Versionen im Vergleich

Schlüssel

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Verantwortlich: Carolina Valtin (BW), Marion Liebig (ST), Cindy Müller (MV)

Co-Autoren: Carolin Kuhl (HE), Thorsten Wicker (HH)

Eigenschaften

Die Diagnose ist der erste wesentliche Schritt in der Dokumentation einer Tumorerkrankung. Mit dieser beginnt die Erkrankung, alle weiteren Meldeanlässe folgen darauf (≥ Diagnosedatum). Für die Meldung einer Diagnose sollte die Krebserkrankung hinreichend gesichert und die Ausbreitungsdiagnostik (Staging) abgeschlossen sein. In begründeten Ausnahmefällen (bspw. Ablehnung durch Patient:in, vorzeitiges Versterben etc.) kann eine weniger vollständige Diagnosemeldung übermittelt werden.
Reine Verdachtsdiagnosen sind nicht meldepflichtig.
Es sind die zum Diagnosezeitpunkt aktuellen Klassifikationen (ICD, ICD-O, TNM, etc.) zu verwenden.
Wer eine Patientin/einen Patienten nur weiterbehandelt, ohne die Diagnose selbst gestellt zu haben, ist nur zur Meldung der selbst erbrachten Weiterbehandlung (z.B. OP, medikamentöse Therapie,, Verlaufskontrollen) verpflichtet, aber nicht zur Diagnosemeldung

Status der Validierung

BW

BY

BB

HB

HH

HE

MV

NI

NW

RP

SL

SN

ST

SH

TH

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titleLegende

Die Seite ist vom Landeskrebsregister positiv validiert worden und ist für das Landeskrebsregister gültig.

Die Seite ist vom Landeskrebsregister positiv validiert worden. Es sind Länderspezifika zu beachten, die unten ergänzend vom Landeskrebsregister angegeben worden sind.

Die Seite ist vom Landeskrebsregister negativ validiert worden. Im Text sind unten Erläuterungen ergänzt, warum die Beschreibung für das entsprechende Landeskrebsregister nicht passt.

Die Seite ist vom Landeskrebsregister noch nicht überprüft worden.

Allgemeines

Die Diagnosemeldung ist ein wesentlicher Bestandteil der Krebsregistrierung und bildet die Grundlage für die präzise Erfassung und Klassifikation von Krebserkrankungen. Sie umfasst eine detaillierte Erfassung der Tumoreigenschaften, die durch Klassifikationssysteme wie die TNM-Klassifikation, den Tumortyp, die Lokalisation und den Morphologie-Code nach ICD festgelegt werden. Darüber hinaus fließen Bewertungssysteme ein, die Informationen über das Tumorstadium, das Grading und spezifische Tumormerkmale liefern. In zunehmendem Maße gewinnen auch Biomarker und genetische Marker an Bedeutung, um eine personalisierte Therapie zu ermöglichen und die Behandlung individuell anzupassen [1].

Der Allgemeinzustand der Patientin oder des Patienten stellt einen weiteren entscheidenden Faktor für die Behandlungsentscheidung dar. Dieser wird häufig durch den Karnofsky- oder ECOG-Status dokumentiert, wobei in manchen Fällen eine Rückversicherung erforderlich ist, falls diese Werte nicht explizit in der ärztlichen Dokumentation vermerkt sind. Eine präzise Erfassung dieser Daten ist unerlässlich, um eine optimale und auf den Patienten abgestimmte Behandlungsstrategie zu entwickeln.

Für die Diagnosemeldung in der Krebsregistrierung ist es von zentraler Bedeutung, dass stets die aktuellen Klassifikationen zum Zeitpunkt der Diagnose verwendet werden, um die Erfassung der Erkrankung auf dem neuesten Stand zu halten. Wenn eine Patientin oder ein Patient weiterbehandelt wird und im Rahmen zusätzlicher Untersuchungen neue diagnostische Informationen gewonnen werden, müssen diese als ergänzende Diagnosemeldung übermittelt werden. Eine neue Diagnosemeldung ist jedoch nicht erforderlich, wenn keine neuen Erkenntnisse zur Diagnose vorliegen oder die Behandlung bereits begonnen oder abgeschlossen wurde, beziehungsweise wenn es sich um Folgereignisse wie Rezidive oder Progressionen handelt.

Die sorgfältige und vollständige Dokumentation der Diagnose trägt nicht nur zur klinischen Versorgung bei, sondern auch zur Qualitätssicherung und Weiterentwicklung der Krebsforschung.

Merkmale und Ausprägungen

ID (oBDS)

Merkmal

Ausprägungen

Beschreibung

5.1

Primärtumor Tumordiagnose ICD Code

Alphanumerischer Code

Die ICD-10 ist die 10. Version der internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten (amtliche Klassifikation zur Verschlüsselung von Diagnosen).

Die ICD-O-3 ist die Internationale Klassifikation der Krankheiten für die Onkologie. Gliederung in Topographie/Lokalisation (= Ursprung) des Tumors und Morphologie (Histologie). Nähere Beschreibung unter Histologie.

Beispiele:
1. Melanom:
ICD-O C44.- = ICD-10 C43.-
2. Multiples Myelom:
ICD-O C42.1 = ICD-10 C90.0
3. Chronische lymphatische Leukämie:
ICD-O C42.1 = ICD-10 C91.1

siehe Tumorzuordnung

5.2

Primärtumor Tumordiagnose ICD-Version

Alphanumerischer Code

Angabe der zur Kodierung verwendeten ICD-10-GM Version

Hinweis: Es ist die zum Diagnosezeitpunkt aktuelle Version zu verwenden (

aktuell:

entsprechend der im Diagnosejahr geltenden ICD-

10, 2. Revision 2019)

Version).

5.3

Primärtumor Tumordiagnose Text

Freitext

Bezeichnung der meldepflichtigen Erkrankung nach ICD-10-GM.

5.4

Primärtumor Topographie ICD-O

Alphanumerischer Code

Angabe der Topographie (= Lokalisation) einer Erkrankung nach der aktuellen ICD-O Version.

5.5

Primärtumor Topographie ICD-O-Version

Alphanumerischer Code

Angabe der zur Kodierung verwendeten ICD-O Version

Hinweis: Es ist die zum Diagnosezeitpunkt aktuelle Version zu verwenden (aktuell: ICD-O-3, 2. Revision 2019).

5.6

Primärtumor Diagnosedatum

TT.MM.JJJJ

Datum, an dem die meldepflichtige Diagnose erstmals hinreichend klinisch oder histologisch diagnostiziert wurde. Ab wann eine Diagnose als hinreichend gesichert angesehen wird, liegt im Ermessen des behandelnden Arztes bzw. der behandelnden Ärztin. Verdachtsdiagnosen sind nicht zu melden.

Das Diagnosedatum setzt sich laut ENCR (ENCR, 2022) folgend zusammen:5.

“Reihenfolge in abnehmender Priorität:

1. Datum der ersten histologischen oder zytologischen (einschließlich Durchflusszytometrie, Liquid Biopsy) Bestätigung dieses Malignoms (mit Ausnahme der Histologie oder Zytologie bei einer Autopsie). Dieses Datum sollte in der folgenden Reihenfolge angegeben werden:

a) Datum der Entnahme der Probe

b) Datum des Probeneingangs beim Pathologen

c) Datum des Pathologieberichts.

2. Datum des ersten positiven genomischen/molekularen Tests zur Diagnose dieser bösartigen Erkrankung (siehe Beispiele)

3. Datum der Einweisung in das Krankenhaus wegen dieser bösartigen Erkrankung.

4. Wenn nur ambulant (nicht stationär) untersucht wurde: Datum der ersten ambulanten Konsultation wegen dieser bösartigen Erkrankung.

5. Datum der Diagnose, anders als 1, 2, 3 oder 4, zum Beispiel:

a) Datum des ersten positiven Tumormarker-Tests, der für diese bösartige Erkrankung diagnostiziert wurde

b) Datum der ersten bildgebenden Untersuchung (einschließlich PET, CT oder MRT), die für diese bösartige Erkrankung diagnostiziert wurde

c) Datum der ersten Tumorboard-Besprechung für diese bösartige Erkrankung.

6. Todesdatum, wenn keine weiteren Informationen außer der Tatsache, dass der Patient an einer bösartigen Erkrankung gestorben ist, verfügbar sind.

7. Todesdatum, sofern die bösartige Erkrankung bei einer Autopsie festgestellt wird.” (*1)

siehe Tumorzuordnung

5.7

Primärtumor Diagnosesicherung

(= primäre Diagnosesicherung, da sowohl ein Primärtumor als auch eine Metastase der Diagnosesicherung dient)

seit XML-Version 3.0.2 :
0 = nur Todesbescheinigung (DCO)
1 = klinisch
2 = klinische Diagnostik
4 = spezifische Tumor-Marker
5 = Zytologie
(6) = histologische Untersuchung einer Metastase (veraltet)
(7) = histologische Untersuchung eines Primärtumors (veraltet)
7.1 = Histologie des Primärtumors
7.2 = Histologie einer Metastase
7.3 = Histologie der Autopsie
8 = zytogenetisch und/oder molekularer
Test
9 = unbekannt

Höchste erreichte Diagnosesicherheit der Diagnose nach Abschluss der Diagnostik (bis maximal 92 Tage nach Diagnosedatum)

Der Grad der Diagnosesicherung soll gemäß der ENCR-Empfehlung

(ENCR, 2022)

Dieser gibt an, mit welcher Untersuchungsmethode die Diagnose sicher gestellt werden konnte:

1 = klinisch: Die Diagnose wurde vor dem Tode gestellt, jedoch ohne die folgenden Maßnahmen (Schlüsselnummern 2 bis 8), z.B. durch Inspektion, Palpation

2 = klinische Diagnostik: apparative Untersuchungstechniken, einschließlich Röntgen, Endoskopie, bildgebender Verfahren, Ultraschall, explorativer Eingriffe (wie Laparotomie) und Autopsie, aber ohne Gewebsuntersuchung

4 = Spezifische Tumor-Marker: Zusätzlich biochemische und/oder immunologische Marker, die für einen bestimmten Tumorsitz spezifisch sind

5 = Zytologie: Untersuchung von Zellen aus einem primären oder sekundären Sitz, einschließlich der aus durch Endoskopie oder durch Punktion gewonnenen Aspiraten; beinhaltet auch die mikroskopische Untersuchung (z.B. des peripheren Blutes, Liquor oder Knochenmarkpunktaten), Immunphänotypisierung mittels Durchflusszytometrie und eine Liquid Biopsy bei Fehlen eines histopathologischen Befundes

7.1 = Histologische Untersuchung eines Primärtumors: Histologische Untersuchung des Gewebes aus einem Primärtumor, gleich wie es gewonnen wurde; inklusive aller Schnitt-Techniken und Knochenmarkbiopsien

7.2 = Histologische Untersuchung einer Metastase: Histologische Untersuchung des Gewebes aus einer Metastase (gilt auch beiCUP-Syndrom = Metastasen ohne Ursprungstumor (Deutsches Krebsforschungszentrum, 2023))

7.3 = Histologie der Autopsie: Histologische Untersuchung von Tumorgewebe gleich wie es gewonnen wurde; inklusive aller Schnitt-Techniken und Knochenmarkbiopsien,
d.h. Erstdiagnose ohne weitere Histologie vor der Autopsie

8 = Zytogenetisch und/oder molekularer Test: Nachweis von tumorspezifischen genetischen Anomalien und genetischen Veränderungen im Tumor einschließlich Verfahren wie Karyotypisierung, FISH (Fluoreszenz in situ-Hybridisierung), PCR (Polymerase-Ketten-Reaktion)

Viele Tumoren weisen genetische Anomalien oder Veränderungen auf. Nur wenige sind spezifisch für die Diagnose bestimmter Krebserkrankungen. Nur wenn die genetische Anomalie oder Veränderung spezifisch für eine solche Krebserkrankung ist, soll Diagnosesicherung Code 8 angewendet werden. In den meisten Fällen sollte die Anomalie oder Veränderung vorliegen (z.B. Chronisch myeloische Leukämie CML, BCR-ABL1 positiv ist 9875/3). Es gibt es aber auch Krebsdiagnosen, die durch das Fehlen einer genetischen Anomalie oder Veränderung gekennzeichnet sind (z.B. Glioblastom IDH-Wildtyp ist 9445/3). Diagnosesicherung Code 8 trifft auf beide Beispiele zu. (*2)

9 (unbekannt) möglichst nicht zu verwenden
Die Diagnosemeldung soll von dem Melder gemeldet werden, der die Diagnose gestellt hat - diesem sollte auch die Diagnosesicherung bekannt sein.
Diagnose-Meldungen mit der Ausprägung ‚9‘ oder leer – wenn dem Melder aufgrund follow back/auswärtigen Informationen tatsächlich keine Informationen darüber vorliegen – werden aber auch angenommen.

von 2022 angewendet werden. Bei unterschiedlichen Angaben zum selben Diagnoseanlass wird die höherwertige Diagnosesicherung berücksichtigt [2].

Die Reihenfolge für die beste Information bei mehreren Angaben lautet:
8 > 7.1 > 7.2 > 7.3 > 5 > 4 > 2 > 1

5.8

Primärtumor Seitenlokalisation

L = links
R = rechts
B = beidseitig
M = Mittellinie/mittig
U = unbekannt
T = trifft nicht zu

siehe Tumorzuordnung

5.9

Frühere Tumorerkrankungen

Freitext und/oder alphanumerisch
- ICD-10-GM Kodierung mit Diagnose und
Angabe des Diagnosejahres (JJJJ)

Anamnestisch vorbekannte, frühere Tumorerkrankungen mit Angabe des Diagnosejahres; ausformulierte Diagnose oder

verschlüsselt

kodiert nach ICD-10 GM

Erweitern
titleGrad der Diagnosesicherung nach Quellen inkl. Überleitung

Primärtumor
Diagnosesicherung 

bis XML 3.0.0 1 (siehe auch BfArM, ICD-O-3.2: Ergänzende Informationen, Abschnitt 4.5. "Sicherheit der Diagnose" [3])

seit XML 3.0.2 (ENCR-Empfehlung ▪ Grad der Diagnosesicherung ▪ 2022 2022 [3])

01

Nur Totenschein: Die Information stammt von einem Totenschein

Nur Totenschein: Die Information wurde durch einen Todesbescheinigung bereitgestellt (Death Certificate Only, DCO).

1

Klinisch: Die Diagnose wurde vor dem Tode gestellt, jedoch ohne die folgenden Maßnahmen (Schlüsselnummern 2-7). 

Klinisch: Diagnosestellung vor dem Tod, jedoch ohne eine der folgenden Untersuchungen (Codes 2-8)

2

Klinische Diagnostik: Alle Untersuchungstechniken, einschließlich Röntgen, Endoskopie, bildgebender Verfahren, Ultraschall, explorativer Eingriffe (wie Laparotomie) und Autopsie, aber ohne Gewebsuntersuchung.

Klinische Untersuchung: Alle diagnostischen Verfahren, einschließlich Röntgen, Endoskopie, bildgebender Verfahren, Ultraschall, explorativer Eingriffe (wie Laparotomie) und Autopsie, ohne Gewebsuntersuchung.

3

nicht vergeben

 nicht vergeben

4

spezifische Tumor-Marker: Zusätzlich biochemische und/oder immunologische  Marker, die für einen bestimmten Tumorsitz spezifisch sind. 

Spezifische Tumormarker: Einschließlich biochemischer und/oder immunologischer Marker, die für eine bestimmte Tumorlokalisation spezifisch sind.

5

Zytologie: Untersuchung von Zellen aus einem primären oder sekundären Sitz, einschließlich der  aus  durch  Endoskopie  oder  durch  Punktion  gewonnenen  Aspiraten;  beinhaltet  auch  die mikroskopische Untersuchung peripheren Blutes und von Knochenmarkspunktaten. 

Zytologie: Untersuchung von Zellen aus einer primären oder sekundären Lokalisation, einschließlich der aus durch Endoskopie oder Punktion gewonnen Aspiraten; beinhaltet auch die mikroskopische Untersuchung peripheren Blutes und von Knochenmarkpunktaten, Immunphänotypisierung durch Durchflusszytometrie und eine Liquid Biopsy# bei Fehlen eines histopathologischen Befundes.

6

Histologische Untersuchung einer Metastase: Histologische Untersuchung des Gewebes aus einer Metastase, inklusive der Untersuchung von Proben aus einer Autopsie. 

 nicht vergeben

7

Histologische Untersuchung eines Primärtumors: Histologische Untersuchung des Gewebes aus  einem  Primärtumor,  gleich  wie  es  gewonnen  wurde;  inklusive  aller  Schnitt-Techniken  und
Knochenmarksbiopsien; schließt auch die Untersuchung von Proben des Primärtumors aus einer Autopsie ein.  

Histologie: Histologische Untersuchung von Tumorgewebe (primär oder metastatisch), gleich wie es gewonnen wurde; einschließlich aller Schnitt-Techniken und Knochenmarkbiospien; schließt auch die Untersuchung von Proben des Primärtumors aus einer Autopsie ein. Optionale Codes für Fälle mit Histologie:
7.1 Histologie des Primärtumors: Histologische Untersuchung von Gewebe des Primärtumors, unabhängig von der Art der Gewinnung, einschließlich aller Schnitttechniken und Knochenmarkbiopsien.
7.2 Histologie der Metastase: Histologie der Metastase ohne Histologie des Primärtumors
7.3 Histologie der Autopsie: Histologie der Autopsie ohne Histologie vor der Autopsie

8

 

Zytogenetisch und/oder molekularer Test: Nachweis von tumorspezifischen genetischen Anomalien oder genetischen Veränderungen im Tumor einschließlich Verfahren wie Karyotypisierung, FISH (Fluoreszenz in situ Hybridisierung), PCR

92

Unbekannt

Unbekannt

1Diagnosesicherung „0“ ist im oBDS nicht erwähnt, weil DCO-Meldungen das Register über andere Meldewege erreichen.

2Diagnosesicherung „9“ ist im Manual der Krebsregistrierung [4] nicht erwähnt, weil bei Übermittlung einer Meldung eine gesicherten Diagnose Grad 1 - 8 vorliegen muss.

Weitere Merkmale und Module

Quellen

:Deutsches Krebsforschungszentrum

[1] DKFZ. (

08. 12 2023). CUP-Syndrom. Von

13.02.2025)https://www.krebsinformationsdienst.de/

cup-syndrom abgerufen

ENCR. (15. 03 2022). Recommendation - Festlegung des Inzidenzdatums. Von https://encr.eu/sites/default/files/Recommendations/ENCR%20Recommendation%20DOI_Mar2022_DE_2022-11-29.pdf abgerufen

untersuchungen-bei-krebs/diagnose-und-befunde-bedeutung#c8521 abgerufen.

[2] ENCR. (20.10.2022). Recommendation - Grad der Diagnosesicherung. Von https://encr.eu/sites/default/files/Recommendations/ENCR%20Recommendation%20BoD_Oct2022_DE.pdf abgerufen

Plattform der §65c Register

[3] BfArM. (

31. 08 2020). Empfehlungen betreffend die seitenbezogene Dokumentation von Krebserkrankungen und Abrechnung von Fallpauschalen und Meldevergütungen. Von file:///C:/Users/WickerTh/Downloads/2021-09-09_plattform_paarige_organe_vorschlag_aktualisierung_dotNetVerbund-2.pdf abgerufen

19.12.2024). Anleitung zur Verschlüsselung. Von https://klassifikationen.bfarm.de/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2024/zusatz-04-vor-anleitung-zur-verschluesselung.htm abgerufen

[4] M. Meyer et al. (2019). Manual der Krebsregistrierung (S. 88). München: W. Zuckschwerdt Verlag GmbH.