankungen verschlüsselt und gemeldet werden. Davon ausgenommen sind jedoch mehrere Tumore innerhalb eines Tumorfalls, die als eine einzige Erkrankung betrachtet werden. Dies gewährleistet eine korrekte und vollständige Erfassung jedes einzelnen Tumorfalls [1,2].
Meldung aller relevanten Befunde:
Alle Befunde im Zusammenhang mit einer Tumorerkrankung müssen an das Krebsregister gemeldet werden, um eine vollständige und nachvollziehbare Dokumentation zu gewährleisten. Hierzu gehören:
Tumorfrei nachresektierte Gewebeproben: Auch tumorfreie Nachresektate sollten gemeldet werden, um den klinischen Verlauf und die Entscheidung über weiterführende Behandlungen vollständig nachzuvollziehen.
Autopsiebefunde: Tumorerkrankungen, die erst während einer Autopsie festgestellt werden, müssen ebenfalls gemeldet werden, da sie wichtige Informationen zur finalen Krankheitsdokumentation liefern und zur vollständigen Erfassung des Tumorverlaufs beitragen.
Strukturierte Angaben:
Strukturierte Angaben ergänzen die Befundtexte und erleichtern die Bearbeitung in den Krebsregistern. Diese sollten spezifisch und konsistent mit den Befundtexten sein, um eine schnelle und korrekte Fallzuordnung zu gewährleisten.
Tumorabhängige Module:
Für bestimmte Tumoreigenschaften müssen entitätenspezifische Module genutzt werden. Es ist wichtig, die Felder auszufüllen, die durch die Pathologiebefundung tatsächlich beantwortet werden können.
Genetische Varianten und weitere Klassifikationen:
Therapierelevante genetische Varianten und immunhistochemische Marker sollen im Meldungsabschnitt Gentik strukturiert erfasst werden. Je nach Tumorart können auch weitere relevante Parameter unter den weiteren Klassifikationen dokumentiert werden.
Merkmale und Ausprägungen
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title | Informationen zur einsendenden Einrichtung |
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ID (oBDS)
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Merkmal
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Ausprägungen
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Beschreibung
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7.1
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Name des einsendenden Arztes
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7.2
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Name Einrichtung
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7.3
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Name der Fachabteilung
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7.4
...
IKNR/BSNR/LANR
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IKNR oder BSNR und LANR der einsendenden Einrichtung
Ausnahme: Gilt nicht für Schleswig-Holstein
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7.5
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Adresse der Einrichtung
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title | Angaben zur Tumorzuordnung (Allgemeine Angaben zur Tumorerkrankung) |
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ID (oBDS)
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Merkmal
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Ausprägungen
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Beschreibung
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5.1
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Primärtumor Tumordiagnose ICD Code
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5.2
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Primärtumor Tumordiagnose ICD-Version
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5.6
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Primärtumor Diagnosedatum
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TT.MM.JJJJ
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Die Priorisierung der Datumsangaben bei einer Pathologiemeldung wird wie folgt empfohlen:
Klinisches Diagnosedatum (wenn auf dem Einsendungsschein vermerkt)
Datum eines Vorbefundes (vom Pathologen erstellt)
Entnahmedatum (Datum der Gewebeentnahme)
Einsendedatum (Datum der Probeversendung)
Eingangsdatum (Datum des Laborempfangs)
Befunddatum (Datum des pathologischen Befundes)
Diese Reihenfolge stellt sicher, dass die Diagnosedaten so korrekt und präzise wie möglich erfasst werden.
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5.8
...
Primärtumor Seitenlokalisation
...
L = links
R = rechts
B = beidseitig
M = Mittellinie/mittig
U = unbekannt
T = trifft nicht zu
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Organspezifische Angabe der betroffenen Seite
T = trifft nicht zu (zu dokumentieren bei allen nicht paarigen Organen, einschließlich Systemerkrankungen)
B = beidseitig (sollte bei Tumoren in paarigen Organen 2 Meldungen ergeben)
Liste paarige Organe: Paarige Organe
Zusammenfassung von zwei Tumoren in paarigen Organen in einer Meldung mit Seitenlokalisation "beidseitig" ist nur bei Tumoren des Ovars, inkl. Tube, mit gleicher Histologie, beim Retinoblastom und bei Wilmstumoren der Niere zulässig.
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title | Angaben zur Histologie |
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ID (oBDS)
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Merkmal
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Ausprägungen
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Beschreibung
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6.1
...
Tumor Histologiedatum
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TT.MM.JJJJ
...
Datum, auf das sich die Histologie bezieht.
Entnahme der Probe > Probeneingangs in der Pathologie > Pathologieberichts [1]
...
6.2
...
Histologie-Einsendenummer
...
...
Wird vom Pathologischen Institut bei Eingang des Präparates vergeben.
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6.3
...
Morphologie-Code
...
ICD-O Morphologie oder WHO Classification of Tumours (Blue Books) (aktuelle Version)
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Histologie des Tumors, so spezifisch wie möglich (Verlinkung Service-Liste)
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6.4
...
Morphologie ICD-O/Blue Book Version
...
...
Bezeichnung der zur Kodierung verwendeten ICD-O/Blue Book Version
...
6.5
...
Morphologie-Freitext
...
...
Originalbezeichnung der morphologischen Diagnose
...
6.6
...
Grading
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0 = Primär erworbene Melanose ohne zelluläre Atypien (nur beim malignen Melanom der Konjunktiva)
1 = Gut differenziert
2 = Mäßig differenziert
3 = Schlecht differenziert
4 = Undifferenziert
X = Nicht bestimmbar
L = Low grade
M = Intermediate grade
H = High grade
B = Borderline
T = Trifft nicht zu
Differenzierungsgrad des Tumors nach WHO-Empfehlung
...
T = Trifft nicht zu; ist zu dokumentieren, wenn ein Grading für die betreffende Tumorerkrankung nicht etabliert ist.
Hinweis: Bitte melden Sie den Gleason-Score über das Prostata-Modul und Sarkom-Grading nach FNCLCC über das Feld Weitere Klassifikationen
Verantwortlich: Nora Bamberger (HE), Karin Eibach (BW), Ann-Kathrin Mayr-Nottbohm (HH)
Co-Autoren: Carolin Kuhl (HE), Thorsten Wicker (HH)
Allgemeines
Pathologiebefunde sind ein unverzichtbarer Bestandteil der Krebsregistrierung, da sie die einzigen Primärdaten darstellen, die durch detaillierte und leitlinienkonforme Befundung für die präzise Diagnose, Klassifikation und Validierung von Krebserkrankungen von den Krebsregistern genutzt werden können. Sie liefern nicht nur grundlegende Informationen zur Tumorart, Lokalisation, Morphologie und zum Tumorstadium, sondern ermöglichen auch die Identifikation von molekularen und genetischen Markern, die für die personalisierte Therapie entscheidend sind. Darüber hinaus dienen die Befundtexte als zentrale Quelle, um gemeldete Daten zu überprüfen und etwaige Unstimmigkeiten ohne zusätzliche Rückfragen in den meldenden Einrichtungen zu klären [1,2].
Die korrekte Erfassung und Dokumentation dieser Befunde ist daher von zentraler Bedeutung für eine effektive Behandlungsplanung, die Qualität der Krebsforschung sowie die kontinuierliche Verbesserung der Krebsvorsorge und -therapie. Es sollte daher immer der vollständige Befundtext gemeldet werden, den auch der behandelnde Arzt oder die behandelnde Ärztin erhält, inklusive der Histologie-Einsende-Nummer.
Separate Meldungen pro Tumorfall:
Jeder Befund zu einem weiteren Tumorfall sollte einzeln gemeldet werden. Wenn mehrere Tumoren des gleichen Typs an derselben Stelle auftreten, werden sie in der Regel als ein Tumorfall betrachtet. Dies gilt auch für sogenannte multifokale Neoplasien, bei denen mehrere Tumoren ohne Verbindung zueinander an der gleichen Lokalisation entstehen (z.B.: zwei Plattenepithelkarizinome im linken Oberlappen der Lunge). In solchen Fällen sollte nur eine Pathologiemeldung erfolgen.
Erst wenn Tumoren unterschiedliche Histologien oder an verschiedenen Lokalisationen auftreten (z.B. Plattenepithelkarzinom im linken Oberlappen und ein Adenokarzinom im linken Unterlappen der Lunge), gelten sie als multiple Primärtumoren und sollten als separate Fälle auch einzeln als Pathologiemeldung übermittelt werden. Die genaue Handhabung richtet sich nach internationalen Richtlinien (IARC/IACR) und ggf. landesspezifischen Anpassungen, um eine korrekte und vollständige Erfassung jedes einzelnen Tumorfalls zu gewährleisten [3].
Meldung aller relevanten Befunde:
Alle Befunde im Zusammenhang mit einer Tumorerkrankung müssen an das Krebsregister gemeldet werden, um eine vollständige und nachvollziehbare Dokumentation zu gewährleisten. Hierzu gehören:
Tumorfrei nachresektierte Gewebeproben: Auch tumorfreie Nachresektate sollten gemeldet werden, um den klinischen Verlauf und die Entscheidung über weiterführende Behandlungen vollständig nachzuvollziehen.
Autopsiebefunde: Tumorerkrankungen, die erst während einer Autopsie festgestellt werden, müssen ebenfalls gemeldet werden, da sie wichtige Informationen zur finalen Krankheitsdokumentation liefern und zur vollständigen Erfassung des Tumorverlaufs beitragen.
Strukturierte Angaben:
Strukturierte Angaben ergänzen die Befundtexte und erleichtern die Bearbeitung in den Krebsregistern. Diese sollten spezifisch und konsistent mit den Befundtexten sein, um eine schnelle und korrekte Fallzuordnung zu gewährleisten.
Tumorabhängige Module:
Für bestimmte Tumoreigenschaften müssen entitätenspezifische Module genutzt werden. Es ist wichtig, die Felder auszufüllen, die durch die Pathologiebefundung tatsächlich beantwortet werden können.
Genetische Varianten und weitere Klassifikationen:
Therapierelevante genetische Varianten und immunhistochemische Marker sollen im Meldungsabschnitt Gentik strukturiert erfasst werden. Je nach Tumorart können auch weitere relevante Parameter unter den weiteren Klassifikationen dokumentiert werden.
Merkmale und Ausprägungen
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11.2 | Datum der diagnostischen Sicherung von Fernmetastasen | TT.MM.JJJJ | Es kann in Ausnahmefällen ein monatsgenaues oder jahrgenaues Datum übermittelt werden mit Angabe der Genauigkeit:
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title | Genetische Variante
TNM Datum TT.MM.JJJJ
8. Auflage: ab 2017 + korrigierter Nachdruck 2020 8.3/8.4/8.5 TNM y-/r-/a-Symbol y r a y-Symbol: Klassifikation während oder nach initialer (multimodaler) Therapie r-Symbol: Klassifikation von Rezidivtumoren nach krankheitsfreiem Intervall a-Symbol: Klassifikation aus Anlass einer Autopsie s. TNM 8. Auflage, korrigierter Nachdruck 2020., S. 13-14 8.6/8.7/8.8 TNM c/p-Präfix T/N/M c p c = Kategorie wurde durch klinische Angaben festgestellt, bzw. erfüllt die Kriterien für p nicht 8.9/8.11/8.12 TNM T/N/M-Kategorie | Die TNM-Klassifikation ist eine Pflichtangabe, sofern für die jeweilige Entität ein TNM definiert ist und das vorliegende Material für eine Klassifizierung ausreichend bzw. geeignet ist.T-Kategorie N-Kategorie M-Kategorie T-Kategorie: Ausbreitung des Primärtumors (Größe, Infiltrationstiefe) N-Kategorie: Ausbreitung von regionären Lymphknotenmetastasen M-Kategorie: Fehlen oder Vorhandensein von Fernmetastasen 8.10 TNM m-Symbol (m) = multiple Tumoren ohne Angabe der Zahl Kennzeichnet Vorhandensein multipler Primärtumoren in einem anatomischen Bezirk. Näheres und Ausnahmen s. TNM 8. Auflage, korrigierter Nachdruck 2020, Allgemeine Regel Nr.5, S.6 8.13/8.14/8.15 TNM L/V/Pn-Kategorie LX = Lymphgefäßinvasion kann nicht beurteilt werden VX = Veneninvasion kann nicht beurteilt werden PnX = perineurale Invasion kann nicht beurteilt werden Fakultative Deskriptoren L - Lymphgefäßinvasion V - Veneninvasion Pn - Perineurale Invasion Ausprägungen s. TNM 8. Auflage S. 14/15 8.16 TNM S-Kategorie SX = nicht verfügbar / nicht untersucht S - Serumtumormarker Hinweis: werden nach aktuellem TNM nur bei malignen Hodentumoren erfasst | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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ID (oBDS) | Merkmal | Ausprägungen | Beschreibung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
9.1 | Hämatoonkologische und sonstige Klassifikationen: Datum | TT.MM.JJJJ | Gibt an, auf welches Datum sich die Klassifikation bezieht: TT.MM.JJJ
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9.2 | Hämatoonkologische und sonstige Klassifikationen: Name |
| Klinisch relevante Klassifikationen, die von der Pathologie festgelegt werden und die nicht in vorhandenen Klassifikationen im Basisdatensatz und deren Modulen enthalten sind. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
9.3 | Hämatoonkologische und sonstige Klassifikationen: Einstufung |
| Einstufung gemäß der verwendeten hämatoonkologischen oder sonstigen Klassifikationen Hier Verlinkung zur Seite Weitere Klassifikationen? | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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ID (oBDS) | Merkmal | Ausprägungen | Beschreibung | 10.1 | R0 = kein Residualtumor | Beurteilung des lokalen Residualstatus nach Abschluss der Operation | |||||||||||||||||||||||||||||||||
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ID (oBDS) | Merkmal | Ausprägungen | Beschreibung | 11.1 | Lokalisation von Fernmetastase(n) | PUL = Lunge | |||||||||||||||||||||||||||||||||
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23.1 Genetische Variante Name Name der genetischen Variante Einen Überblick der relevanten Gene und Veränderungen gibt die Referenzliste. Hierbei handelt es sich um eine Empfehlung. 23.2 Genetische Variante Ausprägung | Hinweis: Bei Sonstiges ist die konkrete Ausprägung im Anmerkungsfeld anzugeben.Ausprägung der genetischen Variante
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Quellen |
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[1] DKFZ. (13.02.2025)https://www.krebsinformationsdienst.de/untersuchungen-bei-krebs/diagnose-und-befunde-bedeutung#c8521 abgerufen. [2] M. Meyer et al. (2019). Manual der Krebsregistrierung (S. 17-18 ). München: W. Zuckschwerdt Verlag GmbH.al. (2019). Manual der Krebsregistrierung (S. 17-18 ). München: W. Zuckschwerdt Verlag GmbH. [3] BfArM. (15. 09 2023). Anleitung zur Verschlüsselung (Abschnitt 4.4). Von https://klassifikationen.bfarm.de/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2024/zusatz-04-vor-anleitung-zur-verschluesselung.htm abgerufen |