Verantwortlich: Carolina Valtin (BW), Marion Liebig (ST), Cindy Müller (MV)
Co-Autoren: Carolin Kuhl (HE), Thorsten Wicker (HH)
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Allgemeines
Die Diagnose Diagnosemeldung ist der erste wesentliche Schritt in der Dokumentation einer Tumorerkrankung. Mit dieser beginnt die Erkrankung, alle weiteren Meldeanlässe folgen darauf (≥ Diagnosedatum). Für die Meldung einer Diagnose sollte die Krebserkrankung hinreichend gesichert und die Ausbreitungsdiagnostik (Staging) abgeschlossen sein. In begründeten Ausnahmefällen (bspw. Ablehnung durch Patient:in, vorzeitiges Versterben etc.) kann eine weniger vollständige Diagnosemeldung übermittelt werden.
Reine Verdachtsdiagnosen sind nicht meldepflichtig.
Es sind die zum Diagnosezeitpunkt aktuellen Klassifikationen (ICD, ICD-O, TNM, etc.) zu verwenden.
Wer eine Patientin/einen Patienten nur weiterbehandelt, ohne die Diagnose selbst gestellt zu haben, ist nur zur Meldung der selbst erbrachten Weiterbehandlung (z.B. OP, medikamentöse Therapie,, Verlaufskontrollen) verpflichtet, aber nicht zur Diagnosemeldungein wesentlicher Bestandteil der Krebsregistrierung und bildet die Grundlage für die präzise Erfassung und Klassifikation von Krebserkrankungen. Sie umfasst eine detaillierte Erfassung der Tumoreigenschaften, die durch Klassifikationssysteme wie die TNM-Klassifikation, den Tumortyp, die Lokalisation und den Morphologie-Code nach ICD festgelegt werden. Darüber hinaus fließen Bewertungssysteme ein, die Informationen über das Tumorstadium, das Grading und spezifische Tumormerkmale liefern. In zunehmendem Maße gewinnen auch Biomarker und genetische Marker an Bedeutung, um eine personalisierte Therapie zu ermöglichen und die Behandlung individuell anzupassen [1].
Der Allgemeinzustand der Patientin oder des Patienten stellt einen weiteren entscheidenden Faktor für die Behandlungsentscheidung dar. Dieser wird häufig durch den Karnofsky- oder ECOG-Status dokumentiert, wobei in manchen Fällen eine Rückversicherung erforderlich ist, falls diese Werte nicht explizit in der ärztlichen Dokumentation vermerkt sind. Eine präzise Erfassung dieser Daten ist unerlässlich, um eine optimale und auf den Patienten abgestimmte Behandlungsstrategie zu entwickeln.
Für die Diagnosemeldung in der Krebsregistrierung ist es von zentraler Bedeutung, dass stets die aktuellen Klassifikationen zum Zeitpunkt der Diagnose verwendet werden, um die Erfassung der Erkrankung auf dem neuesten Stand zu halten. Wenn eine Patientin oder ein Patient weiterbehandelt wird und im Rahmen zusätzlicher Untersuchungen neue diagnostische Informationen gewonnen werden, müssen diese als ergänzende Diagnosemeldung übermittelt werden. Eine neue Diagnosemeldung ist jedoch nicht erforderlich, wenn keine neuen Erkenntnisse zur Diagnose vorliegen oder die Behandlung bereits begonnen oder abgeschlossen wurde, beziehungsweise wenn es sich um Folgereignisse wie Rezidive oder Progressionen handelt.
Die sorgfältige und vollständige Dokumentation der Diagnose trägt nicht nur zur klinischen Versorgung bei, sondern auch zur Qualitätssicherung und Weiterentwicklung der Krebsforschung.
Merkmale und Ausprägungen
ID (oBDS) | Merkmal | Ausprägungen | Beschreibung |
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5.1 | Primärtumor Tumordiagnose ICD Code | Alphanumerischer Code |
Die ICD-10 ist die 10. Version der internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten (amtliche Klassifikation zur Verschlüsselung von Diagnosen).
Die ICD-O-3 ist die Internationale Klassifikation der Krankheiten für die Onkologie. Gliederung in Topographie/Lokalisation (= Ursprung) des Tumors und Morphologie (Histologie). Nähere Beschreibung unter Histologie.
Beispiele:
1. Melanom:
ICD-O C44.- = ICD-10 C43.-
2. Multiples Myelom:
ICD-O C42.1 = ICD-10 C90.0
3. Chronische lymphatische Leukämie:
ICD-O C42.1 = ICD-10 C91.1
siehe Tumorzuordnung | |||
5.2 | Primärtumor Tumordiagnose ICD-Version | Alphanumerischer Code | Angabe der zur Kodierung verwendeten ICD-10-GM Version Hinweis: Es ist die zum Diagnosezeitpunkt aktuelle Version zu verwenden ( |
entsprend der im Diagnosejahr geltenden ICD- |
Version). | |||
5.3 | Primärtumor Tumordiagnose Text | Freitext | Bezeichnung der meldepflichtigen Erkrankung nach ICD-10-GM. |
5.4 | Primärtumor Topographie ICD-O | Alphanumerischer Code | Angabe der Topographie (= Lokalisation) einer Erkrankung nach der aktuellen ICD-O Version. |
5.5 | Primärtumor Topographie ICD-O-Version | Alphanumerischer Code | Angabe der zur Kodierung verwendeten ICD-O Version Hinweis: Es ist die zum Diagnosezeitpunkt aktuelle Version zu verwenden (aktuell: ICD-O-3, 2. Revision 2019). |
5.6 | Primärtumor Diagnosedatum | TT.MM.JJJJ |
Das Diagnosedatum setzt sich laut ENCR (ENCR, 2022) folgend zusammen:
“Reihenfolge in abnehmender Priorität:
1. Datum der ersten histologischen oder zytologischen (einschließlich Durchflusszytometrie, Liquid Biopsy) Bestätigung dieses Malignoms (mit Ausnahme der Histologie oder Zytologie bei einer Autopsie). Dieses Datum sollte in der folgenden Reihenfolge angegeben werden:
a) Datum der Entnahme der Probe
b) Datum des Probeneingangs beim Pathologen
c) Datum des Pathologieberichts.
2. Datum des ersten positiven genomischen/molekularen Tests zur Diagnose dieser bösartigen Erkrankung (siehe Beispiele)
3. Datum der Einweisung in das Krankenhaus wegen dieser bösartigen Erkrankung.
4. Wenn nur ambulant (nicht stationär) untersucht wurde: Datum der ersten ambulanten Konsultation wegen dieser bösartigen Erkrankung.
5. Datum der Diagnose, anders als 1, 2, 3 oder 4, zum Beispiel:
a) Datum des ersten positiven Tumormarker-Tests, der für diese bösartige Erkrankung diagnostiziert wurde
b) Datum der ersten bildgebenden Untersuchung (einschließlich PET, CT oder MRT), die für diese bösartige Erkrankung diagnostiziert wurde
c) Datum der ersten Tumorboard-Besprechung für diese bösartige Erkrankung.
6. Todesdatum, wenn keine weiteren Informationen außer der Tatsache, dass der Patient an einer bösartigen Erkrankung gestorben ist, verfügbar sind.
siehe Tumorzuordnung | |||
5.7 | Primärtumor Diagnosesicherung (= primäre Diagnosesicherung, da sowohl ein Primärtumor als auch eine Metastase der Diagnosesicherung dient) | seit XML-Version 3.0.2 : | Der Grad der Diagnosesicherung soll |
gemäß der |
ENCR-Empfehlung von 2022 angewendet werden. |
Bei |
unterschiedlichen Angaben zum selben Diagnoseanlass wird die höherwertige Diagnosesicherung |
berücksichtigt [2]. Die Reihenfolge für die beste Information bei |
mehreren Angaben lautet: | |||
5.8 | Primärtumor Seitenlokalisation | L = links | siehe Tumorzuordnung |
5.9 | Frühere Tumorerkrankungen | Freitext und/oder alphanumerisch | Anamnestisch vorbekannte, frühere Tumorerkrankungen mit Angabe des Diagnosejahres; ausformulierte Diagnose oder |
kodiert nach ICD-10 GM |
Erweitern | |||||||||||||||||||||||||||||||||
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1Diagnosesicherung „0“ ist im oBDS nicht erwähnt, weil DCO-Meldungen das Register über andere Meldewege erreichen. 2Diagnosesicherung „9“ ist im Manual der Krebsregistrierung (M. Meyer et al., 2019) [4] nicht erwähnt, weil bei Übermittlung einer Meldung eine gesicherten Diagnose Grad 1 - 8 vorliegen muss. |
Weitere Merkmale und Module
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Quellen |
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[1] DKFZ. ( |
13.02.2025)https://www. |
Deutsches Krebsforschungszentrum. (08. 12 2023). CUP-Syndrom. Von https://www.krebsinformationsdienst.de/cup-syndrom abgerufen
ENCR. (15. 03untersuchungen-bei-krebs/diagnose-und-befunde-bedeutung#c8521 abgerufen. [2] ENCR. (20. 10 2022). Recommendation - |
Grad der Diagnosesicherung. Von https://encr.eu/sites/default/files/Recommendations/ |
.pdf abgerufen |
[3] BfArM. ( |
19.12.2024). Anleitung zur Verschlüsselung. Von https:// |
de/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2024/zusatz-04-vor-anleitung-zur-verschluesselung.htm abgerufen [4] M. Meyer et al. (2019) |
. |
Manual der Krebsregistrierung (S. 88). München: W. Zuckschwerdt Verlag GmbH. |