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Tumorzuordnung

Tumorzuordnung

 

Status der Validierung

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Die Seite ist vom Landeskrebsregister positiv validiert worden und ist für das Landeskrebsregister gültig.

Die Seite ist vom Landeskrebsregister positiv validiert worden. Es sind Länderspezifika zu beachten, die unten ergänzend vom Landeskrebsregister angegeben worden sind.

Die Seite ist vom Landeskrebsregister negativ validiert worden. Im Text sind unten Erläuterungen ergänzt, warum die Beschreibung für das entsprechende Landeskrebsregister nicht passt.

Die Seite ist vom Landeskrebsregister noch nicht überprüft worden.

Allgemeines

Das Anlegen der Tumorzuordnung ist der erste wesentliche Schritt nach der Eingabe der Stammdaten und enthält alle relevanten Informationen zur Tumoridentifikation. Anhand dieser Angaben entscheidet sich, ob eine Meldung einer bereits im Register dokumentierten Tumorerkrankung zugeordnet wird oder ob eine neue Erkrankung registriert wird. Da nicht selten mehrere Erkrankungen synchron oder metachron auftreten können, besteht selbst bei leichten Abweichungen die Möglichkeit, dass mehrere Fälle im Krebsregister gebildet werden, obwohl diese nicht vorliegen.

Abweichungen von der initialen Tumorzuordnung sollten daher weitestgehend vermieden und Änderungen im Verlauf einer Erkrankung nachvollziehbar dokumentiert werden.

Abweichungen können beispielsweise durch Unterschiede in der Seitenangabe (rechts statt links), Histologiegruppe (Sarkom statt Karzinom), Entität nach ICD-10 (C15.5 statt C16.0) oder Diagnosedatum (Zahlendreher z.B. 12.07.2012 statt 12.07.2021) entstehen.

Merkmale und Erläuterungen

ID (oBDS)

Merkmal

Ausprägungen

Beschreibung

ID (oBDS)

Merkmal

Ausprägungen

Beschreibung

05.01

Primärtumor Tumordiagnose ICD Code

Kodierung nach der aktuellen ICD-10-GM

“Es ist so spezifisch wie möglich zu verschlüsseln, d. h. derjenige Code sollte gewählt werden, der für die dokumentierte Diagnose als der spezifischste angesehen wird“[1].

Die Kodierung richtet sich immer nach dem Ursprung des Tumors, also der (Sub-)Lokalisation des Primärtumors. Der Ort der Biopsie kann davon abweichen, etwa bei einer Metastase oder einem organübergreifenden Tumor.

Wird eine Tumordiagnose anhand einer Metastase gestellt, hat dies keinen Einfluss auf die topographische Angabe des Ursprungs. In diesem Fall ist die zugrunde liegende Tumorerkrankung zu benennen.

Sollte der Ursprung des Tumors noch nicht bestimmt worden sein, ist gegebenenfalls der Code C80.9 („Maligne Neubildung, nicht näher bezeichnete Lokalisation“) zu verwenden. Falls nach Abschluss der Diagnostik der Ursprung des Tumors weiterhin unbekannt bleibt, wird der Code C80.0 („Cancer of unknown primary (CUP)“) verwendet [2].

05.06

Primärtumor Diagnosedatum

TT.MM.JJJJ

Anzugeben ist das Datum der Erstdiagnose, also der Zeitpunkt, an dem der Tumor erstmals hinreichend sicher klinisch oder histologisch festgestellt wurde. (Es handelt sich dabei nicht um das Untersuchungsdatum im Verlauf einer Erkrankung und auch nicht um das Diagnosedatum eines Rezidivs). Ab wann eine Diagnose als hinreichend klinisch gesichert gilt, liegt im Ermessen des behandelnden Arztes bzw. der behandelnden Ärztin. Verdachtsdiagnosen sind nicht zu melden. Bei histologisch gesicherten Diagnosen ist der Tag der Entnahme (z. B. Biopsie oder Operation) datumsgebend.

Falls das Diagnosedatum nicht in der Patientenakte dokumentiert ist, soll es näherungsweise mit Hilfe der ENCR-Empfehlung zur Festlegung des Inzidenzdatums von 2022 ermittelt werden. Diese Empfehlung gibt Richtlinien vor, wie das Inzidenzdatum in solchen Fällen festgelegt werden kann, um eine möglichst präzise Erfassung zu gewährleisten [3].

05.08

Primärtumor Seitenlokalisation

L = links
R = rechts
B = beidseitig
M = Mittellinie/mittig
U = unbekannt
T = trifft nicht zu

Die Seitenangabe ist bei paarigen Organen eine Pflichtangabe.
Nicht-paarige Organe sind von dieser Festlegung insofern ausgenommen, dass eine Unterscheidung der Seite nicht gefordert ist.

Tumoren, die in paarigen Organen beidseitig auftreten, sollen getrennt dokumentiert werden. Eine Ausnahme gilt, wenn die klinisch-pathologische Untersuchung zeigt, dass es sich um Manifestationen desselben Primärtumors handelt. Dies kann bei Tumoren der Fall sein, wenn der Tumor auf die andere Seite übergreift (z. B. durch direkte Ausbreitung oder Metastasierung). Es ist stets die Seiet des Ausgangstumors anzugeben.

Ausnahme: Synchron beidseitig auftretende Tumoren des Ovars, der Eileiter/Adnexe, Wilms-Tumoren der Niere und Retinoblastome müssen nicht separat erfasst werden, sie sind mit “beidseitig” in einem Fall zu übermitteln.

06.03

Morphologie-Code

Numerisch nach aktueller ICD-O Morphologie oder WHO Classification of Tumours (Blue Book)

Um verschiedene Tumoren in einem Organ oder einer Lokalisation zu unterscheiden, ist der Morphologie-Code entscheidend (z. B. für die Lunge: Plattenepithelkarzinom 8070/3 und/oder Adenokarzinom 8140/3). Der Morphologie-Code beschreibt immer den Primärtumor und darf bei späteren Ereignissen wie Rezidiven, Fortschreiten oder einer Tumorveränderung (Transformation) nicht geändert werden. Stattdessen kann der Code für diese Ereignisse separat im Bereich Histologie mit dem aktuellen Datum zum jeweiligen Meldeanlass gemeldet werden.

Landesspezifische Anmerkungen bei gelber und roter Validierung

Das Krebsregister Baden-Württemberg nimmt wie folgt Stellung:

05.01 Primärtumor Tumordiagnose ICD Code

  • Die ICD-10 C80.9 ist nicht anzuwenden. Die Diagnosemeldung ist erst nach abgeschlossener Diagnostik an die Krebsregister zu übermitteln.

Das Krebsregister Bremen nimmt wie folgt Stellung:

05.08 Primärtumor Seitenlokalisation:

  • Nach unserer Auffassung werden Retinoblastome, Nephroblastome und Ovarialtumoren gleicher Histologie grundsätzlich nur einmal dokumentiert, auch bei metachronem Auftreten (vgl. Diagnoseliste P65c im GEKID-Manual bzw. ENCR-Empfehlung).

  • Bei Ovarialtumoren gilt die Regelung zum synchronen Auftreten nur bei identischer Histologie(gruppe).

Das Krebsregister Niedersachsen nimmt wie folgt Stellung:

Tumorzuordnung (Allgemein):
In Niedersachsen muss der Tumor ebenfalls zugeordnet werden. Im dortigen Melderportal erfolgt dies über sogenannte „Mindestangaben“, die vor Auswahl des Meldungstyps einzugeben sind. Diese entsprechen den Feldern der Tumorzuordnung im Manual plus.

05.01 Primärtumor Tumordiagnose ICD Code

  • Die ICD-10 C80.9 ist nicht, wie beschrieben, anzuwenden. Neubildungen mit Metastasen und unbekanntem Primärsitz (CUP) werden als C80.0 kodiert

05.08 Primärtumor Seitenlokalisation:

  • Nach unserer Auffassung werden Retinoblastome, Nephroblastome und Ovarialtumoren gleicher Histologie grundsätzlich nur einmal dokumentiert, auch bei metachronem Auftreten (vgl. Diagnoseliste P65c im GEKID-Manual bzw. ENCR-Empfehlung).

  • Bei Ovarialtumoren gilt die Regelung zum synchronen Auftreten nur bei identischer Histologie(gruppe).

 

 

Quellen

Quellen

[1] BfArM. (15.09.2023). Anleitung zur Verschlüsselung. https://klassifikationen.bfarm.de/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2024/zusatz-04-vor-anleitung-zur-verschluesselung.htm

[2] Deutsches Krebsforschungszentrum. (08.12.2023). CUP-Syndrom. CUP-Syndrom – Metastasen ohne Primärtumor

[3] ENCR. (15.03.2022). Recommendation - Festlegung des Inzidenzdatums. https://encr.eu/sites/default/files/Recommendations/ENCR%20Recommendation%20DOI_Mar2022_DE_2022-11-29.pdf

 

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